Golfparkenthusiasten blasen zum letzten Gefecht
Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit fragwürdigem Rettungsversuch

Eine Pressemitteilung der SGD Nord vom 09.02.2009 und ein entsprechender Bericht des Trierischen Volksfreundes sind Anlass für diesen finalen Rückblick auf eine 8 Jahre andauernde Odyssee zum "Feriendorf für Wohnungsbau mit Dauerwohnen und Golfspielen", wie es gerade beliebt.
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ls Alibimaßnahme darf man den letzten Kompromissvorschlag der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als Obere Landesplanungsbehörde auffassen. Insider des Geschehens um das gründlich daneben gegangene Projekt "Wohnen auf dem Golf" wissen wovon die Rede ist. Die Ursachen für die unversöhnlichen Standpunkte zwischen Befürwortern und Gegnern des monströsen Wohnungsbauvorhabens sind beschrieben. Das bereits seit längerem abzusehende aber jetzt vor dem endgültigen Aus stehende Vorhaben, im Jahre 2001 als Tarnobjekt "Ferien auf dem Golf" gestartet und zum reinen Wohnungsbauprojekt mit 400 Luxus-Wohnhäusern mutiert, ist ein Musterbeispiel für die Durchsetzung rein spekulativer Interessen zu Lasten der Bevölkerung. Die beantragte Zweckbindung für den Wohnungsbau ist an Kaltschnäuzigkeit kaum zu überbieten:
„Die geplante Wohnbebauung dient auch der Finanzierung der hochwertigen Golfanlage. Aus diesem Grund wird vorrangig angestrebt, die Grundstücke bzw. Gebäude an Luxemburger Bürger und finanzkräftige Deutsche Bürger zu veräußern. Zur Umsetzung dieser Vermarktungsstrategie wird angestrebt, den Erwerb eines Baugrundstückes und die Mitgliedschaft in dem Golfclub zu verbinden. Die Höhe des Baulandpreises kann ebenfalls steuernd wirken.“
So der schier unglaubliche Antragstext für die weiter unten erwähnte "Landesplanerische Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz [...]. Billigst erworbenes und rediteträchtiges Rohbauland für die "Oberschicht"; die "Unterschicht" wohnt ja im Dorf.

Selbst anerkannte Fachleute (Städte- und Landschaftsplaner) beschrieben das Projekt als desaströs für die Ortsgemeinde Tawern und katastrophal für Temmels. Am Fehlen aber auch jeglicher Infrastruktur musste ein solches Projekt aus städtebaulicher und landschaftsplanerischer Sicht scheitern. Staunen darf man aber ganz besonders darüber, mit welcher Dreistigkeit die Projektbefürworter geltendes Recht ignorierten und Genehmigungen herleiteten, die keine sind oder waren. 

Nun doch ein Kompromiss-Feriendorf ?
Das Kompromissangebot der SGD Nord, die regionale Presse berichtete darüber, dem Projekt noch eine Chance zu vermitteln, konnte sich nur in Richtung des von ihr genehmigten Feriendorfes bewegen. 150 Ferienhäuser und 150 dauerbewohnbare Wohnhäuser sollen es nach dem Vorschlag der Behörde nun werden, wenn sich die Gemeinden Tawern und Temmels darauf einigen können. Jetzt noch einmal dasselbe Spiel? Vielleicht in Unkenntnis der Tatsache, dass ein ähnlicher früherer Kompromissvorschlag im Planungsverband auf völlige Ablehnung sowohl der CDU-Protagonisten als auch bei den luxemburgischen Investoren stieß, war man auf diesen Vorschlag gekommen; oder welch anderer Überlegungen stecken wieder dahinter? Und jetzt sollen Die plötzlich einverstanden sein?
Dass sich für das Kompromiss-Feriendorf mit Golfplatz nun auch noch ein europaweit zu suchender Investor finden soll, mutet nach dem jahrelang systematisch aufgebauten Misstrauen als Farce an. Inwieweit die Ortsgemeinderäte diesem Kompromissvorschlag folgen werden, dürfte vorhersehbar sein, denn einen ähnlichen Vorschlag gab es schon mal Anfang 2008; er scheiterte an der rigorosen Ablehnung durch die CDU-Vertreter im Planungsverband Golfpark.

Frühe Erkenntnisse eines Landrates
Das Schlimme an der Geschichte ist die Tatsache, dass den SPD-Ratsmitgliedern jahrelang und mit System alle entscheidungsrelevanten Vorgänge vorenthalten wurden. So zum Beispiel eine Aussage des früheren Landrates Trier-Saarburg, Dr. Richard Groß, der sich anlässlich einer "Geheimbesprechung" aus dem Jahre 2004 sinngemäß zur versuchten Umwidmung von Feriendorf in Wohnbebauung wie folgt äußerte:
„Nach der erfolgten Vorstellung durch die Herren
Investoren könne man sich aber von dem Gedanken eines Feriendorfes und damit einem wesentlichen Teil der dem raumordnerischen Entscheid zugrundeliegenden Plankonzeption „verabschieden". Die Errichtung eines „quasi neuen Dorfes" sei mit Blick auf die raumordnerischen Vorgaben zur Siedlungsstruktur auch für die Kreisverwaltung Trier-Saarburg nicht akzeptabel.“

Das wärs somit gewesen. Ein CDU-Landrat hat richtig erkannt was nicht geht; der ehemalige Konzer CDU-Verbandsgemeindebürgermeister und heutige Direktor des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, Winfried Manns, und weitere in die Seilschaft eingebundene Verwaltungsmenschen sahen das seltsamer Weise nicht so und versuchten mit Platitüden klarzumachen, was der Region an der Obermosel an wirtschaftlichem Aufschwung entginge. Mit den Mehrheiten und den Ahnungslosigkeiten in den kommunalen Gebietskörperschaften werde man das schon hinkriegen, so die Hoffnung. Recht und Gesetz müssten dann eben mal außen vor bleiben; vorausgesetzt, es merkt keiner. Die SGD Nord muss jetzt die Kuh vom Eis nehmen, die andere darauf geführt haben. Die Gemengelage wurde noch schöner, als die SPD-Ratmitglieder darüber Kenntnis erlangten, dass die Umwandlung vom Feriendorf zum spekulativen Wohnungsbau geheim gehalten werden sollte: 
„Er bitte die SGD Nord darum, diesen aktuellen Sachstand vertraulich zu behandeln, da eine solch veränderte Planung insbesondere auch Auswirkungen auf den Grundstücksmarkt (Wertsteigerung gegenüber dem Feriendorfprojekt)im betreffenden Bereich habe.“

so der frühere Konzer Verbandsbürgermeister in der gleichen "Geheimbesprechung" laut einem (Geheim-?) Protokoll. So gehen also christlich-demokratische Kommunalpolitiker mit ihren Bürgerinnen und Bürgern und deren bescheidenem Vermögen um. Unabweisbar ist, dass die Grundstücksverkäufe allein Angelegenheit der Grundstückseigentümer sind und deren Entscheidungsfreiheit unterliegen. Allerdings hätten voraussichtlich einige der Verkäufer in eindeutiger Kenntnis dieser Umwidmung einen höheren Preis verlangt: Sollte genau das vermieden werden?
Um auch die potenziellen Investoren zu Wort kommen zu lassen, noch diese eher belustigende Argumentation:
„Für ein Vorhaben mit derart hochwertiger Infrastruktur gebe es ihres Erachtens eine entsprechende Nachfrage, insbesondere auch von älteren Menschen aus Luxemburg. Dort seien die Golfplätze derzeit überlastet".

Wie beschränkt werden/wurden die Mitglieder der Gemeinderäte eingeschätzt? Man hat die grundlegenden Informationsansprüche der SPD-Ratsmitglieder missachtet und ist trotz ausdrücklicher Aufforderung mit Informationen bestenfalls spärlich herausgerückt. Wieso mussten die SPD-Ratsmitglieder sich selbst Zugang zu den angeblich vertraulichen Vorgängen schaffen? Oder wussten es die CDU-Ratsmitglieder in den Räten auch nicht besser? Alles ist möglich.

Sachinteressierte Besucher dieser Seite können über die Hintergründe des spekulativen Wohnungsbauprojektes auf dem Fellericher Plateau zwischen Tawern und Temmels umfangreiche Informationen erfahren. Für einen tieferen Ein- bzw. Rückblick eignen sich die folgenden Links zu den Berichterstattungen auf dieser Homepage:

Nach Auffassung der Golfparkbefürworter war die Umwandlung von Feriendorf mit Ferienhäusern in reinen Wohnungsbau mit gehobenem Standard durch eine Landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 Landesplanungsgesetz zum Vorhaben "Wohnen am Golfplatz auf den Gemarkungen der Ortsgemeinden Tawern und Temmels" vom 2. Mai 2005 legalisiert worden.
Die Herren Juristen begeben sich so schnell nicht auf's Glatteis und sichern sich ab. So auch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg, die in der angeblichen Gestattung des Wohnungsbaues nicht vergaß zu erwähnen, dass die Raumordnerischen Erfordernisse durch die "diesbezüglichen Maßgaben des Raumordnungsentscheides (ROE) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 03. Dezember 2003 im Rahmen der weiteren Planung beachtet" werden müssen und zu erfüllen sind. 

Maßgabe 10 des Raumordnerischen Entscheids schwebt über Allem
Wenn also der ROE weiterhin zu beachten ist, muss man sich die Maßgabe 10 dieser übergeordneten Erlaubnis vornehmen: Hat man die Maßgabe 10 des ROE übersehen oder die Streichung schlicht und einfach vergessen?  Nicht aufgehoben und somit uneingeschränkt gültig ist also das zwingende Erfordernis der Maßgabe 10, das da lautet:
"In dem aufzustellenden Bebauungsplan ist festzusetzen, dass die Ferienhäuser überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung dienen (siehe § 10 Abs. 4 BauNVO). Sofern auch Eigentümer ein Ferienhaus für Erholungszwecke selbst nutzen, ist eine Dauernutzung zu Wohnzwecken auszuschließen und sicherzustellen, dass überwiegend eine Nutzung durch einen wechselnden Personenkreis (Feriengäste) erfolgt. Eine Dauernutzung zu Wohnzwecken ist nur für Betriebsinhaber, Betriebsleiter und Personen, die im Beherbergungsgewerbe tätig sind, zulässig."

Nach allgemeinem Verständnis kann die Stellungnahme einer untergeordneten Behörde, hier die Kreisverwaltung als Untere Landesplanungsbehörde, keinesfalls eine Verfügung der übergeordneten Behörde, hier SGD Nord als obere Landesplanungsbehörde, außer Kraft setzen. Warum die SGD Nord ihren raumordnerischen Entscheid in der wichtigsten Maßgabe unverändert bestehen ließ, ist an keiner Stelle beantwortet. Interessant und erwähnenswert in diesem Zusammenhang: Dem Verfasser dieser Seite wurde in einer frühen Besprechung in Mainz vom Verfasser des ROE versichert, dass die besagte Maßgabe ausdrücklich aufgehoben sei; das war und ist sie aber nicht - wie die SGD Nord später wohl selbst erkannte.

SWR - Ländersache mischte sich ein
Dass dieses fatale Projekt auch über die Verbandsgemeinde Konz hinaus Neugier und Interesse geweckt hat, bewies ein kritischer Fernsehbericht des SWR in seiner Sendung "Ländersache", der ein eher seltsames Stimmungsbild auf das geplante und hochgepriesene Wohnprojekt auf dem Fellericher Plateau warf.
Wir geben hier das am 29.11.2007 ausgestrahlte Interview in Auszügen nochmals bekannt, bei dem auch eine gewisse Konfusion des Erstverantwortlichen für das Golfparkprojekt (Ex-Verbandsbürgermeister Manns) auffiel, als er die Fragen von TV-Reporter Leo Colic sichtlich im Erklärungsnotstand befindend beantwortete:

Auszüge aus dem Interview

Colic
: Kommentar: Vor dem Rathaus in Konz treffen wir den zuständigen Verbandsbürgermeister Winfried Manns. Manns zeigt für die Kritiker aus den benachbarten Orten wenig Verständnis. Er will den Golfplatz und das Neubaugebiet unbedingt.
Colic: Jetzt wehren sich aber die Anwohner gegen die Wohnbebauung, Da kommen Verkehrsprobleme zum Beispiel auf sie zu und Fläche wird im großen Stil verbraucht; was sagen sie denen?"
Manns:
Welche Anwohner wehren sich denn dagegen?
Von Fellerich beschweren sich bisher keine Anwohner; vielleicht der ein oder andere, der damit ein Problem hat. Wir haben niemals bestritten, dass damit größere Verkehrsbelastungen auf die Leute in Tawern und Temmels zukommen aber die wesentlichen Verkehrsmehrungen kommen nicht aus dem Golfplatz, sondern aus den allgemeinen Steigerungen des Verkehrs.

Colic:
Ein Haus soll hier nur kaufen können, wer in den Golfverein eintritt, das hört sich nobel an. Ist denn ein Erwerb eines Grundstückes an die Mitgliedschaft im Golfverein gebunden?
Manns:
Nur an die Mitgliedschaft im Verein, nicht an die Mitgliedschaft, dass man dort spielen muss und teures Geld bezahlen muss.
Colic:
Aber ich muss Mitglied im Verein sein; das kostet ja auch was.
Manns:
Das wird nicht viel kosten, das wird sich in dem Rahmen bewegen, in dem sich normale Vereinsmitgliedschaften auch bewegen, weil die Leute nämlich selbstverständlich nicht wollen, dass dort jemand hinzieht und dann sagt, ich hab was gegen das Golfspielen.
Colic:
Kommentar: Doch die Bürger trauen den Plänen der Luxemburger Investoren nicht; sie befürchten vor Allem die Belastungen des Exklusivprojektes. Der drohende Flächenfraß widerspricht der Planungsphilosophie der Landesregierung .

Szenenwechsel zum rheinland-pfälzischen Innenminister Karl Peter Bruch

Colic: Kommentar: Wir fragen nach beim Innenminister; der sieht die Entwicklung mit Sorge.
Bruch: "Ich merke bei meinen Gesprächen vor Ort, auch da, wo ich schon war, an der Our, dass die Bürgermeister oft selbst ein zwiespältiges Gefühl haben, weil, sie weisen Baugebiete aus, dort wohnen dann 90 Prozent Luxemburger Bürgerinnen und Bürger, die eigentlich gar keinen Bezug zur Gemeinde entwickeln, das heißt, es ist eine reine Schlaf- Wohnsituation, nicht eine Situation wo man sagt, die Menschen bringen sich in die Gemeinde ein. Das muss gut überlegt werden und wir müssen darüber reden. Aber Tatsache ist, hier drückt der Markt und der Markt sucht sich ein Ventil.
Colic: Kommentar: Und da sind der Landesregierung die Hände gebunden, also werden die Bagger weiter ihre Schneisen in die Landschaft fressen.
Soweit der Bericht des SWR.

Unsere Wertung: Die Aussagen des Innenministers bezogen sich auf legale Vorhaben im deutschen Grenzraum zu Luxemburg. Für Vorhaben, wie das Projekt "Wohnen auf dem Golf", ist geltendes Recht anzuwenden. Das wurde hier von Anfang an missachtet! Vor diesem Hintergrund muss das Projekt scheitern; die Landesregierung ist im Zugzwang, Rechtsbeugungen und Beliebigkeiten entgegenzuwirken.