Kooperation bei der Wasserversorgung
Zum Bericht des Trierischen Volksfreundes vom 5. November 2008 aus der Sitzung des Kreistages Trier-Saarburg am 3. November 2008;
Kreiswasserwerk soll aufgelöst und in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) umgewandelt werden.

Wasser als Objekt der Begehrlichkeit von Kommunalpolitikern?
Die Frage ist berechtigt, wenn man diejenigen einzuschätzen hat, die jemand Entscheidungen abverlangen, die angeblich nur ein Ziel verfolgen: das Wohl der Bürger!
Je mehr man sich mit einer Sache befasst, bzw. sich als Mitglied des Orts- und/oder Verbandsgemeinderates oder auch des Kreistages damit auseinandersetzen muss, umso schmerzhafter ist es, machtlos zusehen zu müssen, wie die Bürgerinnen und Bürger via Tagesmedien nicht nur unvollständig, sondern auch falsch informiert werden. Das liegt nicht immer am fehlenden Durchblick der Presseleute; meist sind die verschlungenen Hintergründe schuld, mit denen plötzlich bis dahin eher als unaufgeregt und sachlich geltende Alltagsangelegenheiten zu brisanten und dringendsten Vorhaben hochstilisiert werden.

Kooperation bei der Wasserversorgung als Tagesordnungspunkt des Kreistages am 3. November 2008
Das Kreiswasserwerk soll nach dem Willen von CDU, FDP und FWG aufgelöst werden. Die Berichterstattung des Trierischen Volksfreundes aus der Sitzung des Kreistages vom 3. November 2008 zum Thema „Kooperation bei der Wasserversorgung“ sollte beruhigend wirken, weil es doch eine gute Sache zu sein scheint. TV-Redakteur Albert Follmann hat diesen Eindruck mit seinem Beitrag aus der Sitzung des Kreistages zu vermitteln versucht.
So wie es am 05.11.2008 in der Zeitung stand, ist es aber nicht!

Der TV schrieb eingangs auf der Seite "Konzer Zeitung":
„Die Verbandsgemeinderäte Konz und Saarburg hatten die Kooperation bei der Wassergewinnung und -aufbereitung schon abgesegnet, nun zog der Kreistag nach. Gegen die Stimmen von SPD und Grünen wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, zum 1. Januar 2009 die bestehenden drei Wasserwerke (Kreiswasserwerk, VG-Werk Konz, VG-Werk Saarburg) in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zu überführen. Mitglieder sind der Landkreis Trier-Saarburg und die Verbandsgemeinden Konz und Saarburg.“

Das stimmt, soweit es die Anzahl von drei bestehenden Wasserwerken angeht; der Rest, dass die Wasserwerke Konz und Saarburg gemeinsam mit dem Kreiswasserwerk in einer AöR aufgehen sollen ist falsch!

Richtig ist:
Ausschließlich die derzeit noch dem Kreiswasserwerk gehörenden Brunnen im Wawerner Bruch und im Mannebachtal einschließlich der Wasseraufbereitungsanlagen und Verteilungsnetze sollen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) in die Trägerschaft des Kreises Trier-Saarburg und der Verbandsgemeinden Konz und Saarburg überführt werden. Hingegen werden die Brunnen, Aufbereitungs- und Verteilanlagen der Verbandsgemeinde Konz und der Verbandsgemeinde Saarburg als separate Eigenbetriebe weitergeführt.

Der TV schrieb weiter:
„Die Kreistagsmehrheit folgte damit der Empfehlung der mit einem Gutachten beauftragten "Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung" (Gekom). Die AöR reduziere die Einflussnahme der Kommunen, kritisierte Hans Steuer (SPD). Alfons Maximini (SPD) monierte, dass die zugesagte Prüfung einer Alternative unter dem Dach des Kreiswasserwerks nicht erfolgt sei. Vom "Durchpeitschen" einer AöR und einer von Lobbyisten vorangetriebenen "Zerschlagung des Kreiswasserwerks" sprach Heide von Schütz (Grüne).“

Unsere Kommentierung hierzu:
Das ist die Stelle der TV-Berichterstattung, die weh tut. Mit „kritisierte“ und „monierte“ werden die Sachvorträge der SPD-Fraktion abgetan und zugleich wider besseren Wissens die vom TV-Redakteur so verstandenen Darstellungen den Lesern offeriert; wohlgemerkt: so wie sie verstanden oder auch vermittelt wurden. Festzustellen bleibt, dass auch die zu Sitzungen „abkommandierten“ Redakteure in der Regel hoffnungslos überfordert sind, sachgerecht ihre Berichte anzufertigen. Andererseits müssten Sie aber die Wirkung kennen, die den Leser zur Aussage veranlasst: „es hat ja (so) in der Zeitung gestanden“.

Der TV schrieb weiter:
"CDU-Fraktionsvorsitzender Bernd Henter glaubt, dass die AöR langfristig eine hochwertige Versorgung und gute Wasserpreise garantiert. Wie in Cochem, wo Stadt und Umland beim Abwasser kooperieren, solle das Land auch diese kommunale Zusammenarbeit (VG Konz und VG Saarburg) fördern.“

Viel nichtssagender Nonsens!

Richtig ist:
Glauben heißt nicht wissen. Wer die Überführung des Kreiswasserwerkes in eine selbstständige AöR in Trägerschaft des Kreises und der beiden Verbandsgemeinden Konz und Saarburg mit „hochwertiger Versorgung“ und „gute Wasserpreise“ begründen will, der hat wohl überhaupt nichts verstanden. Einzig und allein die bisherigen Einrichtungen des Kreiswasserwerkes werden „überführt“. Als Wunschziel darf unterstellt werden, die AöR als eigenständige Einheit zu betreiben und mit dem verfügbaren Wasser Geschäfte ohne direkten Einfluss der Verbandsgemeinderäte zu machen. Dass diese „Geschäfte“ nur sehr schwer kommunal beeinflussbar sein werden, wird man in der AöR-Satzung schon richten. Zum Beispiel wird diese AöR ihr Wasser dann an die VG Konz, an die VG Saarburg und, was bereits avisiert ist, auch an benachbarte Gemeinden in Luxemburg verkaufen können. Die Nähe der Organisationsform „AöR“ zu den Eigenschaften einer GmbH eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit weiterer Verkaufsoptionen. Die luxemburgische Getränkeindustrie hat bereits ihr Interesse angemeldet. Dass bei der Ideengründung einer AöR für das Wasser des Kreiswasserwerkes auch noch ein weiteres Gespenst in den Köpfen spukte, ist rein hypothetisch: der Golfpark Tawern-Temmels wird kein Kunde der AöR werden.

Der TV berichtete weiter:
„Die AöR ist keine Gesamtlösung, aber sie ebnet den Weg dafür; sagte Hugo Kohl (FWG)"

Auflösung dieser Aussage:
Sie ergibt sich aus der Absichtsbeschreibung zu den Aufgaben der AöR, zu einem späteren Zeitpunkt die Wassergewinnung und -aufbereitung auf eine breitere Basis zu stellen und ihr weitere Aufgaben zu einem späteren Zeitpunkt zu übertragen. Dass diese Absichten unter dem Vorbehalt „eventuell“ zu bewerten sind, steht so nicht geschrieben, ist aber naheliegend.

Der TV schrieb weiter:
„Für Claus Piedmont (FDP) ist 'die Zeit reif für diese Entscheidung'. Wir können auf Zeit keine gespaltene Entgeltsatzung aufrechterhalten warb der Konzer VG-Bürgermeister Karl-Heinz Frieden für die Wasser-Fusion im Bereich Konz-Saarburg. Landrat Günter Schartz sprach von einem Zukunftsmodell, das auch auf andere kommunale Unternehmen wie Betriebshöfe und die Abwasserversorgung übertragbar sei.“

Differenzierte Bewertung der Aussagen:
Die Bemerkung von Claus Piedmont (FDP) im Kreistag ist identisch mit der Aussage von Franz Görtz (FDP) im VG-Rat Konz, die dort stets lautet: „wir schließen uns den Ansichten der CDU voll und ganz an“ und ist somit vernachlässigbar. Richtiger klingen da schon die Aussagen von Bürgermeister Frieden und Landrat Schartz, die ein undeutliches und in der Ferne liegendes Zukunftsmodell andeuten. Dieses Zukunftsmodell ist aber vollumfänglich Plan und Vorstellung der SPD im VG-Rat Konz: die Bildung eines Zweckverbandes oder auch einer AöR mit der Zusammenführung aller Einrichtungen der Wasserversorgung der Verbandsgemeinden Konz und Saarburg zum heutigen Zeitpunkt. Dass die derzeitig bestehenden Unterschiede in den Wasserpreisen der VG Konz (1,95 €/cbm), der VG Saarburg (1,13 €/cbm) und Kreiswasserwerk (1,10 €/cbm) dies unmöglich machen sollen, ist keinesfalls nachvollziehbar. Die bei einer Kooperation nach SPD-Vorstellungen tatsächlich zu erreichenden und vielzitierten Synergieeffekte müssten eine verträgliche Anpassung der Wasserpreise nicht nur von unten nach oben, sondern unter betriebswirtschaftlich notwendigen Gesichtspunkten in einem Bereich liegen, der die ungleich hohen Konzer Gebühren absenkt und die relativ niedrigen Sätze in Saarburg und beim Kreiswasserwerk moderat anhebt. Dies wäre Politik im Sinne aller Bürger in den Versorgungsgebieten. Die „Zerschlagung“ des Kreiswasserwerkes, wie es Grünen-Fraktionsmitglied im Kreistag, Heide Schütz, nennt, könnte hierbei zunächst außen vor bleiben.

Der TV-Redakteur wirft in seinem abschließenden Meinungskommentar die Gerechtigkeitsfrage bei der künftigen Wasserpreisgestaltung auf und begibt sich hier auf heißen Boden. Seine veröffentlichte Meinung wird bei den Kunden des Kreiswasserwerkes, von denen er Solidarität für eine deftige einseitige und „schmerzliche“ Wasserpreiserhöhung einfordert, kaum Freude aufkommen lassen; sie harmoniert auch nicht mit seiner abschließenden Feststellung, dass sich die Vorteile einer Fusion bei allen Abnehmern im Geldbeutel bemerkbar machen. Eine Gebührenharmonisierung im Verfahren einer großen Kooperation in der Wasserversorgung beider Verbandsgemeinden, bei der die hohen Gebühren des Konzer Wasserwerkes mit den niedrigen Gebühren des Kreiswasserwerkes und der VG Saarburg in Einklang zu bringen wären, hätte eher Aussicht auf solidarisches Miteinander der Kunden einer großen Anstalt des öffentlichen Rechts.