Erfolgreiche Gründung der
"Konzer-Doktor-Bürgerstiftung"
Kommunalaufsicht "respektiert"
Kapitalsockel aus öffentlichen Mitteln
Die Initiatoren der Projektgruppe "Marke Konz" hatten allen Grund zur Freude.
Rechtzeitig zur Gründungsveranstaltung gab es grünes Licht bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Konz, die Mehrheitsbeschlüsse im Stadt- und VG-Rat Konz
umzusetzen. Die Großspende von 50.000 € als Kapitalsockel für die
Konzer-Doktor-Bürgerstiftung konnte freigegeben werden. Lapidar stellte die
Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg fest: "Wir
respektieren die in Ausübung des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes
beschlossene Beteiligung an der genannten Stiftung. Die vorgesehene
Verfahrensweise wird kommunalaufsichtlich nicht beanstandet."
Die Kernfrage, ob und inwieweit Konformität mit der Gemeindeordnung (§ 84)
besteht, blieb unbeantwortet.
"Der Zweck heiligt die Mittel", gilt hier. Trotzdem darf man sich wundern,
wenn die Aufsichtsbehörde feststellt: "Ungeachtet der von Ihnen vorgetragenen
Kommentierung zu § 84 GemO erreicht die Einlage der Verbandsgemeinde keine
Größenordnung, die auf die Haushaltsentwicklung der Verbandsgemeinde bzw. auf
die Umlagefinanzierung künftig entscheidenden Einfluss hätte."
Obwohl die Gemeindeordnung diese Art
von Freizügigkeit bei der Verwendung öffentlicher
Mittel grundsätzlich verneint, darf man über die Antwort der kommunalen Aufsichtsbehörde
auf die SPD-Anfrage wegen der Vereinbarkeit mit der GemO staunen.
"Die 'Konzer-Doktor-Bürgerstiftung' kann ihre Arbeit aufnehmen. 'Das ist
ein großer Tag für die Stadt und die Verbandsgemeinde Konz!', jubelte
Bürgermeister Karl-Heinz Frieden beim Festakt im Kloster Karthaus. Der 5.
November 2008 geht als bedeutsamer Tag in die Konzer Stadtgeschichte ein," überschrieb der Trierische Volksfreund das Ereignis in
seiner Ausgabe vom 8./9. November 2008.
46 Stifter spendeten insgesamt 126.600 €, weitere 500 € erhöhten das
Stiftungskapital am Ende der Veranstaltung auf 127.100 €. Was leider nicht
in der Zeitung stand, war die Tatsache, dass alle Bürgerinnen und Bürger in
Stadt (25.000 €) und in der Verbandsgemeinde (25.000 €) in Form einer Großspende von 50.000 € aus
öffentlichen Mitteln sich nun auch zu den Spendern zählen dürfen. Das
Beitragsinkasso erfolgt über die Verbandsgemeindeumlage.
Die Kommunalaufsicht vertritt somit den Standpunkt, dass Kapitalzuschüsse für Stiftungen von der
Beliebigkeit und Neigung der Ratsmehrheiten abhängen. Klartext: Jeder, der eine gemeinnützige Stiftung ins Leben ruft und auf gleiches Recht
für Alle pocht, hat Anspruch auf einen kräftigen Zuschuss zum Gründungskapital, wenn es der
Mehrheit im Rat eben mal gefällt.
Siehe auch Bericht vom
08.10.2008.