Bürgermeister der VG Konz entpuppt sich
als skrupelloser Interessenvertreter
Ein nie dagewesener Fall: Für eine Abstimmung nicht brauchbare Ratsmitglieder
ausgetauscht.
Einen Alleinstellungswert über alle Zeiten dürfte das haben, was sich in der Sitzung des Verbandgemeinderates Konz am 19.06.2008 im Sitzungssaal des Klosters Karthaus in Konz ereignet hat. Ein Verbandsbürgermeister schafft sich selbst die Mehrheiten, die er zur Erreichung seiner Ziele benötigt. Der Austausch von zwei durch Sonderinteressen befangenen Ratsmitgliedern gegen zwei Unbefangene war sein "Königsweg". Und das alles auf die Schnelle zum Beginn der Sitzung und ohne Ankündigung.
Was war geschehen?
Nach dem Scheitern des Flächennutzungsplanes (FNP) "Golfpark" im Ortsgemeinderat Temmels am 8. April
2008 konnte sich der Verbandsgemeinderat als zuständige Instanz erneut mit der
Sache befassen. Um das "Nein" der Ortsgemeinde Temmels aufzuheben, gibt die
Gemeindeordnung dem VG-Rat die Möglichkeit, mit den Ja-Stimmen von zwei Drittel der
gesetzlichen Anzahl von Mitgliedern des VG-Rates das "Nein" des
Ortsgemeinderates zu überstimmen.
Zur Erlangung der erforderlichen Anzahl von "Ja" Stimmen benötigte Manns für das Durchpeitschen des FNP die Zustimmung von zwei Dritteln (2/3) der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates. Von 41 Stimmberechtigten (40 Ratsmitglieder + Vorsitzender) benötigte er 28; er hatte aber nur 26. Skrupellos besorgte er mit einen Coup die erforderliche Zahl von 28 Ja-Sagern.
Wie hat er das gemacht ?
Aufgrund der Tatsache, dass die erforderliche 2/3-Mehrheit wegen Befangenheit
durch Sonderinteressen von zwei Mitgliedern des VG-Rates nicht erreichbar war,
erklärte Manns zu Sitzungsbeginn dem Rat, dass die beiden befangenen
Ratmitglieder, Peter Greif, Tawern-Fellerich (CDU) und Hans Wacht, Konz-Könen
(FDP) ihr Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt hätten.
Den ganz besonderen Geschmack erhielt der Rücktritt der Beiden durch ihre
öffentliche Erklärung, dem Projekt "Golfpark" doch noch zum Erfolg verhelfen zu
wollen. Durch den Mandatsverzicht verschafften sie sich somit auch den Vorteil
in der Sache, die ihre Befangenheit begründete. Man darf dies getrost als
Rechtsmissbrauch bezeichenen.
Selbstverständlich
präsentierte Manns den staunenden Fraktionsmitgliedern von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen unmittelbar die neuen Ratsmitglieder, die als nicht befangen
galten. Dass einer davon offensichtlich als eindeutiger Befürworter des
Golfparkprojektes einzustufen ist, war in allen bisherigen Sitzungen des
Ortsgemeinderates Tawern und des Planungsverbandes Golfpark deutlich geworden.
Seitens der CDU handelt es sich bei dem Nachrücker um Andreas Koltes, Tawern. Die FDP musste etwas
tiefer bohren um nach zwei
Absagen doch noch einen Willigen, Jürgen Thelen aus Oberemmel, aus der FDP-Liste zu begeistern.
Ohne die übliche Verpflichtung der "Neuen", wie es die Gemeindeordnung vorsieht,
hatten diese bereits die verwaisten Plätze von Greif und Wacht eingenommen und
stimmten eifrig im Sinne von Manns und den Golfparkbefürworterfraktionen
bestehend aus CDU, FWG und FDP ab. Auch für die Nichtverpflichtung der "Neuen"
wird sich Manns eine Begründung einfallen lassen. Noch spannender wäre die
Geschichte geworden, wenn zufällig noch weitere VG-Ratsmitglieder wegen
Befangenheit zu ersetzen gewesen wären; vermutlich hätten die Kungelfraktionen
dann auch die größere Anzahl ausgewechselt; so funktioniert nun mal Demokratie nach Manns`
und CDU-Art in der VG Konz.
Grinsende Gesichter und scheinheilige Beteuerungen bei den nun
mehrheitsfähigen Gruppierungen. Die fassungslosen Mienen bei SPD und Grünen
sprachen angesichts dieser einmaligen Art und Weise einer
Mehrheitsbeschaffung in einer kommunalen Vertretungskörperschaft für sich. Die Kröte in Form der Aussage des "Juristen"
Manns, dass alles legal und gesetzeskonform sei, müssen die Mitglieder der
SPD-Fraktion und die Fraktionsmitglieder der Grünen zunächst wohl oder übel schlucken. Die grässliche
Ausdünstung, die dieser
Vorgang im VG-Rat Konz hervorgerufen hat, wird sobald nicht zu beseitigen sein.
Die Mehrheitsbeschaffung nach bananenrepublikanischer Manier hat uns noch
gefehlt.
Hast Du keine Mehrheit, dann mach Dir eine.
Es sei Manns nachgerufen, dass die Sache mit der Legalität dieses
Vorganges ihn noch beschäftigen wird. Wie immer wird er auch hier die Dinge
gelassen auf sich zukommen lassen.
Lothar Rommelfanger, SPD-Fraktionsvorsitzender, hielt Manns unter anderem vor, wie eine solche skrupellose Vorgehensweise einem künftigen Direktor des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz zu Gesicht stehe. Manns wiederholte hierauf nur stereotyp, dass es sich um eine völlig legale Vorgehensweise gehandelt habe, die nicht zu beanstanden sei. Er verstehe die Aufregung überhaupt nicht.
Temmels' Ortsbürgermeister Joachim Mimler bezeichnete die Geschehnisse als einmaligen Vorgang, der jegliches Vertrauen in einen Bürgermeister zerstöre. Seine Frage, für wen er (Manns) als Bürgermeister der Verbandsgemeinde stehe, beantwortete Mimler gleich selbst, in dem er unterstellte, dass die Interessen von eigennützigen Investoren absoluten Vorrang vor Gemeinde- und Bürgerinteressen hätten. Statt die Beschlüsse der Ortsgemeinde Temmels umzusetzen, habe er in einer erbärmlichen und für einen Verbandsgemeinderat unwürdigen Aktion die Missachtung des § 68 der Gemeindeordnung inszeniert. Neben der Missachtung eines Gemeinderatsbeschlusses habe er die für einen Bürgermeister zwingende Neutralität verletzt. Man müsse sich fragen, welchen Sinn es noch mache, einem Gremium anzugehören, in dem Demokratie auf diese angeblich "legale" aber trotzdem unanständige Art und Weise ausgeübt wird.
Die Hintergründe:
Die Einladung zur Sitzung des Verbandsgemeinderates enthielt einen Vermerk der
Verwaltung zum Tagesordnungspunkt 2 des öffentlichen Sitzungsteils. Der besagte
Tagesordnungspunkt lautete:
1. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Verbandsgemeinde Konz für den Teilbereich "Golfpark" Gemarkungen Fellerich,
Tawern und Temmels - Erneuter Feststellungsbeschluss gem. § 67 Abs. 2 Satz 5
GemO.
Der Vermerk wie folgt:
Der Verbandsgemeinderat Konz fasste in
seiner Sitzung am 26. März 2008 den Feststellungsbeschluss über die
Teilfortschreibung des Flächennutzugsplans für den Bereich „Golfpark". Die
Ortsgemeinde Tawern stimmte der Teilfortschreibung am 27. März 2008 zu. Die
Ortsgemeinde Temmels stimmte am 08. April nicht zu.
Den Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz ist gem. § 67 (2) GemO auf Grundlage
von § 203 (2) BauGB die Planungshoheit für die Flächennutzungsplanung
übertragen. § 67 (2) GemO nimmt allerdings die Einschränkung vor, dass die
endgültige Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung
des Flächennutzungsplans der Zustimmung der Ortsgemeinden bedarf. Bei der
Teilfortschreibung für den Bereich Golfpark bedarf es aufgrund seiner begrenzten
räumlichen Lage nur der Zustimmung der Ortsgemeinden, die selbst von der
Teilfortschreibung betroffen sind. In vorliegendem Fall handelt es sich um die
Gemeinden Tawern und Temmels. Der Gesetzgeber hat für den Fall, dass eine
Zustimmung nicht zustande kommt, vorgesehen, dass der Verbandsgemeinderat dann
mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder
entscheidet. Der erneuten Entscheidung des Verbandsgemeinderates liegen die
Ergebnisse der Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen aus dem Verfahren
zur Teilfortschreibung zugrunde. Diese Behandlung bildet die Gesamtabwägung, die
in der Sitzung am 26. März 2008 über Einzelbeschlüsse erfolgte.
Der Verbandsgemeinderat möge in seiner erneuten Entscheidung auf die
unveränderten Unterlagen zur Sitzung vom 26. März 2008 zurückgreifen.
Beschlussvorschlag:
„Der Verbandsgemeinderat Konz beschließt gem. § 67 Abs. 2 Satz 5 GemO i.V.m. §
203 Abs. 2 BauGB die vorliegende Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für
den Bereich „Golfpark". Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt."
Fazit:
Der im VG-Rat durchgepeitschte FNP-Golfpark ist Bestandteil der Bauleitplanung
für das mittlerweile gescheiterte Wohnungsbauprojekt "Golfpark Tawern/Temmels".
Die im Parallelverfahren durchgeführte Bebauungsplanung ist im eigens zu diesem
Zweck gegründeten Planungsverband Golfpark gescheitert. Die von der Gemeinde
Temmels beantragte Auflösung des Planungsverbandes steht bevor.
Spannend kann es nochmals werden, wenn die Kreisverwaltung als untere
Landesplanungsbehörde diesen FNP zu genehmigen hat. Die §§ 6 und 8 des BauGB
bestimmen hier das weitere Procedere. Eventuell hilft dann der folgende
Gesetzestext weiter:
"Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie
nicht innerhalb der Frist (drei Monate)
unter Angabe von Gründen abgelehnt wird."
An der Tatsache,
dass die "Wohnlüge Golfpark"
ein kommunalpolitischer Sündenfall ist und bleibt, ändert sich nichts; sie wird
höchstens noch verstärkt.