Der Blick von außen: Gedanken eines Ratsmitgliedes nach über
vier Jahren (Dezember 2003 bis April 2008)
Gezerre um Ferien auf dem Golf
oder Wohnen auf dem Golf
Von Helmut Ayl, Wiltingen, Mitglied der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat
Konz
Man muss dabei gewesen sein um ein Urteil abzugeben. Aus nur mittelbarer Sicht auf das umstrittene Golfparkprojekt Tawern/Temmels gelangt man zu einer Wertung von Erkenntnissen, die weder emotionalen Regungen entspringen und auch nicht aus den vordergründigen Nachrichten der Tagespresse zu gewinnen sind. Wer die Sitzungen im VG-Rat Konz miterlebt hat, oder auch die Sitzung des Ortsgemeinderates Temmels am 08.04.2008, ist veranlasst, schon mal intensiver über eine Angelegenheit nachzudenken, die sich zunehmend als reine Vertretung Gewinn orientierter Privatinteressen herauskristallisiert hatte. Die luxemburgischen Investoren wollten, bzw. wollen immer noch Bauland zum Bruchteil des Rohbaulandpreises erwerben, wie er z.B. in Luxemburg als auch diesseits der Mosel gezahlt wird. Dies alles dank Bürgermeister (BM) Manns, der als treuer Erfüllungsgehilfe der Investoren den Bürgerinnen und Bürgern das Golfparkprojekt als dem Gemeinwohl dienende Investition schmackhaft machen wollte.
Meine Sicht ist diese:
Der Zweite Projektentwicklungsvertrag (nachfolgend: PEV) für das
Projekt Golfpark Tawern/Fellerich war mit dem Ziel der Schaffung von Baurecht
bis 31.03.2008 befristet. Er sollte nun mit dem Ziel einer späteren Schaffung von Baurecht bis
31.03.2011, also um drei Jahre verlängert werden. Insoweit ist durch die
mehrheitlich ablehnende Entscheidung des Ortsgemeinderats Temmels ein
Schlusspunkt gesetzt worden. Das Vertragsverhältnis ist damit beendet.
Das Ansinnen, den Vertrag zu verlängern, begründete Bürgermeister (BM) Manns in der
Verbandsgemeinderatssitzung am 26.03.2008 auch mit ansonsten drohenden
Ersatzansprüchen, gestützt auf § 6 des PEV. Solche Ersatzansprüche bestehen jedoch nicht; so auch die
Rechtsausführungen des Rechtsanwalts der Gemeinde Temmels in den jeweiligen
Gemeinderatssitzungen.
Übrigens: BM Manns war in der entscheidenden Sitzung des Rates in Temmels am 08.04.2008 nicht anwesend, er hatte wohl wichtigeres zu tun.
K e i n Gemeinderat kann vertraglich verpflichtet werden, einen Bebauungsplan
aufzustellen. Dies ist vom Bundesverwaltungsgericht eindeutig festgestellt
worden. Eine Verweigerung wie auch eine Zustimmung zu einem Bebauungsplan ist das gute Recht eines jeden
Ratsmitgliedes sowohl im VG-Rat als auch in den Ortsgemeinderäten (OGR).
Die Vertragsformulierung „aus Gründen der politischen
Willensbildung […] aufgeben, sind sie verpflichtet, die von F+F gemachten
Planungsaufwendungen […] zu erstatten“ ist insoweit erkennbar nichtig und bindet
jedenfalls keinen der Räte, so oder so abzustimmen. Übrigens ist von
Schadensersatz wegen entgegangenen Gewinns nirgends die Rede.
Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
Zur Erinnerung:
Die unendliche Geschichte hat bereits viel früher begonnen:
Der von BM Manns geplante „Ferienpark Kommlingen“ ist damals am engagierten
Bürgerwiderstand gescheitert. Mit dem damaligen Vertragspartner t.H. plante man
dann in Fellerich einen “Ferienpark mit Golfplatz“. Auf der Grundlage eines
Projektentwicklungs- und Kooperationsvertrages mit dem Vertragspartner t.H. wurde
der Raumordnerische Entscheid (ROE) für die Realisierung des Feriendorfes mit
Golfplatz und Hotel im Jahre 2001 beantragt und von der oberen
Landesplanungsbehörde (SGD Nord) am 03.12.2003 erlassen. Der Vertragspartner
t.H.
hatte bis 31.12.2004 Zeit, vertraglich garantiert, einen Investor zu
präsentieren. BM Manns beeilte sich jedoch bereits am 27.2.2004, also 2 ½ Monate
nach Erlass des ROE (der wohlgemerkt für ein Feriendorf mit Golfplatz galt)
bereits ein Gespräch bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord)
in Koblenz zu führen, mit dem Ziel einer Ermöglichung von Dauerwohnbebauung(!)
unter Präsentierung der (heutigen) Vertragspartner F+F. Die SGD Nord hat damals
bereits eine Rechtsgrundlage für Dauerwohnbebauung verneint. Daran ändert, wie
wir heute wissen, auch die landesplanerische Stellungnahme der unteren
Landesplanungsbehörde nichts, die von Manns als Rechtfertigung für sein Vorgehen
immer wieder zitiert wird. Die untere Landesplanungsbehörde vermag keinesfalls die
Verfügung bzw. die Entscheidung der oberen Landesplanungsbehörde außer Kraft zu
setzen. Das sollte BM Manns wissen.
Es ergeben sich weitere Fragen:
Der erste Projektentwickler t.H. war zeitweise Geschäftsführer bzw. Gesellschafter der Golf Development GmbH in Luxemburg, also offensichtlich Partner der jetzigen Investoren und Vertragspartner von F+F.
Zur Argumentation "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten) des VG-BM und anderer VG-Ratsmitglieder:
Der PEV ist erkennbar eine in Vertragsform gefasste, gegenseitige
Absichtserklärung zur Schaffung von Baurecht. Diese kann nach der Rechtsprechung
des Bundesverwaltungsgerichtes keinen zuständigen Rat b i n d e n, Baurecht zu
schaffen, d.h., einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Argument eines Projektbefürworters im VG-Rat, man könne z.B. beim zu bauenden Konzer
Schwimmbad auch einer beauftragten Baufirma nicht den Auftrag bei geänderten
Mehrheiten entziehen, ohne Schadensersatz auszulösen, geht fehl, da dann bereits
Baurecht bestünde und auf dieser Grundlage ein entsprechender Werkvertrag
abgeschlossen würde, der dann selbstverständlich einzuhalten wäre.
Dies kann bei einem PEV nicht der Fall sein, er ist schlichtweg mit einem
konkreten Bauauftrag nicht vergleichbar.
Im Übrigen können sich bei allen möglichen Projekten, für die ein PEV
abgeschlossen wurde, neue Gesichtspunkte ergeben, die es geradezu erfordern, das
Projekt aufzugeben. Bei privaten Baulanderschließungen verschiedener Gemeinden
werden auch PEV abgeschlossen, dies jedoch bis zur Schaffung von Baurecht auf
Kosten und wirtschaftlichem Risiko der privaten Erschließungspartner. Warum
sollte dies vorliegend anders zu beurteilen sein?
Nochmals: Was veranlasste BM Manns, einen solch einseitigen, die VG und die Gemeinden benachteiligenden Vertrag überhaupt in Erwägung zu ziehen und zu unterschreiben, mit einer solch unglaublichen Kostenersatzklausel?
Mein Fazit nach dem Ergebnis der Gemeinderatsitzung in Temmels vom 08.04.2008 und dem Ende des unseligen und unnötigen Projektes „Golfpark Fellericher Plateau“ lautet in Abwandlung eines alten Sprichwortes: Besser ein Ende o h n e Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.
Sicher sind tausende von Einwohnern der Verbandsgemeinde Konz, die nun nicht
in Fellerich Golf spielen und sich ein kleines, feines, erschwingliches Häuschen
bauen dürfen, tief traurig. Gleichwohl wird die Mehrheit der Bevölkerung dies eher positiv sehen. Fragen über Fragen. Da hilft auch die Meinung der Redakteurin des Trierischen
Volksfreundes vom 10. April 2008 nicht weiter, die meinte: "hätte es bei ein
bisschen Kompromissbereitschaft nicht doch schön werden können?"
Mit weitergehendem Hintergrundwissen hätte sie zumindest Recht und Gesetz statt
Kompromissbereitschaft meinen müssen.
Viele Bürger werden nun von den Verantwortlichen der Verwaltung und den Räten erwarten, sich wieder den wahren Problemen des Normalbürgers, des oft fälschlich so genannten kleinen Mannes, zuzuwenden und dessen Lebensqualität zu sichern oder gar zu steigern; die wichtigste Aufgabe überhaupt, für die es sich lohnt, an einem Strang zu ziehen.