"Für den Fortschritt der Gemeinde Tawern
tun wir alles" . . .
CDU-Gemeinderäte in Tawern und Temmels wie
vernagelt
Augen zu und durch! Ein Verhalten, wie das der drei berühmten Affen,
die nichts hören, nichts sehen und nichts sagen wollen, scheint in Sachen Golfpark jegliche
Außenwahrnehmung auszuschalten. Oder liegt es daran, zugeben zu müssen, dass man
auf das falsche Pferd gesetzt hat? Es scheint aber, dass bei einigen der
CDU-Ratsmitglieder trotz anwaltlicher Pro-Golfpark-Beratung das Unbehagen
wächst. Erste Erkenntnisse sind ja schon laut geworden in der
Feststellung, dass auf dem Fellericher Plateau ohne Zustimmung der Gemeinde
Temmels kein Haus gebaut wird. Das wäre doch für die Leitfiguren schon
genug Anlass, den Rückzug anzutreten. Denn ein Fortschritt oder ein Vorteil für
Tawern wäre das Monsterbauvorhaben keineswegs, sondern eine unüberschaubare Last.
Dem Vernehmen nach sollen mittlerweile die luxemburgischen Investoren
einschließlich ihrer Anwälte klammheimlich dem Tawerner Rat in nichtöffentlicher
Sitzung (!) ihre neuesten Überlegungen vorgestellt haben. Die
Nichtöffentlichkeit wird dann konterkariert, wenn unmittelbar nach der
Geheimnistuerei im Gemeinderat die neuen Durchbruchsversuche in einer weiteren Bürgerinfo
"plateau27" öffentlich ausgebreitet werden.
Nach einer Offenlage erfolgt in der Regel die öffentliche Erörterung der
Anregungen und Einwendungen; das gilt auch für die verkürzte Offenlage eines
B-Planes gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs.
1 BauGB.
Beim B-Plan Tawern, Teilgebiet „Golfpark Tawern – Temmels, Teil 1 Tawern,
lässt man sich Zeit; vielleicht haben sich Erkenntnisse durchgesetzt, dass es
doch nicht nur nach dem Willen der Mehrheit, sondern dem des geltenden Rechts gehen
darf.
Obwohl das über 100-seitige Erörterungsprotokoll bereits gedruckt ist,
schmort es wahrscheinlich noch in den Schubladen der Verwaltung und des Bürgermeisters.
Wir
haben jedenfalls aus anderer Quelle erfahren, was der Grund für den Stillstand
ist. Man muss es zweimal lesen und die Geschichte von Anfang an kennen, um das zu
verstehen. Die vom Ministerium des Innern (Oberste Landesplanungsbehörde) vorgegebenen Rahmenbedingungen für die Landesplanerische Stellungnahme der
Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Untere Landesplanungsbehörde) vom 2. Mai 2005, beschreiben
zweifelsfrei die Erfordernisse der Raumordnung. Deutlich ist auch der Verweis
auf die einzuhaltenden Maßgaben des Raumordnerischen Entscheids.
Im Klartext: Wenn überhaupt, dann hat ausschließlich das Gesamtprojekt mit
27-Loch Golfplatz, Golfclub und Hotel Chancen auf Realisierung. Des Weiteren
stellt sich nach wie vor die Frage, warum bei der Formulierung "Wohnungsbau"
ausgerechnet die wichtigste Maßgabe nicht außer Kraft gesetzt wurde.
Sollte die Behörde tatsächlich versäumt haben, diese zu eliminieren bzw. außer
Kraft zu setzen?
Hieraus ist nämlich zu folgern, dass die
Ferienhäuser/Wohnhäuser auch im privaten Besitz stehen können. Dies war übrigens
das Schlagwort, mit dem man die SPD-Gemeinderäte am 02.05.2005 von
Ferienhäuser in privatem Besitz überzeugte.
Das im folgenden Bürgerinfo glossierte hartnäckige Gerücht
zeigt eindeutig die inhaltliche Übereinstimmung des
Projektentwicklungsvertrages mit den Forderungen des Raumordnerischen Entscheids
und der daraus abgeleiteten Landesplanerischen Stellungsnahme. Vielleicht ist
aber alles einem frühen Irrtum oder Versäumnis zu verdanken, dass nichts
mehr geht.
BÜRGERINFO
"plateau 27" -
Eine notwendige Reaktion auf die
September-2010-Ausgabe
Ein auf Hochglanzpapier gedrucktes und bebildertes, von einem professionellen
Unternehmen kreiertes Informationspapier erregt unbestreitbar Aufmerksamkeit.
Besonders bei den nicht wenigen Bürgerinnen und Bürgern, denen es egal ist, ob
auf dem Fellericher Plateau Häuser gebaut werden sollen oder nicht, dürfte die
Bürgerinfo "plateau27" Erstaunen hervorrufen. Kommt das Golfparkprojekt nun
doch? So die aufkommende Frage. Mit etwas Hintergrundwissen sieht aber alles ganz
anders aus.
Die Positionen der SPD in Tawern und Temmels sind klar. Das städtebaulich nicht
zu rechtfertigende Baurecht für ein Wohnungsbauprojekt, wie die CDU im
Konzer Rathaus und in Tawern und Temmels es hartnäckig verfolgen, wäre nur
mittels eines Rechtsverstoßes durchsetzbar. Das hat die obere Bauaufsicht des
Landes (SGD Nord) in ihrer Stellungnahme zur verkürzten Offenlage des B-Planes
so ausgedrückt. Wie die Projektbefürworter - insbesondere Tawerns Bürgermeister
- das sehen, werden wir über kurz oder
lang erleben.
Im Folgenden haben wir die Aussagen der BÜRGERINFO mal auf Handfestes abgeklopft.
Kreisverkehr für B 419 in Temmels?
Hier ist der Wunsch Vater des Gedankens. Von gut
unterrichteter Seite wissen wir, dass tatsächlich irgend wann mal ein Kreisverkehrsplatz in
Temmels Gesprächsthema war. Wer den Titelbeitrag in der Bürgerinfo bis zum Ende
liest, stellt erstaunt fest, dass der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Gewehr bei Fuß stehen
und bis Mitte 2011 in Temmels einen Kreisel realisieren soll. Planung, Grunderwerb,
Finanzmittel, Planfeststellung, alles geht dann ganz schnell, wenn das Baurecht
plötzlich vom Himmel fällt.
Eines wird ein Kreisel an der Einmündung L 136 zur B
419 mit Sicherheit bewirken, wenn er zu St. Nimmerlein eingeweiht wird: der Verkehrsfluss auf der B 419 wird in jedem Fall
unterbrochen; in gleichem Maße wie der L 136-Verkehrfluss weiterhin an der Einmündung
endet. Stau in allen Richtungen.
Zweiter Weg soll Projektrealisierung auf
die Sprünge helfen?
Auch dieser Beitrag in der BÜRGERINFO ist an die Bürger der Gemeinde Temmels gerichtet.
Sie sollten die Geduld der Investoren nicht länger strapazieren. Seit Monaten
warte man vergebens auf die Vertragserfüllung um die fehlenden 18 Golflöcher
bauen zu können. Die Tatsache, dass die Gemeinde Temmels durch
Nichtverlängerung aus dem
Projektentwicklungsvertrag zwischen den Investoren, den Gemeinden Tawern und
Temmels sowie der Verbandsgemeinde Konz mit Ablauf des 31.03.2008 ausgestiegen
ist, wird schlicht und einfach ignoriert.
Es ist deshalb ein vollkommen untauglicher Versuch, über einen wasserrechtlichen
Antrag bei der Kreisverwaltung Druck auf die Gemeinde ausüben zu wollen.
Baurecht an der Gemeinde vorbei wird es nicht geben, schon deshalb nicht, weil
der Ministerrat bei der Begründung der Zwangsauflösung des Planungsverbandes
Golfpark das Wohl der Allgemeinheit verneint hat. Die Gemeinde Temmels besteht
zu Recht darauf, dass nur die Realisierung von Ferienhausbebauung, wie es ein
Kompromissvorschlag der SGD Nord vorsah, ein weiteres Nachdenken über das
Projekt fördern könnte. Dies haben die Investoren rundweg abgelehnt.
Als Sport im fortgeschrittenen Alter ist der "zweite Weg" den meisten
Leuten ein Begriff. Dass man damit aber auch Baurecht generieren und dabei noch
die Planungshoheit der
Gemeinden umgehen kann, ist eine weitere Absurdität im mittlerweile respektlosen
Spiel mit Recht und Ordnung. Sollte etwa doch an dem Gerücht etwas dran sein, dass man in
bestimmten Kreisen glaubt, in Deutschland brauche man nur mit Geldscheinen zu
winken, dann machen die alles? 300 Millionen Euro sind nun mal viel Geld und die
Geschichte lehrt: wer viel hat will immer mehr.
Ein hartnäckiges Gerücht?
In einem
eher unauffälligen Nebenbeitrag kommt dann auch die grenzenlose Verschleierung der Ziele zum
Vorschein. Dort schreibt man: "[...]Dabei war ein Feriendorf zu keiner Zeit
von der Investorengruppe Golf Development Tawern-Fellerich GmbH vorgesehen". Kann
es sein, dass dies
seitens der Investoren tatsächlich nicht vorgesehen war? Wenn das so gewesen
sein sollte, dann steckt der Fehler im besagten Projektentwicklungsvertrag; da
steht nämlich drin, dass die Ortsgemeinden in der Festlegung des textlichen
Teils des Bebauungsplanes eine Parzellierung der Ferien-/Wohngrundstücke
und die Bildung von Einzelgrundstücken nicht ausschließen werden. Weiter
heißt es dort, dass im Projektgebiet nach Maßgabe der Vorstudie auch
Wohnhäuser und Wohnungen geschaffen werden, die auch dauergenutzt werden
dürfen.
Im Klartext: Wenn die Rede von Häusern ist, die auch
dauergenutzt werden dürfen, kann doch nur vom grundsätzlichen Vorhandensein der
Ferienhäuser ausgegangen werden. Dies ist auch übereinstimmend mit der Maßgabe
im Raumordungsentscheid.
Warum sonst sollte die obere Landesplanungsbehörde (SGD Nord) in ihrem
Kompromissvorschlag vom Herbst 2009 die Hälfte der geplanten Häuser
unmissverständlich als Ferienhäuser
vorgeschlagen haben. Das passte nicht und deshalb lehnten die
Investoren den Behördenvorschlag rundweg ab.
Fabrikhalle auf dem Fellericher Plateau?
Jedenfalls konnte man beim ersten Hinsehen im Innenteil der
Septemberausgabe einer weiteren BÜRGERINFO "plateau27" diesen
Eindruck gewinnen. Eine Chipfabrik, ein großes Software-Unternehmen oder eine
Großnäherei für Textilien könnte
man sich in dem klotzigen Gebäude vorstellen; ein Hotel des "gehobenen Segments"
beim besten Willen nicht. Auch könnte man 200 und mehr Arbeitsplätze dort
vermuten, wenn es das wäre, nach dem es aussieht.
Beim Nachlesen wird dann klar: es sind nur erste Entwürfe für ein Hotel. So wie
dargestellt, wäre es ein Schandfleck in der Landschaft.
Fazit über Alles:
1. Auch nach 10 Jahren steht, entgegen aller bisherigen
Prognosen der Investoren und den Wünschen der CDU-Kommunalpolitiker, noch kein
einziges Haus auf dem Fellericher Plateau.
2. Die SGD-Nord lässt keine Zweifel offen, dass das Projekt ohne die
Gemeinde Temmels nicht realisierbar ist.
3. Temmels hat den Vertrag mit den Investoren nicht verlängert.
4. Die Planungshoheit der Gemeinden ist und bleibt unangetastet.
5. Dem Projekt fehlt nach wie vor die Rechtsgrundlage.
6. Das Projekt ist immer noch nicht dem Wohl der Allgemeinheit gewidmet.
7. Es gibt, trotz mehrfacher Androhungen, immer noch keine Millionenklage der
Investoren.
Die von den übergeordneten Behörden geforderten Gutachten über
a) Folgenbeseitigungskonzept für die Verkehrsproblematik,
b) ein konkretes Wasserkonzept,
c) ein Sozialgutachten und
d) ein neues, mit ausreichenden Fakten belegtes Wirtschaftsgutachten
fehlen nach wie vor.
Alles in Allem ist das Projekt seit der Zwangsauflösung des Planungsverbandes Golfpark beendet.