Kommunalverfassungsstreitverfahren zum Abschied
Scheidender Verbandsbürgermeister hinterlässt Chaos mit noch offenem Ausgang

Von Egon Sommer, Vorsitzender des SPD-Gemeindeverbandes Konz , des SPD-OV Tawern
und Mitglied des Verbandsgemeinderates Konz und SPD-Fraktionsvorsitzender im Ortsgemeinderat Tawern

Das eigene Rechtsempfinden kann nicht abwegig sein, wenn man mit Bürgerinnen und Bürger in der VG Konz darüber übereinstimmt, dass im Verbandsgemeinderat Konz das Recht mittels trickreicher Vorgehensweisen nach Gutdünken und Mehrheitsentscheidungen verwaltet wird. Siehe Eklat im Verbandsgemeinderat Konz

"SPD wehrt sich gegen Golfpark-Beschluss"  hatte der Trierische Volksfreund (TV) in der Ausgabe vom 20./21.September 2008 berichtet. Eine Presseerklärung der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Konz und eine von ihr eingereichte Klage beim Verwaltungsgericht Trier sind der Hintergrund des Presseberichtes.

Lesen Sie nachfolgend die Presseerklärung:

Konz, 19.09.2008
Presseerklärung der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Konz

Golfpark Tawern/Temmels beschäftigt das Verwaltungsgericht
Die SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Konz hat ein Kommunalverfassungsstreitverfahren gegen den Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 19.06.2008 zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „Golfpark“ eingeleitet. Die Klage wurde am 18.09.2008 beim Verwaltungsgericht Trier eingereicht.

Folgender Sachverhalt, über den der Trierische Volksfreund bereits in seiner Ausgabe vom 21./22. Juni 2008 berichtet hatte, liegt der Klage zugrunde:

Nach der Ablehnung des Flächennutzungsplanes (FNP) "Golfpark" durch die Ortsgemeinde Temmels, auf deren Gebiet die Flächen des Golfplatzes im wesentlichen gelegen sind, hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 19.06.2008 das "Nein" des Ortsgemeinderates Temmels mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit überstimmt. Das ist zwar an sich gesetzlich möglich, allerdings haben die Mehrheitsfraktionen CDU und FDP im Verbandsgemeinderat die Zwei-Drittel-Mehrheit nur durch einen Verfahrenstrick erzielt. An sich war die Zwei-Drittel-Mehrheit nämlich nicht erreichbar, weil zwei Ratsmitglieder aus der CDU- und FDP-Fraktion wegen Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen waren. In der Verbandsgemeinderatssitzung am 19.06.2008 gab der Sitzungsvorsitzende (Bürgermeister Manns) den Verzicht der befangenen Ratsmitglieder auf ihr Mandat bekannt. Begründet wurde der Verzicht damit, dass nur dadurch noch eine Chance bestehe, die Fortschreibung des FNP zu erreichen. Die unmittelbare Ersetzung der beiden befangenen Ratsmitglieder durch zwei nicht befangene Nachrücker aus den Listen der CDU und FDP machte die für die Zwei-Drittel-Mehrheit notwendige Anzahl von 28 Ja-Stimmen dann erzielbar. Dieser aus Sicht der SPD-Fraktion rechtsmissbräuchliche Mandatsverzicht konterkariert den Sinn des § 22 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung. Dieser besagt:

„Bürger oder Einwohner, die ein Ehrenamt oder eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, sowie hauptamtliche Bürgermeister und Beigeordnete dürfen nicht beratend oder entscheidend mitwirken,
1. wenn die Entscheidung ihnen selbst, ihrem Ehegatten, ihrem geschiedenen Ehegatten, ihren Verwandten bis zum dritten Grade, den Ehegatten ihrer Verwandten bis zum zweiten Grade, ihren Verschwägerten bis zum zweiten Grade oder einer von ihnen kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann oder [...]“.

Ein Mandatsverzicht, durch den die befangenen Ratsmitglieder gerade diejenigen persönlichen wirtschaftlichen Vorteile erreichen, deretwegen sie von der Abstimmung kraft Gesetzes ausgeschlossen sind, darf in einem Rechtsstaat keinen Bestand haben.

gez. Lothar Rommelfanger Vorsitzender der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Konz

Die treffende Darstellung im TV ist durch einem bemerkenswerten Meinungskommentar der zuständigen Redakteurin Anke Pipke ergänzt, in dem es im letzten Satz heißt: "Egal, ob der Golfpark nun kommt oder nicht, an dem Tag der Entscheidung werden sicher viele Betroffene in ganz Rheinland-Pfalz ein Kreuz im Kalender machen".  Es kann angenommen werden, dass die Redakteurin mit "... in ganz Rheinland-Pfalz ..." auch die beteiligten Behörden in Trier, Koblenz und Mainz eingeschlossen hat. Denn auch diese müssen sich darüber Gedanken machen, wie die Golfpark-Kuh, die sie teils mitgeschoben haben, wieder vom Eis runterkommt. Näheres unter Wohnlüge Golfpark

In Verbindung mit dem Teilsatz "Egal, ob der Golfpark nun kommt oder nicht, ... " darf es nicht verwundern, wenn im Zusammenhang mit dem am 30.09.2008 bevorstehenden Weggang des für das Golfpark-Desaster verantwortlichen  Konzer Verbandsbürgermeisters Winfried Manns, die psychische Vorstellungsverknüpfung mit dem Namen Silvio Berlusconi einfällt. Auch für Berlusconi ist die Auslegung des geltenden Rechts beliebig. Wem Berlusconi als zu groß für den Vergleich erscheint, kann ja Klein-Berlusconi meinen. Manns verlässt die Verbandsgemeinde Konz in Richtung Mainz als künftiger Direktor des Städte- und Gemeindebundes Rheinland-Pfalz. Unsere Wünsche, dort seine Fähigkeiten im rechten Sinne einzusetzen, begleiten ihn da hin. Sein Nachfolger Dr. Karl-Heinz Frieden wird sich neue Bürgermeisterschuhe kaufen müssen; die von Manns sollten ihm zu groß sein.


Der Autor dieser Seite erhielt am 10.09.2008 die Einladung zur Abschiedsfeier des noch amtierenden Verbandsbürgermeisters am 26.09.2008 in der Feuerwache Konz. Der nette Briefumschlag stimmte ein wenig versöhnlich.

Ob er hingeht? Mal sehen!