Erfolgreiche Gründung der "Konzer-Doktor-Bürgerstiftung"
Kommunalaufsicht "respektiert" Kapitalsockel aus öffentlichen Mitteln

Die Initiatoren der Projektgruppe "Marke Konz" hatten allen Grund zur Freude. Rechtzeitig zur Gründungsveranstaltung gab es grünes Licht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, die Mehrheitsbeschlüsse im Stadt- und VG-Rat Konz umzusetzen. Die Großspende von 50.000 € als Kapitalsockel für die Konzer-Doktor-Bürgerstiftung konnte freigegeben werden. Lapidar stellte die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg fest: "Wir respektieren die in Ausübung des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes beschlossene Beteiligung an der genannten Stiftung. Die vorgesehene Verfahrensweise wird kommunalaufsichtlich nicht beanstandet." 

Die Kernfrage, ob und inwieweit Konformität mit der Gemeindeordnung (§ 84) besteht, blieb unbeantwortet.
"Der Zweck heiligt die Mittel", gilt hier. Trotzdem darf man sich wundern, wenn die Aufsichtsbehörde feststellt: "Ungeachtet der von Ihnen vorgetragenen Kommentierung zu § 84 GemO erreicht die Einlage der Verbandsgemeinde keine Größenordnung, die auf die Haushaltsentwicklung der Verbandsgemeinde bzw. auf die Umlagefinanzierung künftig entscheidenden Einfluss hätte."
Obwohl die Gemeindeordnung diese Art von Freizügigkeit bei der Verwendung öffentlicher Mittel grundsätzlich verneint, darf man über die Antwort der kommunalen Aufsichtsbehörde auf die SPD-Anfrage wegen der Vereinbarkeit mit der GemO staunen.

"Die 'Konzer-Doktor-Bürgerstiftung' kann ihre Arbeit aufnehmen. 'Das ist ein großer Tag für die Stadt und die Verbandsgemeinde Konz!', jubelte Bürgermeister Karl-Heinz Frieden beim Festakt im Kloster Karthaus. Der 5. November 2008 geht als bedeutsamer Tag in die Konzer Stadtgeschichte ein," überschrieb der Trierische Volksfreund das Ereignis in seiner Ausgabe vom 8./9. November 2008.

46 Stifter spendeten insgesamt 126.600 €, weitere 500 € erhöhten das Stiftungskapital am Ende der Veranstaltung auf 127.100 €. Was leider nicht in der Zeitung stand, war die Tatsache, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Stadt (25.000 €) und in der Verbandsgemeinde (25.000 €) in Form einer Großspende von 50.000 € aus öffentlichen Mitteln sich nun auch zu den Spendern zählen dürfen. Das Beitragsinkasso erfolgt über die Verbandsgemeindeumlage.

Die Kommunalaufsicht vertritt somit den Standpunkt, dass Kapitalzuschüsse für Stiftungen von der Beliebigkeit und Neigung der Ratsmehrheiten abhängen. Klartext: Jeder, der eine gemeinnützige Stiftung ins Leben ruft und auf gleiches Recht für Alle pocht, hat Anspruch auf einen kräftigen Zuschuss zum Gründungskapital, wenn es der Mehrheit im Rat eben mal gefällt.
Siehe auch Bericht vom 08.10.2008.