Blitzsitzung des Planungsverbandes (PV) Golfpark Tawern/Temmels am 19.05.2008 blitzschnell beendet
Antrag der Ortsgemeinde Temmels auf Auflösung des Planungsverbandes gescheitert. 

Großer Rahmen im Festsaal des Klosters Karthaus, kleines Echo im Zuhörerbereich der Sitzung. Die Erwartungen der Golfparkbefürworter waren wohl etwas zu hoch angesetzt, was das Zuhörererinteresse anging. Nicht anders waren im Vorhinein auch die Erwartungen der Planungsverbandsmitglieder. Selbst der Mentor des Projektes, VG-Bürgermeister Manns, erschien verspätet als Zuhörer.
Gerade mal zehn Minuten Austausch der Standpunkte zwischen den projektbeteiligten Gemeinden Tawern und Temmels durch den Planungsverbandsvorsitzenden, Tawerns Ortsbürgermeister Weirich, und seinem Stellvertreter im Planungsverband, Temmels' Ortsbürgermeister Mimler, den wenigen Zuhörern die unüberbrückbaren Standpunkte zu offenbaren.

Wie nicht anders zu erwarten war, blieben die Positionen zum gescheiterten Golfparkprojekt auch in der durch die Ortsgemeinde Temmels beantragten "Auflösungssitzung" unterschiedlich und deshalb ergebnislos. Die CDU-Mehrheit des Tawerner Rates blieb, wie es Tawerns Ortsbürgermeister und Planungsverbandsvorsitzender Josef Weirich vortrug, davon überzeugt, dass die Landesregierung das Golfparkprojekt durch ihr Votum am Leben erhalten und das Temmelser "Nein" zum Projekt ersetzen werde. Man dürfe der "Landesregierung" durch die Auflösung des Planungsverbandes nicht die Einwirkungsmöglichkeit gemäß § 205 (5) BauGB entziehen, in dem man die Basis "Planungsverband" auflöse.
Ein fataler Irrtum von Weirich. Die Landesbehörde wird sich voraussichtlich und wohlweislich nicht in die grundgesetzlich geschützten autonomen Angelegenheiten der Gemeinden einmischen; es sei denn, die Einmischung wäre zum Wohl der Allgemeinheit dringend geboten.
(Mit "Landesregierung"  ist die obere Landesplanungsbehörde gemeint, die auch im Jahre 2003 den raumordnerischen Entscheid für ein touristisches Projekt, bestehend aus Feriendorf mit Golfpark, Golfclub und Hotel erlassen hatte. Bekanntlich beabsichtigten die Golfparkbefürworter und Investoren statt des Feriendorfes ein Neubaugebiet mit 400 Wohnhäusern zu errichten.)

Absatz 5 des BauGB besagt:
"Der Planungsverband ist aufzulösen, wenn die Voraussetzungen für den Zusammenschluss entfallen sind oder der Zweck der gemeinsamen Planung erreicht ist. Kommt ein übereinstimmender Beschluss über die Auflösung nicht zustande, ist unter den in Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen die Auflösung auf Antrag eines Mitglieds anzuordnen; im Übrigen ist Absatz 2 entsprechend anzuwenden. Nach Auflösung des Planungsverbands gelten die von ihm aufgestellten Pläne als Bauleitpläne der einzelnen Gemeinden."

Hierbei ist herzuleiten, dass die Voraussetzungen für den Zusammenschluss zu einem Planungsverband entfallen sind. Weil das ursprünglich gemeinsame Ziel, ein Feriendorf mit Golfplatz, Golfclub und Hotel zu errichten, nicht erreichbar ist, wird nun auf Antrag der Gemeinde Temmels an die obere Landesplanungsbehörde die Auflösung des Planungsverbandes angeordnet werden. Die Landesbehörde hat hier keinen Ermessensspielraum.

Temmels' Ortsbürgermeister Joachim Mimler erklärte abschließend, er bitte um Kenntnisnahme, dass nun auf Grund des Ratsbeschlusses am 8. April 2008 in Temmels, den Planungsverband aufzulösen, der Antrag der Gemeinde der oberen Landesplanungsbehörde übermittelt werde und hiernach nur die Zwangsauflösung des Planungsverbandes erfolgen könne.