Golfparkenthusiasten blasen zum
letzten Gefecht
Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit
fragwürdigem Rettungsversuch
Eine Pressemitteilung der SGD Nord vom
09.02.2009 und ein
entsprechender Bericht des Trierischen Volksfreundes sind
Anlass für diesen
finalen Rückblick auf eine 8 Jahre andauernde Odyssee zum "Feriendorf für
Wohnungsbau mit Dauerwohnen und Golfspielen", wie es gerade beliebt.
Als Alibimaßnahme darf man den letzten Kompromissvorschlag der Struktur- und
Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als Obere Landesplanungsbehörde auffassen.
Insider des Geschehens um das gründlich daneben gegangene Projekt "Wohnen auf dem Golf"
wissen wovon die Rede ist. Die Ursachen für die unversöhnlichen
Standpunkte zwischen Befürwortern und Gegnern des monströsen Wohnungsbauvorhabens
sind beschrieben. Das bereits seit längerem abzusehende aber jetzt vor dem endgültigen Aus stehende Vorhaben, im Jahre 2001 als Tarnobjekt "Ferien auf dem Golf"
gestartet und zum reinen Wohnungsbauprojekt mit 400 Luxus-Wohnhäusern
mutiert, ist ein Musterbeispiel für die Durchsetzung rein
spekulativer Interessen zu Lasten der Bevölkerung. Die beantragte Zweckbindung
für den Wohnungsbau ist an Kaltschnäuzigkeit kaum zu überbieten:
„Die geplante Wohnbebauung dient auch der Finanzierung der hochwertigen
Golfanlage. Aus diesem Grund wird vorrangig angestrebt, die Grundstücke bzw.
Gebäude an Luxemburger Bürger und finanzkräftige Deutsche Bürger zu veräußern. Zur Umsetzung dieser Vermarktungsstrategie wird angestrebt, den Erwerb eines
Baugrundstückes und die Mitgliedschaft in dem Golfclub zu verbinden. Die Höhe
des Baulandpreises kann ebenfalls steuernd wirken.“
So der schier unglaubliche Antragstext für die weiter
unten erwähnte "Landesplanerische Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz
[...]. Billigst erworbenes und rediteträchtiges Rohbauland für die
"Oberschicht"; die "Unterschicht" wohnt ja im Dorf.
Selbst anerkannte Fachleute (Städte- und Landschaftsplaner) beschrieben das
Projekt als desaströs für die Ortsgemeinde Tawern und katastrophal für Temmels.
Am Fehlen aber auch jeglicher Infrastruktur musste ein solches Projekt aus
städtebaulicher und landschaftsplanerischer Sicht scheitern. Staunen darf man
aber ganz besonders darüber, mit welcher Dreistigkeit die Projektbefürworter
geltendes Recht ignorierten und Genehmigungen herleiteten, die keine sind oder
waren.
Nun doch ein Kompromiss-Feriendorf ?
Das Kompromissangebot der SGD Nord, die regionale Presse berichtete darüber,
dem Projekt noch eine Chance zu vermitteln, konnte sich nur in Richtung
des von ihr genehmigten Feriendorfes bewegen. 150 Ferienhäuser und 150
dauerbewohnbare Wohnhäuser sollen es nach dem Vorschlag der Behörde nun werden,
wenn sich die Gemeinden Tawern und Temmels darauf einigen können. Jetzt noch
einmal dasselbe Spiel? Vielleicht
in Unkenntnis der Tatsache, dass ein ähnlicher früherer Kompromissvorschlag im
Planungsverband auf
völlige Ablehnung sowohl der CDU-Protagonisten als auch bei den luxemburgischen
Investoren stieß, war man auf diesen Vorschlag gekommen; oder welch anderer
Überlegungen stecken wieder dahinter? Und jetzt sollen Die
plötzlich einverstanden sein?
Dass sich
für das Kompromiss-Feriendorf mit Golfplatz nun auch noch ein europaweit zu
suchender Investor finden soll, mutet nach dem jahrelang systematisch
aufgebauten Misstrauen als Farce an. Inwieweit die Ortsgemeinderäte diesem
Kompromissvorschlag folgen werden, dürfte vorhersehbar sein, denn einen
ähnlichen Vorschlag gab es schon mal Anfang 2008; er scheiterte an der rigorosen
Ablehnung durch die CDU-Vertreter im Planungsverband Golfpark.
Frühe Erkenntnisse eines Landrates
Das Schlimme an der Geschichte ist die Tatsache, dass den SPD-Ratsmitgliedern
jahrelang und mit System alle entscheidungsrelevanten Vorgänge vorenthalten wurden.
So zum Beispiel eine Aussage des früheren Landrates Trier-Saarburg, Dr. Richard
Groß, der sich anlässlich einer "Geheimbesprechung" aus dem Jahre 2004
sinngemäß zur versuchten Umwidmung von Feriendorf in Wohnbebauung wie folgt
äußerte:
„Nach der erfolgten Vorstellung durch die Herren
Investoren
könne man sich aber von dem Gedanken eines Feriendorfes und damit einem
wesentlichen Teil der dem raumordnerischen Entscheid zugrundeliegenden
Plankonzeption „verabschieden". Die Errichtung eines „quasi neuen Dorfes" sei
mit Blick auf die raumordnerischen Vorgaben zur Siedlungsstruktur auch für die
Kreisverwaltung Trier-Saarburg nicht akzeptabel.“
Das wärs somit gewesen. Ein CDU-Landrat hat richtig erkannt was nicht geht;
der ehemalige Konzer CDU-Verbandsgemeindebürgermeister und heutige Direktor des
Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, Winfried Manns, und weitere in die
Seilschaft eingebundene Verwaltungsmenschen sahen das seltsamer Weise nicht so
und versuchten mit Platitüden klarzumachen, was der Region an der Obermosel an
wirtschaftlichem Aufschwung entginge. Mit den Mehrheiten und den
Ahnungslosigkeiten in den kommunalen Gebietskörperschaften werde man das schon
hinkriegen, so die Hoffnung. Recht und Gesetz müssten dann eben mal außen vor
bleiben; vorausgesetzt, es merkt keiner. Die
SGD Nord muss jetzt die Kuh vom Eis nehmen, die andere darauf geführt haben. Die
Gemengelage wurde noch schöner, als die SPD-Ratmitglieder darüber Kenntnis
erlangten, dass die Umwandlung vom Feriendorf zum spekulativen Wohnungsbau
geheim gehalten werden sollte:
„Er bitte die SGD Nord darum, diesen aktuellen Sachstand vertraulich zu
behandeln, da eine solch veränderte Planung insbesondere auch Auswirkungen auf
den Grundstücksmarkt (Wertsteigerung gegenüber dem Feriendorfprojekt)im
betreffenden Bereich habe.“
so der frühere Konzer Verbandsbürgermeister in der gleichen
"Geheimbesprechung" laut einem (Geheim-?) Protokoll. So gehen also christlich-demokratische
Kommunalpolitiker mit ihren Bürgerinnen und Bürgern und deren bescheidenem Vermögen
um. Unabweisbar ist, dass die Grundstücksverkäufe allein Angelegenheit der
Grundstückseigentümer sind und deren Entscheidungsfreiheit unterliegen.
Allerdings hätten voraussichtlich einige der Verkäufer in eindeutiger Kenntnis dieser Umwidmung einen
höheren Preis verlangt: Sollte genau das vermieden werden?
Um auch die potenziellen Investoren zu Wort kommen zu lassen, noch diese eher
belustigende Argumentation:
„Für ein Vorhaben mit derart hochwertiger Infrastruktur gebe es ihres
Erachtens eine entsprechende Nachfrage, insbesondere auch von älteren Menschen
aus Luxemburg. Dort seien die Golfplätze derzeit überlastet".
Wie beschränkt werden/wurden die Mitglieder der Gemeinderäte eingeschätzt? Man
hat die grundlegenden Informationsansprüche der SPD-Ratsmitglieder missachtet
und ist trotz ausdrücklicher Aufforderung mit Informationen bestenfalls spärlich
herausgerückt. Wieso mussten die
SPD-Ratsmitglieder sich selbst Zugang zu den angeblich vertraulichen Vorgängen
schaffen? Oder wussten es die CDU-Ratsmitglieder in den Räten auch nicht
besser? Alles ist möglich.
Sachinteressierte Besucher dieser Seite können über die Hintergründe des
spekulativen Wohnungsbauprojektes auf dem Fellericher Plateau zwischen Tawern
und Temmels umfangreiche Informationen erfahren. Für einen tieferen Ein- bzw. Rückblick eignen sich die
folgenden Links zu den Berichterstattungen auf dieser Homepage:
Nach Auffassung der Golfparkbefürworter war die Umwandlung von Feriendorf
mit Ferienhäusern in reinen Wohnungsbau mit gehobenem Standard durch eine
Landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 Landesplanungsgesetz zum Vorhaben
"Wohnen am Golfplatz auf den Gemarkungen der Ortsgemeinden Tawern und Temmels"
vom 2. Mai 2005 legalisiert worden.
Die Herren Juristen begeben
sich so schnell nicht auf's Glatteis und sichern sich ab. So auch die Kreisverwaltung
Trier-Saarburg, die in der angeblichen Gestattung
des Wohnungsbaues nicht vergaß zu erwähnen, dass die Raumordnerischen Erfordernisse durch die
"diesbezüglichen Maßgaben des Raumordnungsentscheides (ROE) der Struktur- und
Genehmigungsdirektion Nord vom 03. Dezember 2003 im Rahmen der weiteren Planung
beachtet" werden müssen und zu erfüllen sind.
Maßgabe 10 des Raumordnerischen Entscheids
schwebt über Allem
Wenn also der ROE weiterhin zu beachten ist, muss man sich die
Maßgabe 10 dieser übergeordneten Erlaubnis vornehmen: Hat man die Maßgabe 10 des
ROE übersehen oder die Streichung schlicht und einfach vergessen? Nicht aufgehoben und somit
uneingeschränkt gültig ist also das zwingende Erfordernis der Maßgabe 10, das
da lautet:
"In dem aufzustellenden Bebauungsplan ist
festzusetzen, dass die Ferienhäuser überwiegend und auf Dauer einem wechselnden
Personenkreis zur Erholung dienen (siehe § 10 Abs. 4 BauNVO). Sofern auch
Eigentümer ein Ferienhaus für Erholungszwecke selbst nutzen, ist eine
Dauernutzung zu Wohnzwecken auszuschließen und sicherzustellen, dass überwiegend
eine Nutzung durch einen wechselnden Personenkreis (Feriengäste) erfolgt. Eine
Dauernutzung zu Wohnzwecken ist nur für Betriebsinhaber, Betriebsleiter und
Personen, die im Beherbergungsgewerbe tätig sind, zulässig."
Nach allgemeinem Verständnis kann die Stellungnahme einer untergeordneten Behörde, hier die Kreisverwaltung als Untere Landesplanungsbehörde, keinesfalls eine Verfügung der übergeordneten Behörde, hier SGD Nord als obere Landesplanungsbehörde, außer Kraft setzen. Warum die SGD Nord ihren raumordnerischen Entscheid in der wichtigsten Maßgabe unverändert bestehen ließ, ist an keiner Stelle beantwortet. Interessant und erwähnenswert in diesem Zusammenhang: Dem Verfasser dieser Seite wurde in einer frühen Besprechung in Mainz vom Verfasser des ROE versichert, dass die besagte Maßgabe ausdrücklich aufgehoben sei; das war und ist sie aber nicht - wie die SGD Nord später wohl selbst erkannte.
SWR - Ländersache mischte sich ein
Dass dieses fatale Projekt auch über die Verbandsgemeinde Konz hinaus Neugier
und Interesse geweckt hat, bewies ein kritischer Fernsehbericht des SWR in
seiner Sendung "Ländersache", der ein eher seltsames Stimmungsbild auf das
geplante und hochgepriesene Wohnprojekt auf dem Fellericher Plateau warf.
Wir geben hier das am 29.11.2007 ausgestrahlte Interview in Auszügen nochmals
bekannt, bei dem
auch eine gewisse Konfusion des
Erstverantwortlichen für das Golfparkprojekt (Ex-Verbandsbürgermeister Manns)
auffiel, als er die
Fragen von TV-Reporter Leo Colic sichtlich im Erklärungsnotstand befindend
beantwortete:
Auszüge aus dem Interview
Colic: Kommentar: Vor dem Rathaus in Konz treffen wir den zuständigen
Verbandsbürgermeister Winfried Manns. Manns zeigt für die Kritiker aus den
benachbarten Orten wenig Verständnis. Er will den Golfplatz und das Neubaugebiet
unbedingt.
Colic:
Jetzt wehren sich aber die Anwohner gegen die Wohnbebauung, Da kommen
Verkehrsprobleme zum Beispiel auf sie zu und Fläche wird im großen Stil
verbraucht; was sagen sie denen?"
Manns: Welche Anwohner wehren sich denn dagegen?
Von Fellerich beschweren sich bisher keine Anwohner; vielleicht der ein oder
andere, der damit ein Problem hat. Wir haben niemals bestritten, dass damit
größere Verkehrsbelastungen auf die Leute in Tawern und Temmels zukommen aber
die wesentlichen Verkehrsmehrungen kommen nicht aus dem Golfplatz, sondern aus
den allgemeinen Steigerungen des Verkehrs.
Colic: Ein Haus soll hier nur kaufen können, wer in den Golfverein
eintritt, das hört sich nobel an. Ist denn ein Erwerb eines Grundstückes an die
Mitgliedschaft im Golfverein gebunden?
Manns: Nur an die Mitgliedschaft im Verein, nicht an die
Mitgliedschaft, dass man dort spielen muss und teures Geld bezahlen muss.
Colic: Aber ich muss Mitglied im Verein sein; das kostet ja auch
was.
Manns: Das wird nicht viel kosten, das wird sich in dem Rahmen
bewegen, in dem sich normale Vereinsmitgliedschaften auch bewegen, weil die
Leute nämlich selbstverständlich nicht wollen, dass dort jemand hinzieht und
dann sagt, ich hab was gegen das Golfspielen.
Colic: Kommentar: Doch die Bürger trauen den Plänen der Luxemburger Investoren
nicht; sie befürchten vor Allem die Belastungen des Exklusivprojektes. Der
drohende Flächenfraß widerspricht der Planungsphilosophie der Landesregierung .
Szenenwechsel zum rheinland-pfälzischen Innenminister Karl Peter Bruch
Colic: Kommentar: Wir fragen nach beim Innenminister; der sieht die
Entwicklung mit Sorge.
Bruch:
"Ich merke bei meinen Gesprächen vor Ort, auch da, wo ich schon war, an der Our,
dass die Bürgermeister oft selbst ein zwiespältiges Gefühl haben, weil, sie
weisen Baugebiete aus, dort wohnen dann 90 Prozent Luxemburger Bürgerinnen und
Bürger, die eigentlich gar keinen Bezug zur Gemeinde entwickeln, das heißt, es
ist eine reine Schlaf- Wohnsituation, nicht eine Situation wo man sagt, die
Menschen bringen sich in die Gemeinde ein. Das muss gut überlegt werden und wir
müssen darüber reden. Aber Tatsache ist, hier drückt der Markt und der Markt
sucht sich ein Ventil.
Colic: Kommentar: Und da sind der Landesregierung die Hände gebunden,
also werden die Bagger weiter ihre Schneisen in die Landschaft fressen.
Soweit der Bericht des SWR.
Unsere Wertung:
Die Aussagen des Innenministers bezogen sich auf legale Vorhaben im
deutschen Grenzraum zu Luxemburg. Für Vorhaben, wie das Projekt "Wohnen auf dem
Golf", ist geltendes Recht anzuwenden. Das wurde hier von Anfang an
missachtet! Vor diesem Hintergrund muss das
Projekt scheitern; die Landesregierung ist im Zugzwang, Rechtsbeugungen und
Beliebigkeiten entgegenzuwirken.