Golfpark scheitert an den CDU-Ratsmitgliedern aus Tawern und Temmels
Das Sitzungsergebnis des Planungsverbandes Golfpark Tawern/Temmels am 16. Januar 2008 dürfte das endgültige Aus des Projektes bedeuten

Weder der Zweite Projektentwicklungsvertrag noch die Vorstudie zum Vertrag beinhalte irgendeinen Hinweis, der die Investoren zur Errichtung von Ferienhäusern verpflichte. Diese Äußerung des Planungsverbandsvorsitzenden, Tawerns Ortsbürgermeister Weirich, unterstützt von Verbandsbürgermeister Manns, dürfte für die CDU-Gemeinderäte aus Tawern und Temmels ausschlaggebend gewesen sein, die  Ferienhausbebauung auf dem Fellericher Plateau abzulehnen. Die Forderung der Temmelser und Tawerner SPD, in den Bebauungsplan eine ausgewogene Anzahl von Ferienhäusern und -wohnungen einzuplanen, wurde von den CDU-Fraktionen rundweg abgelehnt. Der Weg für die Fortführung des Projektes in Form der Offenlage des Bebauungsplanes war somit verbaut. Die Ablehnung der gewichtigsten von 18 aus dem Vertrag herzuleitenden Forderungen der Ortsgemeinde Temmels - die Ausweisung von Ferienhäusen und Ferienwohnungen - war ausschlaggebend für die ablehnende Entscheidung. Der Weg zum Fortgang des Projektes war somit endgültig verschüttet.

Großes Erstaunen bei den Zuhörern im vollbesetzten Sitzungssaal des Klosters Karthaus, als Tawerns SPD-Fraktionsvorsitzender Sommer die zuvor von den Projektvorkämpfern angeblich fehlenden Hinweise auf Ferienhausbebauung aus dem Projektentwicklungsvertrag zitierte. So heißt es im Projektentwicklungsvertrag:

5.5 Parzellierung
In der Festlegung des textlichen Teils des Bebauungsplanes werden die Ortsgemeinden nicht eine Parzellierung der Ferien-/Wohngrundstücke und die Bildung von Einzelgrundstücken ausschließen.

5.6 Berechtigung zum dauernden Wohnen
Im Projektgebiet sollen nach Maßgabe der als Anlage 1 beigefügten Vorstudie auch Wohnhäuser und Wohnungen geschaffen werden, die auch dauergenutzt werden dürfen. Eine Festlegung erfolgt im Bebauungsplan, nach Maßgabe der Festlegungen im Raumordungsverfahren. 

Auszug aus dem Zweiten Projektentwicklungsvertrag zum "Golfpark"

Auslegungsprobleme dieser Vertragstexte? Nein, denn hier ist Ferienwohnung ausdrücklich erwähnt. Die Ablehnung der Ferienwohnbebauung durch die CDU ist pure wenngleich auch konsequente Ignoranz des Raumordnerischen Entscheids und der darauf basierenden Vertragsinhalte. Wie bereits früher auf dieser Homepage beschrieben, beherrschte auch in dieser entscheidenden Sitzung die Beliebigkeit der Projektprotagonisten das Geschehen. Das ausschließliche Wohl der luxemburgischen Investoren stand für Manns und Co. im Vordergrund.
Diesen (den Investoren) darf nachgesehen werden und es ist sogar verständlich und nachvollziehbar, dass sie in erster Linie durch Realisierung der reinen Wohnbebauung die größtmögliche Rendite erzielen wollten.

Es durfte nicht ausbleiben, dass der Planungsverbandsvorsitzende eine wiederum quälende Begründung des für die Vertragsgestaltung mitverantwortlichen Anwaltes der Verbandsgemeinde zitierte, der aus den vorstehenden Vertragspassagen eine ganz andere Deutung herauslesen wollte. Aus Sicht der Vertragsgestalter - und dazu gehört auch der Verbandsbürgermeister - ein Dilemma, in einem derart gewichtigen Vertragswerk Formulierungen einzubringen, die sich im Nachhinein als Stolperstein erweisen.
Vertragsrecht mag eine komplizierte Angelegenheit sein. Wenn im Vertrag jedoch von "Ferien-/Wohngrundstücken" die Rede ist, dürfen die Ferienhäuser im Bebauungsplan nicht unter den Tisch fallen.

Temmels` Ortsbürgermeister Joachim Mimler, selbst stellvertretender Vorsitzender des Planungsverbandes, richtete vor der entscheidenden Abstimmung über die Offenlage des völlig neuen Bebauungsplanes deutliche Worte an Manns und Weirich. Er stellte klar, dass es sich bei dem heute zur Abstimmung stehenden Projekt nicht um dasjenige handele, zu dem sich die Gemeinde Temmels durch Unterzeichnung des Zweiten Projektentwicklungsvertrages verpflichet habe. Man sei davon ausgegangen, dass die Gemeinde Temmels durch die touristische Erschließung eine nachhaltige Belebung des Fremdenverkehrs erfahren werde, wovon aber heute nicht mehr die Rede sei; es ginge aus seiner Sicht nur noch um die wirtschaftlichen Interessen der Investoren zum Nachteil seiner Gemeinde.

Den von Mimler in aller Deutlichkeit dargestellten Standpunkt der Mehrheit der Bürger in Temmels und im dortigen Gemeinderat, hatte die Tawerner SPD-Fraktion für Tawern bereits in der vorhergehenden Diskussion um die Ferienhauskomponente deutlich gemacht. Zum Zeitpunkt der Vertragszustimmung sei die Feriendorfplanung, wie der Projektentwicklungsvertrag es auch beschreibt, nach wie vor Gespräch gewesen. Auch der Vertrag und weitere Niederschriften, etwa aus dem Verbandsgemeinderat/Ortsgemeinderat, spiegeln diese Tatsache wider. 

Der nun auf Grund einer Zusatzvereinbarung zur Planungsverbandssatzung umgehend noch zu betreibende Versuch durch die beiden Planungsverbandsvorsitzenden Weirich und Mimler, einen Konsens zur Rettung des Projektes zu erreichen, wird vermutlich an der Hürde des oben genannten Begriffes "ausgewogene Anzahl von Ferienhäusern und -wohnungen" scheitern.

Die SPD wollte ein Feriendorf mit Golfpark, das die CDU auf trickreiche Weise in ein Wohngebiet für "Luxemburger Bürger und finanzkräftige Deutsche Bürger" (Zitat aus dem Antrag zur Landesplanerischen Stellungnahme) umzuwandeln suchte.