8. April 2008: Entscheidungen zum Golfparkprojekt im Temmelser Gemeinderat

Diese zwei Schlagsätze begründeten das Interesse der ca. 30 Zuhörer in der Sitzung des Ortsgemeinderates Temmels am 8. April 2008. 

Zusammen mit den Investoren aus Luxemburg hatten die Befürworter des monströsen Wohnungsbauprojektes auf dem Fellericher Plateau, angeführt vom Konzer Verbandsbürgermeister Manns, auf Zeitgewinn gesetzt. Der am 31.03.2008 ausgelaufene "Zweite Projektentwicklungsvertrag" zwischen den Ortsgemeinden Tawern und Temmels sowie der Verbandsgemeinde Konz einerseits und den luxemburgischen Investoren andererseits sollte auf Betreiben der Investoren und den Befürwortern des Golfparkwohnungsbauprojektes bis zum 31.03.2011(!) verlängert werden. Im Verbandsgemeinderat war diese Vertragsdehnung am 26.03.2008 mehrheitlich beschlossen worden, in Temmels scheiterte sie. Für den Ortsgemeinderat Tawern erübrigt sich somit eine Abstimmung über die Wünsche der Projektanhänger.

Die Entscheidung des Temmelser Ortsgemeinderat darf sich auch auf eine in der ersten Jahreshälfte 2007 durchgeführte Unterschriftenaktion in der Gemeinde Temmels stützen, bei der über 60 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihren Widerstand gegen das unzulässige Wohnungsbauprojekt bekundeten. Eine andere Entscheidung als die vom gestrigen Abend hätte wohl eine Menge Aufregung in der Moselgemeinde hervorgerufen. 

Als Zuhörer bei den Sitzungen der Ortsgemeinderäte und im Verbandsgemeinderat überraschte immer wieder die mangelnde Information der CDU-angehörenden Ratsmitglieder, obwohl an anderer Stelle ausdrücklich der großartige Informationsstand dieser Fraktionen gepriesen wurde. Umso erstaunlicher für den Betrachter von außen, dass auch dieses Mal wieder aus der CDU-Fraktion auf die Fortführung des Projektentwicklungsvertrages gepocht wurde, der nicht nur vom Anwalt der Gemeinde Temmels in Frage gestellt ist, sondern auch von weiteren Anwälten als rechtswidrig erkannt wurde. Dass die angebliche vertraglich vereinbarte Wohnbebauung mit 400 Wohnhäusern gegen alle einschlägigen Gesetze verstößt, scheint  in Golfparkunterstützerkreisen völlig nebensächlich zu sein.

Anmerkung: In der Sitzung des Verbandsgemeinderates Konz am 26.03.2008 preschte ein Rechtsgelehrter mit dem lateinischen Spruch "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten) vor. Den Vertragsinhalt kennt der Herr wohl nur vom Hörensagen.

Die Ratsmehrheit fasste auch den Beschluss, aus dem zum Zwecke der Bebauungsplanung durch die Gemeinden Tawern und Temmels gegründeten Planungsverband Golfpark auszutreten. Rechtsanwalt Schmitz-Rode erläuterte das Procedere und wies u.a. darauf hin, dass, falls im Planungsverband kein Auflösungsbeschluss gefasst werde, die obere Landesplanungsbehörde (SGD Nord) dann keinen Ermessenspielraum bei der Auflösung des Verbandes habe. Es sei auch kaum zu erwarten, dass sich die Behörde unter Missachtung der durch Grundgesetz und Landesverfassung geschützten gemeindlichen Hoheitaufgaben weiter einmischen werde.

Unser Rat: Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.