Scheitert das Golfparkprojekt jetzt am Zeitplan?
Aus der Sitzung des Planungsverbandes Golfpark Tawern/Temmels am 4. Januar 2008

Eigentlich wäre das Mammut-Wohnungsbauprojekt auf dem zwei Quadratkilometer (!) großen Landstrich des Fellericher Plateaus schon beendet. Denn nach der Zielvorstellung der Vertragsparteien muss vertragsgemäß am 31.03.2008 ein rechtkräftiger Bebauungsplan für das Projekt "Golfpark - Wohnen auf dem Golf" zustande gekommen sein. Wie das bis zum 31. März erreicht werden soll steht in den Sternen. Nur durch einen Beschluss im Planungsverband bis zum 16. Januar 2008 soll laut Aussage des Planungsverbandsvorsitzenden, Tawerns Ortsbürgermeister Josef Weirich, dieses Ziel noch erreicht werden können. Ein weiteres Scheitern des Bebauungsplanbeschlusses würde wohl zum endgültigen "Aus" des umstrittenen Projektes führen. Deshalb auch seine Ansage einer weiteren Sitzung noch vor dem 16. Januar 2008. 

Die Überraschung war deshalb zunächst groß, als zu Beginn der Sitzung am 4. Januar im Kloster Karthaus in Konz ein Antrag des Planungsverbandsvorsitzenden erfolgte, die Tagesordnungspunkte 1.1 Aufstellung des Bebauungsplanes "Golfpark - Leben auf dem Golf" und 1.2 Offenlagebeschluss von der Tagesordnung abzusetzen. Dass er hiermit dem beabsichtigten Antrag seines Stellvertreters, dem Temmelser Ortsbürgermeister Mimler, entgegen kam, lag wohl kaum in seiner Absicht.
Denkbar, dass Weirich dem Vorwurf offensichtlicher Verfahrensfehler auszuweichen versuchte. Er schlug vor, das Projekt weiter voran zu treiben, falls überhaupt noch Aussicht auf Einigung zwischen Projektgegnern und Projektbefürwortern bestehe. Die Erkenntnis, dass keine Zeit mehr zu verlieren sei, war dann auch Gegenstand der weiteren Diskussionen.

Der folgende, teils heftige Meinungsaustausch, von den anwesenden Zuhörern auch als Streitgespräch zu empfinden, verlief zwischen den Frontlinien des CDU-dominierten Gemeinderates Tawern und der in Temmels führenden SPD-Fraktion.

Beim Austausch der Standpunkte blieb die Tawerner SPD-Fraktion unverändert bei der Position "Nein" zum Golfpark. Die Nichtbeachtung der Interventionen in mehreren Sitzungen, zuletzt in der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2007 und anlässlich der Anhörung von Sachverstädigen am 30.11.2007, seien Grund genug für die ablehnende Position. Tawerns SPD-Fraktionsvorsitzender Sommer stellte aber auch die hypothetische Frage, welches Bild wohl eine geheime Abfrage zur Gesamtstimmungslage unter allen abstimmungsberechtigten Beteiligten zeichnen würde. Er bezweifle, dass derzeit noch eine überzeugende Mehrheit pro Golfpark zu erreichen wäre. Er erinnerte daran, dass zu der beantragten rechtlichen Überprüfung des Projektentwicklungsvertrages keine Reaktion erfolgt sei. Auch die weiteren von der SPD erkannten Verstöße gegen fast alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit dem angestrebten Baurecht auf dem Fellericher Plateau seien unbeachtet geblieben. Deshalb bleibe es bei der ablehnenden Haltung der Tawerner SPD-Fraktion.

Dass die Befürworterseite um den Konzer Verbandsbürgermeister Manns, Tawerns Ortsbürgermeister Weirich und die CDU-Vertreter in Tawern und Temmels bis auf den letzten Drücker versuchen wird, ihr "Ding" zu retten, ist in der Sitzung deutlich geworden. 

Die Vertreter der Ortsgemeinde Temmels mussten als unmittelbare Vertragsbeteiligte nochmals eine in Richtung Vertragserfüllung gerichtete Vorgehensweise verfolgen. Die offenbar von den CDU-Seite aus taktischen Gründen abgesetzte Beratung und Beschlussfassung führe zwingend dazu, dass man sich nochmals umfassend mit dem neuesten Entwurf des Bebauungsplanes befassen müsse. Als weiteres Indiz für die grenzenlose Beliebigkeit des Verfahrens darf man ansehen, dass erst am Sonntag (!), dem 28.12.2007, den Planungsverbandsmitgliedern ein neuer Bebauungsplan zugestellt worden war. Eine am Sitzungstermin erneut vorgelegte weitere überarbeitete Variante (siehe Abbildung) sollte wohl die Beratungs- und Beschlussvorlage bilden.
Man könne nicht ad hoc und ohne entsprechende Vorbereitung über eine solch komplexe Bebauungsplanung entscheiden; darüber hinaus hätte auch die fehlende Begründung mit Umweltbericht zum neuen B-Plan die Beratung unmöglich gemacht, so Thomas Dietz, SPD-Fraktionsvorsitzender in Temmels. Seitens der Tawerner CDU-Fraktion tat man angesichts der Temmelser Begründungen etwas schwer und spielte den Ahnungslosen, wie man aus einer Frage des Tawerner CDU-Fraktionsvorsitzenden herleiten konnte, die da lautete: "Sagt uns doch endlich was ihr wollt."
Ortsbürgermeister Mimler verwahrte sich gegen einen Beschlussvorschlag durch den Planungsverbandsvorsitzenden, der die weitere Vorgehensweise des Temmelser Ortsgemeinderates verpflichtend beinflussen sollte. Man werde sich beraten und der Planerin entsprechende Anregungen zukommen lassen. Seine (Mimlers) Erklärung müsse ausreichen und es bedürfe keines besonderen Beschlusses, wenn er die Vorgehensweise seines Rates als nächsten Schritt zusage. Man werde die erforderliche Beratung durchführen und im Sinne des Projektentwicklungsvertrages vorgehen. Mimler verwies ausdrücklich darauf, dass es ausschließlich der persönlichen Verantwortung und dem Entscheidungswillen der Ratsmitglieder unterliege, wie diese letztlich abstimmen werden. (hierzu auch die folgende Anmerkung)
 

Anmerkungen  
Ein SPD-Antrag zur Sachverständigenanhörung im Ortsgemeinderat Tawern am 30.11.2007 hatte u.a. folgenden Wortlaut:
Die vorzitierte Vertragsbestimmung (des Projektentwicklungsvertrages) regelt mit einem hohen wirtschaftlichen Risiko zu Lasten der kommunalen Partner die Bindung der politischen Willensbildung der Vertretungskörperschaften sämtlicher kommunaler Partner. Eine solche Bindung – und damit die Aufhebung der freien Gewissensentscheidung der Mitglieder der kommunalen Vertretungskörperschaften – steht erkennbar im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.12.2005, in der es wörtlich heißt: „§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB verbietet es der Gemeinde nicht nur gegenüber einem privaten Dritten, sondern auch gegenüber anderen Gebietskörperschaften, sich zur Aufstellung oder Nichtaufstellung eines Bebauungsplanes zu verpflichten.“ Die vorzitierte Regelung des Projektentwicklungsvertrages hingegen bedeutet mit Blick auf das erhebliche Risiko der kommunalen Gebietskörperschaften und damit deren vorab geregelte Schadensersatzpflicht, dass sich die Mitglieder der kommunalen Vertretungskörperschaften, um eben von allem Anfang an diesen Schaden und die Eintrittspflicht ihrer Gebietskörperschaften zu vermeiden, im Rahmen der Ausübung ihrer Planungshoheit äußern, festlegen und entscheiden müssen, wie es die Planungsabsicht des privaten Investors vorsieht, so dass von allem Anfang an die freie Willensbildung und die Willensentscheidung eines jeden einzelnen Mitglieds einer der drei Gebietskörperschaft auf Null eingeschränkt ist.