Bürgermeister der VG Konz entpuppt sich als skrupelloser Interessenvertreter
Ein nie dagewesener Fall: Für eine Abstimmung nicht brauchbare Ratsmitglieder ausgetauscht.

Einen Alleinstellungswert über alle Zeiten dürfte das haben, was sich in der Sitzung des Verbandgemeinderates Konz am 19.06.2008 im Sitzungssaal des Klosters Karthaus in Konz ereignet hat. Ein Verbandsbürgermeister schafft sich selbst die Mehrheiten, die er zur Erreichung seiner Ziele benötigt. Der Austausch von zwei durch Sonderinteressen befangenen Ratsmitgliedern gegen zwei Unbefangene war sein "Königsweg". Und das alles auf die Schnelle zum Beginn der Sitzung und ohne Ankündigung.

Was war geschehen?
Nach dem Scheitern des Flächennutzungsplanes (FNP) "Golfpark" im Ortsgemeinderat Temmels am 8. April 2008 konnte sich der Verbandsgemeinderat als zuständige Instanz erneut mit der Sache befassen. Um das "Nein" der Ortsgemeinde Temmels aufzuheben, gibt die Gemeindeordnung dem VG-Rat die Möglichkeit, mit den Ja-Stimmen von zwei Drittel der gesetzlichen Anzahl von Mitgliedern des VG-Rates das  "Nein" des Ortsgemeinderates zu überstimmen.

Zur Erlangung der erforderlichen Anzahl von "Ja" Stimmen benötigte Manns für das Durchpeitschen des FNP die Zustimmung von zwei Dritteln (2/3) der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates. Von 41 Stimmberechtigten (40 Ratsmitglieder + Vorsitzender) benötigte er 28; er hatte aber nur 26. Skrupellos besorgte er mit einen Coup die erforderliche Zahl von 28 Ja-Sagern.

Wie hat er das gemacht ?
Aufgrund der Tatsache, dass die erforderliche 2/3-Mehrheit wegen Befangenheit durch Sonderinteressen von zwei Mitgliedern des VG-Rates nicht erreichbar war, erklärte Manns zu Sitzungsbeginn dem Rat, dass die beiden befangenen Ratmitglieder, Peter Greif, Tawern-Fellerich (CDU) und Hans Wacht, Konz-Könen (FDP) ihr Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt hätten.
Den ganz besonderen Geschmack erhielt der Rücktritt der Beiden durch ihre öffentliche Erklärung, dem Projekt "Golfpark" doch noch zum Erfolg verhelfen zu wollen. Durch den Mandatsverzicht verschafften sie sich somit auch den Vorteil in der Sache, die ihre Befangenheit begründete. Man darf dies getrost als  Rechtsmissbrauch bezeichenen.

Selbstverständlich präsentierte Manns den staunenden Fraktionsmitgliedern von SPD und Bündnis 90/Die Grünen unmittelbar die neuen Ratsmitglieder, die als nicht befangen galten. Dass einer davon offensichtlich als eindeutiger Befürworter des Golfparkprojektes einzustufen ist, war in allen bisherigen Sitzungen des Ortsgemeinderates Tawern und des Planungsverbandes Golfpark deutlich geworden.
Seitens der CDU handelt es sich bei dem Nachrücker um Andreas Koltes, Tawern. Die FDP musste etwas tiefer bohren um nach zwei Absagen doch noch einen Willigen, Jürgen Thelen aus Oberemmel, aus der FDP-Liste zu begeistern. Ohne die übliche Verpflichtung der "Neuen", wie es die Gemeindeordnung vorsieht, hatten diese bereits die verwaisten Plätze von Greif und Wacht eingenommen und stimmten eifrig im Sinne von Manns und den Golfparkbefürworterfraktionen bestehend aus CDU, FWG und FDP ab. Auch für die Nichtverpflichtung der "Neuen" wird sich Manns eine Begründung einfallen lassen. Noch spannender wäre die Geschichte geworden, wenn zufällig noch weitere VG-Ratsmitglieder wegen Befangenheit zu ersetzen gewesen wären; vermutlich hätten die Kungelfraktionen dann auch die größere Anzahl ausgewechselt; so funktioniert nun mal Demokratie nach Manns` und CDU-Art in der VG Konz. 

Grinsende Gesichter und scheinheilige Beteuerungen bei den nun mehrheitsfähigen Gruppierungen. Die fassungslosen Mienen bei SPD und Grünen sprachen angesichts dieser einmaligen Art und Weise einer Mehrheitsbeschaffung in einer kommunalen Vertretungskörperschaft für sich. Die Kröte in Form der Aussage des "Juristen" Manns, dass alles legal und gesetzeskonform sei, müssen die Mitglieder der SPD-Fraktion und die Fraktionsmitglieder der Grünen zunächst wohl oder übel schlucken. Die grässliche Ausdünstung, die dieser Vorgang im VG-Rat Konz hervorgerufen hat, wird sobald nicht zu beseitigen sein. 
Die Mehrheitsbeschaffung nach bananenrepublikanischer Manier hat uns noch gefehlt. Hast Du keine Mehrheit, dann mach Dir eine.
Es sei Manns nachgerufen, dass die Sache mit der Legalität dieses Vorganges ihn noch beschäftigen wird. Wie immer wird er auch hier die Dinge gelassen auf sich zukommen lassen.

Lothar Rommelfanger, SPD-Fraktionsvorsitzender, hielt Manns unter anderem vor, wie eine solche skrupellose Vorgehensweise einem künftigen Direktor des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz zu Gesicht stehe. Manns wiederholte hierauf nur stereotyp, dass es sich um eine völlig legale Vorgehensweise gehandelt habe, die nicht zu beanstanden sei. Er verstehe die Aufregung überhaupt nicht.

Temmels' Ortsbürgermeister Joachim Mimler bezeichnete die Geschehnisse als einmaligen Vorgang, der jegliches Vertrauen in einen Bürgermeister zerstöre. Seine Frage, für wen er (Manns) als Bürgermeister der Verbandsgemeinde stehe, beantwortete Mimler gleich selbst, in dem er unterstellte, dass die Interessen von eigennützigen Investoren absoluten Vorrang vor Gemeinde- und Bürgerinteressen hätten. Statt die Beschlüsse der Ortsgemeinde Temmels umzusetzen, habe er in einer erbärmlichen und für einen Verbandsgemeinderat unwürdigen Aktion die Missachtung des § 68 der Gemeindeordnung inszeniert. Neben der Missachtung eines Gemeinderatsbeschlusses habe er die für einen Bürgermeister zwingende Neutralität verletzt. Man müsse sich fragen, welchen Sinn es noch mache, einem Gremium anzugehören, in dem Demokratie auf diese angeblich "legale" aber trotzdem unanständige Art und Weise ausgeübt wird.   

Die Hintergründe:
Die Einladung zur Sitzung des Verbandsgemeinderates enthielt einen Vermerk der Verwaltung zum Tagesordnungspunkt 2 des öffentlichen Sitzungsteils. Der besagte Tagesordnungspunkt lautete:
1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Konz für den Teilbereich "Golfpark" Gemarkungen Fellerich, Tawern und Temmels - Erneuter Feststellungsbeschluss gem. § 67 Abs. 2 Satz 5 GemO.
Der Vermerk wie folgt:

Der Verbandsgemeinderat Konz fasste in seiner Sitzung am 26. März 2008 den Feststellungsbeschluss über die Teilfortschreibung des Flächennutzugsplans für den Bereich „Golfpark". Die Ortsgemeinde Tawern stimmte der Teilfortschreibung am 27. März 2008 zu. Die Ortsgemeinde Temmels stimmte am 08. April nicht zu.
Den Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz ist gem. § 67 (2) GemO auf Grundlage von § 203 (2) BauGB die Planungshoheit für die Flächennutzungsplanung übertragen. § 67 (2) GemO nimmt allerdings die Einschränkung vor, dass die endgültige Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplans der Zustimmung der Ortsgemeinden bedarf. Bei der Teilfortschreibung für den Bereich Golfpark bedarf es aufgrund seiner begrenzten räumlichen Lage nur der Zustimmung der Ortsgemeinden, die selbst von der Teilfortschreibung betroffen sind. In vorliegendem Fall handelt es sich um die Gemeinden Tawern und Temmels. Der Gesetzgeber hat für den Fall, dass eine Zustimmung nicht zustande kommt, vorgesehen, dass der Verbandsgemeinderat dann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder entscheidet. Der erneuten Entscheidung des Verbandsgemeinderates liegen die Ergebnisse der Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen aus dem Verfahren zur Teilfortschreibung zugrunde. Diese Behandlung bildet die Gesamtabwägung, die in der Sitzung am 26. März 2008 über Einzelbeschlüsse erfolgte.
Der Verbandsgemeinderat möge in seiner erneuten Entscheidung auf die unveränderten Unterlagen zur Sitzung vom 26. März 2008 zurückgreifen.

Beschlussvorschlag:
„Der Verbandsgemeinderat Konz beschließt gem. § 67 Abs. 2 Satz 5 GemO i.V.m. § 203 Abs. 2 BauGB die vorliegende Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Golfpark". Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt."

Fazit:
Der im VG-Rat durchgepeitschte FNP-Golfpark ist Bestandteil der Bauleitplanung für das mittlerweile gescheiterte Wohnungsbauprojekt "Golfpark Tawern/Temmels". Die im Parallelverfahren durchgeführte Bebauungsplanung ist im eigens zu diesem Zweck gegründeten Planungsverband Golfpark gescheitert. Die von der Gemeinde Temmels beantragte Auflösung des Planungsverbandes steht bevor.
Spannend kann es nochmals werden, wenn die Kreisverwaltung als untere Landesplanungsbehörde diesen FNP zu genehmigen hat. Die §§ 6 und 8 des BauGB bestimmen hier das weitere Procedere. Eventuell hilft dann der folgende Gesetzestext weiter:
"Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist (drei Monate) unter Angabe von Gründen abgelehnt wird."
An der Tatsache, dass die "Wohnlüge Golfpark" ein kommunalpolitischer Sündenfall ist und bleibt, ändert sich nichts; sie wird höchstens noch verstärkt.