Sitzung des Verbandsgemeinderates Konz am
16.10.2008
Missglückter Start unter Leitung des neuen
Bürgermeisters
Der Festsaal des Klosters Karthaus bildete den würdigen Rahmen und auch genügend Zuhörer- und Zuschauerraum für die Wahl des 1. hauptamtlichen Beigeordneten der VG Konz. Das Bürgerinteresse war während des Wahlverfahrens entsprechend groß; die angesetzte Einwohnerfragestunde gemäß § 16 der Gemeindeordnung (GemO) blieb aber trotz der ansehnlichen Zuhörerschaft ohne Fragen. Ein Indiz dafür, dass das Interesse der anwesenden Bürgerinnen und Bürger fast ausschließlich auf die Beigeordnetenwahl gerichtet war. Auch die Tatsache, dass nach abgeschlossener Beigeordnetenwahl die Zuhörerreihen sich schlagartig und deutlich leerten, war ein Zeugnis des wenig ausgeprägten Interesses an Tagesordnungpunkten, die im Ergebnis direkten Einfluss auf die Haushalte in den Gemeinden der VG-Konz hätten nach sich ziehen können.
Kooperation in der Wasserversorgung
Bürgermeister Dr. Frieden muss wohl davon ausgegangen sein, dass die im Vorlauf
der geplanten Zusammenführung des Kreiswasserwerkes mit den VG-Werken Konz und
VG Saarburg ausreichende Informationen an die Ratsmitglieder ergangen seien, so
dass der Grundsatzbeschluss zur Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts
(AöR) für den Bereich Wasserversorgung gefasst werden könne. Der Eindruck, die nötige Klarheit für einen derartigen Beschluss
sei vorhanden, änderte sich
aber sehr schnell, nachdem der SPD-Fraktionsvorsitzende Lothar Rommelfanger die kritische
Haltung seiner Fraktion mit einer Bestimmung aus der Kommentierung des § 86a der
Gemeindeordnung (GemO) begründete. Denn vordergründig ist die Überführung von Eigenbetrieben (z.B. VG-Werke) in
rechtsfähige AöR nicht ohne Weiteres möglich.
Wörtliches Zitat aus der Kommentierung zum § 86a der GemO:
"Eine AöR kann nur von einer Gemeinde errichtet werden und hat deshalb nur
einen Träger. Über den Umweg einer vorausgegangenen Gründung eines
Zweckverbandes können ggfs. auch mehrere Gemeinden Träger einer AöR sein."
Rommelfanger beantragte, die beabsichtigte Vorgehensweise bezüglich des
gesetzlichen Vorbehalts zur Gründung einer AöR überprüfen zu lassen, bevor
weitere Schritte in Richtung "Kooperation und Überführung der Wasserversorgung
in eine AöR" erfolgen sollten.
Der Vortrag des SPD-Fraktionsvorsitzenden war dann auch ausschlaggebend für die
Feststellung des CDU-Fraktionsvorsitzenden, ihm seien die Ausführungen der GemO
zu diesem Punkt im Augenblick nicht gegenwärtig und es bedürfe einer Überprüfung
der von der SPD zitierten Rechtslage.
Bürgermeister Frieden sah sich angesichts
dieses und weiterer Informationsdefizite bei den Ratsmitgliedern veranlasst, den
Tagesordungspunkt abzusetzen.
Vorstellung und Beratung der Umstellung des Entgeltsystems
Der Tagesordnungspunkt erwies sich als weiterer Schnellschuss der
Verwaltung bzw. des Bürgermeisters. Allein schon die Absicht, die Einführung
eines komplexen Gebührensystems ohne intensive und ausreichende Beratung im
VG-Rat durchzupauken und zu beschließen, war mehr als Anmaßung der Verwaltung
gegenüber den Mitgliedern des Rates. Da reichte es auch nicht aus, in der
Beratungsvorlage darauf hinzuweisen, dass der Werksausschuss sich bereits mit
der Angelegenheit befasst habe und somit lediglich den Mitgliedern des Rates
nochmals(!) Gelegenheit gegeben werde, Fragen zu stellen bzw. Stellungnahmen
abzugeben.
Wie immer schien für die CDU-Fraktion als auch für die ihr stets
wohlgesonnene FDP-Fraktion die Sache abstimmungsreif und beschlussfähig zu sein.
Erst die Einwände aus den Fraktionen SPD, Grüne und FWG ließen Friedens Miene
sichtlich einfrieren.
Der Vorhalt aus der SPD-Fraktion, man könne nicht - wie im letzten Jahr gegen
die Stimmen der SPD geschehen - Gebührenbeschlüsse für einen Zeitraum von drei
Jahren fassen um diese dann zwischenzeitlich und beliebig durch etwas ganz Neues
zu ersetzen. Es stelle sich auch hier die Frage, wie bei bestehender und
mittelfristig geltender Gebührensatzung den Bürgern in beliebiger Form eine
eine neue Gebührenordnung übergestülpt werden dürfe.
Bürgermeister Frieden sah sich angesichts
dieses und weiterer Informationsdefizite bei den Ratsmitgliedern veranlasst, den
Tagesordungspunkt abzusetzen.
Nichtöffentlicher Teil
"Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder die Beratung in nichtöffentlicher
Sitzung der Natur des Beratungsgegenstands nach erforderlich ist."
Dieser Grundsatz aus der Gemeindeordnung lässt zunächst vieles offen; die
Kommentierungen zur GemO beschreiben aber deutlich, wo die Grenzen der
Nichtöffentlichkeit liegen; jedenfalls nicht dort, wo es der Bürgermeister oder
eine Fraktion mittels Mehrheitbeschluss gerne hätte.
Es erschließt sich der SPD-Fraktion deshalb absolut nicht, aus welchen Gründen
geplante Wasserlieferungen der VG Konz nach Luxemburg geheimhaltungswürdig sein
sollen; auch dann nicht, wenn der Tagesordnungspunkt mit
"Vertragsangelegenheiten" überschrieben ist.
Die im Zusammenhang mit der Kooperation in der Wasserversorgung und der
damit beabsichtigten Gründung einer AöR vorgesehene Vereinbarung kann keine
Erklärung für die nichtöffentliche Behandlung der Angelegenheit sein.
Die SPD-Fraktion wird das hinterfragen.