Peinliches Demokratieverständnis im VG Rat
Konz
Die regionale Presse beschrieb es als Paukenschlag im Verbandsgemeinderat
Von Benedikt Kramp, Beigeordneter der Ortsgemeinde Temmels
Kaum zu fassen was ich da am 21. Juni in der Zeitung las: Zwei Mitglieder legten das Mandat nieder: Peter Greif, Tawern-Fellerich (CDU), und Hans Wacht, Konz-Könen (FDP), scheiden aus dem Verbandsgemeinderat Konz aus; das gab Bürgermeister Winfried Manns am Donnerstagabend bekannt. Der Grund: Sie wollen ihrem Golfparkprojekt auf dem Fellericher Plateau noch eine Chance geben. Diese beiden Mitglieder hätten nämlich wegen Befangenheit nicht mitstimmen dürfen. Befangenheit besteht, wenn ein Ratsmitglied sich oder einem nahen Verwandten durch sein Abstimmungsverhalten einen Vorteil verschaffen könnte.
"Dieses gesetzliche Mitwirkungsverbot verfolgt das Ziel, die kommunalen Rats- und Ausschussmitglieder anzuhalten, ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien Überzeugung auszurichten, ihnen persönliche Konfliktsituationen zu ersparen sowie das Vertrauen der Bürger in eine "saubere" Kommunalverwaltung zu erhalten und zu stärken. Aus dieser Zweckbestimmung folgt, dass das Mitwirkungsverbot immer dann Platz greift, wenn - vom Standpunkt des Bürgers aus - eine Ratsentscheidung die Interessen eines Ratsmitgliedes unmittelbar tangiert."
Die eilig platzierten nicht befangenen Nachrücker konnten so nun völlig legal (?), wie der
Verbandsbürgermeister es ausdrückte, die Vorteilsnahme der ausgeschiedenen
VG-Ratsmitglieder absichern.
Hier zeigt sich ein katastrophales und mit aller Schärfe zu verurteilendes
Demokratieverständnis. Durch diese schändliche und äußerst undemokratische
Vorgehensweise wird allen Kommunalvertretungen vorexerziert wie man in Zukunft
Privatinteressen in den Räten durchsetzen kann.
Déjà-vu-Erlebnis!
Diese Handlungsweise rief bei mir folgende Erinnerung wach: Bei Vorbesprechungen
zur Gründung des Planungsverbandes Golfpark Tawern/Temmels schlug ein Tawerner
CDU-Ratsmitglied allen Ernstes vor, befangene Tawerner Ratsmitglieder durch
nicht befangene Ersatzmitglieder auszutauschen. Damals hatte ich das als
übereifriges Vorpreschen eines Projektbefürworters bewertet. Bei dem damit
angedachten Abstimmungsmodus – jedes Ratsmitglied der beiden Räte hätte eine
Stimme gehabt – wäre es immer zu einer CDU-Mehrheit im Planungsverband gekommen.
Die Wahl von Ersatzmitgliedern ist rechtlich nicht zulässig; aber wie es hätte
gehen können hatten schon damals die VG-Oberen, davon bin ich jetzt überzeugt,
geplant.
Nur gut dass Temmels´ Ortsbürgermeister Mimler auf der Eigenständigkeit seines Rates beharrte und eine getrennte Abstimmung je Ortsgemeinderat durchsetzte.