Wohnen oder Ferien? - Der Golfpark Tawern
Das Projekt „Golfpark – Leben auf dem Golf“ stockt. Die Gründe hierfür liegen sowohl in rechtlichen als auch sachlichen Vorbehalten seitens der SPD-Fraktionen im Ortsgemeinderat Tawern, im Ortsgemeinderat Temmels und im Verbandsgemeinderat Konz. Bürgerinnen und Bürger in der Region, besonders in Tawern und Temmels, haben besonderen Anspruch auf umfassende Information darüber, was denn nun werden soll. Bis heute glauben die meisten immer noch an ein Feriendorf mit Golfplatz.
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Von den Mitgliedern dieser kommunalen Gremien wird trotz völlig anderer
Zielsetzung – nämlich die Schaffung eines Neubaugebietes riesigen Ausmaßes statt
eines Ferienparks mit Ferienhäusern – erwartet, unkritisch Augen und Ohren zu
schließen und Beschlüsse abzunicken, die in der jetzigen Form einer rechtlichen
Überprüfung voraussichtlich nicht standhalten. Allein die ungelösten Probleme,
die nach der verkürzten Offenlage des Bebauungsplanentwurfes, offenbar wurden,
zwingen alle Mitverantwortlichen zu Nachdenklichkeit und Abwägung.
Die Tawerner SPD-Fraktion hat in einem Schreiben an die Landesregierung
Rheinland-Pfalz um Klarstellungen zum Raumordnerischen Entscheid (ROE) der
oberen Landesplanungsbehörde, Struktur und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord vom
03. Dezember 2003 als auch zur Landesplanerischen Stellungnahme der
Kreisverwaltung vom 02. Mai 2005 gebeten.
Zum Sachverhalt:
Für das geplante Großprojekt auf dem Fellericher Plateau besteht der besagte
ROE, der unverändert und unmissverständlich die Errichtung eines Feriendorfes
mit 400 Ferienhäusern, einer Hotelanlage mit 200 Zimmern, weitere zur
touristischen Infrastruktur gehörende Einrichtungen sowie eine
18-Loch-Golfanlage mit Golfclub und Restaurant bestimmt. Diese Konzeption war
nachvollziehbar bis zu dem Tag, als der urspüngliche Investor unter ominösen
Umständen aus dem Vertrag gedrängt und an seiner Stelle plötzlich zwei neue
Investoren aus Luxemburg als Retter des Projektes präsentiert wurden.
Erst als Klarheit darüber herrschte, dass ein neues, vollkommen vom ROE
abweichendes Projekt, nämlich ein riesiges Neubaugebiet mit 400 Wohneinheiten
entstehen soll, war nicht schwer zu erahnen, dass es sich hier um ein
renditeschweres Spekulationsobjekt handelt, das in der Hauptsache den Investoren
den größten Nutzen bescheren wird.
Für die SPD-Gemeinde- und Verbandsgemeinderäte ergeben sich aus den nach wie vor
geltenden Maßgaben des ROE unüberwindbare Widersprüche, die auch durch eine
landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung nicht beseitigt sind.
Eine der ausdrücklichen Bestimmungen im ROE lautet:
„In dem aufzustellenden Bebauungsplan ist festzusetzen, dass die Ferienhäuser
überwiegend und dauerhaft einem wechselnden Personenkreis zur Erholung dienen
(siehe § 10 Abs. 4 BauNVO). Sofern Eigentümer ein Ferienhaus für Erholungszwecke
selbst nutzen, ist eine Dauernutzung zu Wohnzwecken auszuschließen und
sicherzustellen, dass überwiegend eine Nutzung durch einen wechselnden
Personenkreis (Feriengäste) erfolgt. Eine Dauernutzung zu Wohnzwecken ist nur
für Betriebsinhaber, Betriebsleiter und Personen, die im Beherbergungsgewerbe
tätig sind, zulässig.“
Wohnbebauung – die jetzt u.a. mit der Entlastung der Wohnungsmärkte der
umliegenden Gemeinden (hier insbesondere die Gemeinden der Obermosel) begründet
wird – statt Feriendorf? Der Spekulation zu Lasten der Grundstücksveräußerer ist
Tür und Tor geöffnet. Man muss den Faden weiter spinnen um die essentiellen
Hintergründe zu erkennen.
Der Golfplatz als Alibiangelegenheit? Das darf vermutet werden. Denn nach den
Kriterien des Projektentwicklungsvertrages muss alles wirtschaftlich ablaufen.
Neueste Studien besagen aber, dass Golfplätze in Deutschland nicht mehr auf
befriedigende Nachfrage stoßen. Also ein Glücksspiel für Investoren?
Im Falle eines errichteten Golfplatzes auf dem Fellericher Plateau könnte dessen
wirtschaftliches Aus tatsächlich ein Schnäppchen für die Investoren werden; über
weitere 1,4 Millionen Quadratmeter Bauerwartungsland wären in ihrem Eigentum für
den Fall, dass die jetzt betriebene Bebauungsplanung mit 400 Wohneinheiten auf
über 400.000 Quadratmeter zur Ausführung käme. Die Investoren
verständlicherweise, aber auch die hiesigen Projektantreiber zeigen sich völlig
unbeeindruckt von den Maßgaben des ROE. Dieser gilt jedoch nach Überzeugung der
SPD-Fraktionen uneingeschränkt.
Ein erstaunlicher Aspekt aus SPD-Sicht ist die Tatsache, dass die sowohl im Ortsgemeinderat Tawern als auch im Verbandsgemeinderat Konz dominierende CDU-Fraktion eine einstimmige Beschlussfassung mit der SPD sucht. Für das geplante Projekt will man sich wohl frei halten, dass ja alle zugestimmt hätten.
Wer das Gewicht, die Maßgaben und Bedingungen eines ROE der Oberen Landesplanungsbehörde kennt, weiß, dass eine Landesplanerische Stellungnahme, ausgefertigt durch die untere Landesplanungsbehörde, der Kreisverwaltung, die Abweichung nicht ohne Änderung oder Neuausfertigung des ROE sanktioniert. Für ein Neubaugebiet als reines Wohnungsbauprojekt auf dem Fellericher Plateau fehlt nach SPD-Sicht die Genehmigung.
Nach Vorliegen einer Antwort aus Mainz wird zumindest rechtliche Klarheit für den weiteren Verlauf des Projektes „Golfpark – Leben auf dem Golf“ herrschen.
Wundersame Landvermehrung?
Vieles am Projekt „Golfpark“ darf als bedenklich eingestuft werden.
Verwundern darf man sich, wenn die ursprüngliche raumordnerisch bewertete Fläche
von 150 ha sich mittlerweile auf 197 ha erweitert hat. Interessant auch die
Tatsache, dass davon 107 ha auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Temmels liegen.
Monströser Bebauungsplan
Wer die Vorstellung hatte, dass die Bebauung des Fellericher Plateaus – ganz
gleich ob Ferienhäuser für golfspielende Urlauber oder Wohnhäuser zur
ausschließlich privaten Nutzung – in landschaftsschonender und
umweltfreundlicher Art und Weise errichtet würden, war nach der Offenlegung des
Bebauungsplanes (B-Plan) schon reichlich schockiert.
Statt einer noch hinnehmbaren Bebauung der Flächen entlang der L136 und dem
vorderen Bereich des dortigen flachen Areals, wie es die ursprüngliche Planung
eines Feriendorfes mit Golfplatz vorsah, sollen nun der schönen Aussicht wegen
die weithin sichtbaren Hänge des Mausbachtals unterhalb des Moselhöhenweges und
der vorderen Hanglagen bei Fellerich mit Häusern verschandelt werden. Ein völlig
aus dem örtlichen Zusammenhang herausgelöstes Satellitendorf? Für
zahlungskräftige Häuslebauer ist wohl nichts zu schade.
Selbst bei großzügigster Auslegung von Vorgaben der Landesentwicklungsprogramme
(LEP) III und IV kann kein noch so schön gezeichneter
B-Planentwurf die cirka 1,9 km (!) lange bandartige Bebauung rechtfertigen, die
sich größtenteils landschaftsbildzerstörend über die weithin sichtbaren Hänge
des Fellericher Plateaus erstrecken soll.
Zur Erhaltung der reizvollen Sichtbereiche zu den Höhenzügen über den
umliegenden angrenzenden Tälern, muss dort eine Bebauung ausgeschlossen bleiben.

Blick von der alten Römerstraße auf dem Metzenberg. Kaum
vorstellbar; unter der Horizontlinie „Rölerhöcht“ künftig nur
Wohnhäuser als Landschaftsbild? In der rechten Bildhälfte erkennbar: der
bekannte „Einsame Baum“.