Wohnen oder Ferien? - Der Golfpark Tawern

Das Projekt „Golfpark – Leben auf dem Golf“ stockt. Die Gründe hierfür liegen sowohl in rechtlichen als auch sachlichen Vorbehalten seitens der SPD-Fraktionen im Ortsgemeinderat Tawern, im Ortsgemeinderat Temmels und im Verbandsgemeinderat Konz. Bürgerinnen und Bürger in der Region, besonders in Tawern und Temmels, haben besonderen Anspruch auf umfassende Information darüber, was denn nun werden soll. Bis heute glauben die meisten immer noch an ein Feriendorf mit Golfplatz.

 
     Wenig Erfolg bei der Suche nach Wasser für den Golfrasen

Von den Mitgliedern dieser kommunalen Gremien wird trotz völlig anderer Zielsetzung – nämlich die Schaffung eines Neubaugebietes riesigen Ausmaßes statt eines Ferienparks mit Ferienhäusern – erwartet, unkritisch Augen und Ohren zu schließen und Beschlüsse abzunicken, die in der jetzigen Form einer rechtlichen Überprüfung voraussichtlich nicht standhalten. Allein die ungelösten Probleme, die nach der verkürzten Offenlage des Bebauungsplanentwurfes, offenbar wurden, zwingen alle Mitverantwortlichen zu Nachdenklichkeit und Abwägung.
Die Tawerner SPD-Fraktion hat in einem Schreiben an die Landesregierung Rheinland-Pfalz um Klarstellungen zum Raumordnerischen Entscheid (ROE) der oberen Landesplanungsbehörde, Struktur und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord vom 03. Dezember 2003 als auch zur Landesplanerischen Stellungnahme der Kreisverwaltung vom 02. Mai 2005 gebeten.

Zum Sachverhalt:
Für das geplante Großprojekt auf dem Fellericher Plateau besteht der besagte ROE, der unverändert und unmissverständlich die Errichtung eines Feriendorfes mit 400 Ferienhäusern, einer Hotelanlage mit 200 Zimmern, weitere zur touristischen Infrastruktur gehörende Einrichtungen sowie eine 18-Loch-Golfanlage mit Golfclub und Restaurant bestimmt. Diese Konzeption war nachvollziehbar bis zu dem Tag, als der urspüngliche Investor unter ominösen Umständen aus dem Vertrag gedrängt und an seiner Stelle plötzlich zwei neue Investoren aus Luxemburg als Retter des Projektes präsentiert wurden.
Erst als Klarheit darüber herrschte, dass ein neues, vollkommen vom ROE abweichendes Projekt, nämlich ein riesiges Neubaugebiet mit 400 Wohneinheiten entstehen soll, war nicht schwer zu erahnen, dass es sich hier um ein renditeschweres Spekulationsobjekt handelt, das in der Hauptsache den Investoren den größten Nutzen bescheren wird.
Für die SPD-Gemeinde- und Verbandsgemeinderäte ergeben sich aus den nach wie vor geltenden Maßgaben des ROE unüberwindbare Widersprüche, die auch durch eine landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung nicht beseitigt sind.

Eine der ausdrücklichen Bestimmungen im ROE lautet:
„In dem aufzustellenden Bebauungsplan ist festzusetzen, dass die Ferienhäuser überwiegend und dauerhaft einem wechselnden Personenkreis zur Erholung dienen (siehe § 10 Abs. 4 BauNVO). Sofern Eigentümer ein Ferienhaus für Erholungszwecke selbst nutzen, ist eine Dauernutzung zu Wohnzwecken auszuschließen und sicherzustellen, dass überwiegend eine Nutzung durch einen wechselnden Personenkreis (Feriengäste) erfolgt. Eine Dauernutzung zu Wohnzwecken ist nur für Betriebsinhaber, Betriebsleiter und Personen, die im Beherbergungsgewerbe tätig sind, zulässig.“

Wohnbebauung – die jetzt u.a. mit der Entlastung der Wohnungsmärkte der umliegenden Gemeinden (hier insbesondere die Gemeinden der Obermosel) begründet wird – statt Feriendorf? Der Spekulation zu Lasten der Grundstücksveräußerer ist Tür und Tor geöffnet. Man muss den Faden weiter spinnen um die essentiellen Hintergründe zu erkennen.
Der Golfplatz als Alibiangelegenheit? Das darf vermutet werden. Denn nach den Kriterien des Projektentwicklungsvertrages muss alles wirtschaftlich ablaufen. Neueste Studien besagen aber, dass Golfplätze in Deutschland nicht mehr auf befriedigende Nachfrage stoßen. Also ein Glücksspiel für Investoren?
Im Falle eines errichteten Golfplatzes auf dem Fellericher Plateau könnte dessen wirtschaftliches Aus tatsächlich ein Schnäppchen für die Investoren werden; über weitere 1,4 Millionen Quadratmeter Bauerwartungsland wären in ihrem Eigentum für den Fall, dass die jetzt betriebene Bebauungsplanung mit 400 Wohneinheiten auf über 400.000 Quadratmeter zur Ausführung käme. Die Investoren verständlicherweise, aber auch die hiesigen Projektantreiber zeigen sich völlig unbeeindruckt von den Maßgaben des ROE. Dieser gilt jedoch nach Überzeugung der SPD-Fraktionen uneingeschränkt.

Ein erstaunlicher Aspekt aus SPD-Sicht ist die Tatsache, dass die sowohl im Ortsgemeinderat Tawern als auch im Verbandsgemeinderat Konz dominierende CDU-Fraktion eine einstimmige Beschlussfassung mit der SPD sucht. Für das geplante Projekt will man sich wohl frei halten, dass ja alle zugestimmt hätten.

Wer das Gewicht, die Maßgaben und Bedingungen eines ROE der Oberen Landesplanungsbehörde kennt, weiß, dass eine Landesplanerische Stellungnahme, ausgefertigt durch die untere Landesplanungsbehörde, der Kreisverwaltung, die Abweichung nicht ohne Änderung oder Neuausfertigung des ROE sanktioniert. Für ein Neubaugebiet als reines Wohnungsbauprojekt auf dem Fellericher Plateau fehlt nach SPD-Sicht die Genehmigung.

Nach Vorliegen einer Antwort aus Mainz wird zumindest rechtliche Klarheit für den weiteren Verlauf des Projektes „Golfpark – Leben auf dem Golf“ herrschen.

Wundersame Landvermehrung?
Vieles am Projekt „Golfpark“ darf als bedenklich eingestuft werden. Verwundern darf man sich, wenn die ursprüngliche raumordnerisch bewertete Fläche von 150 ha sich mittlerweile auf 197 ha erweitert hat. Interessant auch die Tatsache, dass davon 107 ha auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Temmels liegen.

Monströser Bebauungsplan
Wer die Vorstellung hatte, dass die Bebauung des Fellericher Plateaus – ganz gleich ob Ferienhäuser für golfspielende Urlauber oder Wohnhäuser zur ausschließlich privaten Nutzung – in landschaftsschonender und umweltfreundlicher Art und Weise errichtet würden, war nach der Offenlegung des Bebauungsplanes (B-Plan) schon reichlich schockiert.
Statt einer noch hinnehmbaren Bebauung der Flächen entlang der L136 und dem vorderen Bereich des dortigen flachen Areals, wie es die ursprüngliche Planung eines Feriendorfes mit Golfplatz vorsah, sollen nun der schönen Aussicht wegen die weithin sichtbaren Hänge des Mausbachtals unterhalb des Moselhöhenweges und der vorderen Hanglagen bei Fellerich mit Häusern verschandelt werden. Ein völlig aus dem örtlichen Zusammenhang herausgelöstes Satellitendorf? Für zahlungskräftige Häuslebauer ist wohl nichts zu schade.
Selbst bei großzügigster Auslegung von Vorgaben der Landesentwicklungsprogramme (LEP) III und IV kann kein noch so schön gezeichneter
B-Planentwurf die cirka 1,9 km (!) lange bandartige Bebauung rechtfertigen, die sich größtenteils landschaftsbildzerstörend über die weithin sichtbaren Hänge des Fellericher Plateaus erstrecken soll.
Zur Erhaltung der reizvollen Sichtbereiche zu den Höhenzügen über den umliegenden angrenzenden Tälern, muss dort eine Bebauung ausgeschlossen bleiben.



Blick von der alten Römerstraße auf dem Metzenberg. Kaum vorstellbar; unter der Horizontlinie „Rölerhöcht“ künftig nur
Wohnhäuser als Landschaftsbild? In der rechten Bildhälfte erkennbar: der bekannte „Einsame Baum“.