"Für den Fortschritt der Gemeinde Tawern tun wir alles" . . .
CDU-Gemeinderäte in Tawern und Temmels wie vernagelt
Augen zu und durch! Ein Verhalten, wie das der drei berühmten Affen, die nichts hören, nichts sehen und nichts sagen wollen, scheint in Sachen Golfpark jegliche Außenwahrnehmung auszuschalten. Oder liegt es daran, zugeben zu müssen, dass man auf das falsche Pferd gesetzt hat? Es scheint aber, dass bei einigen der CDU-Ratsmitglieder trotz anwaltlicher Pro-Golfpark-Beratung das Unbehagen wächst. Erste Erkenntnisse sind ja schon laut geworden in der Feststellung, dass auf dem Fellericher Plateau ohne Zustimmung der Gemeinde Temmels kein Haus gebaut wird. Das wäre doch für die Leitfiguren schon genug Anlass, den Rückzug anzutreten. Denn ein Fortschritt oder ein Vorteil für Tawern wäre das Monsterbauvorhaben keineswegs, sondern eine unüberschaubare Last.

Dem Vernehmen nach sollen mittlerweile die luxemburgischen Investoren einschließlich ihrer Anwälte klammheimlich dem Tawerner Rat in nichtöffentlicher Sitzung (!) ihre neuesten Überlegungen vorgestellt haben. Die Nichtöffentlichkeit wird dann konterkariert, wenn unmittelbar nach der Geheimnistuerei im Gemeinderat die neuen Durchbruchsversuche in einer weiteren Bürgerinfo "plateau27" öffentlich ausgebreitet werden.

Nach einer Offenlage erfolgt in der Regel die öffentliche Erörterung der Anregungen und Einwendungen; das gilt auch für die verkürzte Offenlage eines B-Planes gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  und § 3 Abs. 1 BauGB. 
Beim B-Plan Tawern, Teilgebiet „Golfpark Tawern – Temmels, Teil 1 Tawern, lässt man sich Zeit; vielleicht haben sich Erkenntnisse durchgesetzt, dass es doch nicht nur nach dem Willen der Mehrheit, sondern dem des geltenden Rechts gehen darf. Obwohl das über 100-seitige Erörterungsprotokoll bereits gedruckt ist, schmort es wahrscheinlich noch in den Schubladen der Verwaltung und des Bürgermeisters.
Wir haben jedenfalls aus anderer Quelle erfahren, was der Grund für den Stillstand ist. Man muss es zweimal lesen und die Geschichte von Anfang an kennen, um das zu verstehen. Die vom Ministerium des Innern (Oberste Landesplanungsbehörde) vorgegebenen Rahmenbedingungen für die Landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Untere Landesplanungsbehörde) vom 2. Mai 2005, beschreiben zweifelsfrei die Erfordernisse der Raumordnung. Deutlich ist auch der Verweis auf die einzuhaltenden Maßgaben des Raumordnerischen Entscheids. Im Klartext: Wenn überhaupt, dann hat ausschließlich das Gesamtprojekt mit 27-Loch Golfplatz, Golfclub und Hotel Chancen auf Realisierung. Des Weiteren stellt sich nach wie vor die Frage, warum bei der Formulierung "Wohnungsbau" ausgerechnet die wichtigste Maßgabe nicht außer Kraft gesetzt wurde. Sollte die Behörde tatsächlich versäumt haben, diese zu eliminieren bzw. außer Kraft zu setzen?
Hieraus ist nämlich zu folgern, dass die Ferienhäuser/Wohnhäuser auch im privaten Besitz stehen können. Dies war übrigens das Schlagwort, mit dem man die SPD-Gemeinderäte am 02.05.2005 von Ferienhäuser in privatem Besitz überzeugte.
Das im folgenden Bürgerinfo glossierte
hartnäckige Gerücht zeigt eindeutig die inhaltliche Übereinstimmung des Projektentwicklungsvertrages mit den Forderungen des Raumordnerischen Entscheids und der daraus abgeleiteten Landesplanerischen Stellungsnahme. Vielleicht ist aber alles einem frühen Irrtum oder Versäumnis zu verdanken, dass nichts mehr geht.


BÜRGERINFO
"
plateau 27"
 - Eine notwendige Reaktion auf die September-2010-Ausgabe

Ein auf Hochglanzpapier gedrucktes und bebildertes, von einem professionellen Unternehmen kreiertes Informationspapier erregt unbestreitbar Aufmerksamkeit. Besonders bei den nicht wenigen Bürgerinnen und Bürgern, denen es egal ist, ob auf dem Fellericher Plateau Häuser gebaut werden sollen oder nicht, dürfte die Bürgerinfo "plateau27" Erstaunen hervorrufen. Kommt das Golfparkprojekt nun doch? So die aufkommende Frage. Mit etwas Hintergrundwissen sieht aber alles ganz anders aus.
Die Positionen der SPD in Tawern und Temmels sind klar. Das städtebaulich nicht zu rechtfertigende Baurecht für ein Wohnungsbauprojekt, wie die CDU im Konzer Rathaus und in Tawern und Temmels es hartnäckig verfolgen, wäre nur mittels eines Rechtsverstoßes durchsetzbar. Das hat die obere Bauaufsicht des Landes (SGD Nord) in ihrer Stellungnahme zur verkürzten Offenlage des B-Planes so ausgedrückt. Wie die Projektbefürworter - insbesondere Tawerns Bürgermeister - das sehen, werden wir über kurz oder lang erleben.

Im Folgenden haben wir die Aussagen der BÜRGERINFO mal auf Handfestes abgeklopft.

Kreisverkehr für B 419 in Temmels?
Hier ist der Wunsch Vater des Gedankens. Von gut unterrichteter Seite wissen wir, dass tatsächlich irgend wann mal ein Kreisverkehrsplatz in Temmels Gesprächsthema war. Wer den Titelbeitrag in der Bürgerinfo bis zum Ende liest, stellt erstaunt fest, dass der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Gewehr bei Fuß stehen und bis Mitte 2011 in Temmels einen Kreisel realisieren soll. Planung, Grunderwerb, Finanzmittel, Planfeststellung, alles geht dann ganz schnell, wenn das Baurecht plötzlich vom Himmel fällt.
Eines wird ein Kreisel an der Einmündung L 136 zur B 419 mit Sicherheit bewirken, wenn er zu St. Nimmerlein eingeweiht wird: der Verkehrsfluss auf der B 419 wird in jedem Fall unterbrochen; in gleichem Maße wie der L 136-Verkehrfluss weiterhin an der Einmündung endet. Stau in allen Richtungen.

Zweiter Weg soll Projektrealisierung auf die Sprünge helfen?
Auch dieser Beitrag in der BÜRGERINFO ist an die Bürger der Gemeinde Temmels gerichtet. Sie sollten die Geduld der Investoren nicht länger strapazieren. Seit Monaten warte man vergebens auf die Vertragserfüllung um die fehlenden 18 Golflöcher bauen zu können. Die Tatsache, dass die Gemeinde Temmels durch Nichtverlängerung aus dem Projektentwicklungsvertrag zwischen den Investoren, den Gemeinden Tawern und Temmels sowie der Verbandsgemeinde Konz mit Ablauf des 31.03.2008 ausgestiegen ist, wird schlicht und einfach ignoriert.
Es ist deshalb ein vollkommen untauglicher Versuch, über einen wasserrechtlichen Antrag bei der Kreisverwaltung Druck auf die Gemeinde ausüben zu wollen. Baurecht an der Gemeinde vorbei wird es nicht geben, schon deshalb nicht, weil der Ministerrat bei der Begründung der Zwangsauflösung des Planungsverbandes Golfpark das Wohl der Allgemeinheit verneint hat. Die Gemeinde Temmels besteht zu Recht darauf, dass nur die Realisierung von Ferienhausbebauung, wie es ein Kompromissvorschlag der SGD Nord vorsah, ein weiteres Nachdenken über das Projekt fördern könnte. Dies haben die Investoren rundweg abgelehnt.
Als Sport im fortgeschrittenen Alter ist der "zweite Weg" den meisten Leuten ein Begriff. Dass man damit aber auch Baurecht generieren und dabei noch die Planungshoheit der Gemeinden umgehen kann, ist eine weitere Absurdität im mittlerweile respektlosen Spiel mit Recht und Ordnung. Sollte etwa doch an dem Gerücht etwas dran sein, dass man in bestimmten Kreisen glaubt, in Deutschland brauche man nur mit Geldscheinen zu winken, dann machen die alles? 300 Millionen Euro sind nun mal viel Geld und die Geschichte lehrt: wer viel hat will immer mehr.

Ein hartnäckiges Gerücht?
In einem eher unauffälligen Nebenbeitrag kommt dann auch die grenzenlose Verschleierung der Ziele zum Vorschein. Dort schreibt man:  "[...]Dabei war ein Feriendorf zu keiner Zeit von der Investorengruppe Golf Development Tawern-Fellerich GmbH vorgesehen". Kann es sein, dass dies seitens der Investoren tatsächlich nicht vorgesehen war? Wenn das so gewesen sein sollte, dann steckt der Fehler im besagten Projektentwicklungsvertrag; da steht nämlich drin, dass die Ortsgemeinden in der Festlegung des textlichen Teils des Bebauungsplanes eine Parzellierung der Ferien-/Wohngrundstücke und die Bildung von Einzelgrundstücken nicht ausschließen werden. Weiter heißt es dort, dass im Projektgebiet nach Maßgabe der Vorstudie auch Wohnhäuser und Wohnungen geschaffen werden, die auch dauergenutzt werden dürfen.
Im Klartext: Wenn die Rede von Häusern ist, die auch dauergenutzt werden dürfen, kann doch nur vom grundsätzlichen Vorhandensein der Ferienhäuser ausgegangen werden. Dies ist auch übereinstimmend mit der Maßgabe im Raumordungsentscheid. 
Warum sonst sollte die obere Landesplanungsbehörde (SGD Nord) in ihrem Kompromissvorschlag vom Herbst 2009 die Hälfte der geplanten Häuser unmissverständlich als Ferienhäuser vorgeschlagen haben. Das passte nicht und deshalb lehnten die Investoren den Behördenvorschlag rundweg ab.

Fabrikhalle auf dem Fellericher Plateau?
Jedenfalls konnte man beim ersten Hinsehen im Innenteil der Septemberausgabe einer weiteren BÜRGERINFO "plateau27" diesen Eindruck gewinnen. Eine Chipfabrik, ein großes Software-Unternehmen oder eine Großnäherei für Textilien könnte man sich in dem klotzigen Gebäude vorstellen; ein Hotel des "gehobenen Segments" beim besten Willen nicht. Auch könnte man 200 und mehr Arbeitsplätze dort vermuten, wenn es das wäre, nach dem es aussieht.
Beim Nachlesen wird dann klar: es sind nur erste Entwürfe für ein Hotel. So wie dargestellt, wäre es ein Schandfleck in der Landschaft.

Fazit über Alles:

1.  Auch nach 10 Jahren steht, entgegen aller bisherigen Prognosen der Investoren und den Wünschen der CDU-Kommunalpolitiker, noch kein einziges Haus auf dem Fellericher Plateau.
2.  Die SGD-Nord lässt keine Zweifel offen, dass das Projekt ohne die Gemeinde Temmels nicht realisierbar ist.
3.  Temmels hat den Vertrag mit den Investoren nicht verlängert.
4.  Die Planungshoheit der Gemeinden ist und bleibt unangetastet.
5.  Dem Projekt fehlt nach wie vor die Rechtsgrundlage.
6.  Das Projekt ist immer noch nicht dem Wohl der Allgemeinheit gewidmet.
7.  Es gibt, trotz mehrfacher Androhungen, immer noch keine Millionenklage der Investoren.

Die von den übergeordneten Behörden geforderten Gutachten über
 
a)  Folgenbeseitigungskonzept für die Verkehrsproblematik,
b)  ein konkretes Wasserkonzept,
c)  ein Sozialgutachten und
d)  ein neues, mit ausreichenden Fakten belegtes Wirtschaftsgutachten

fehlen nach wie vor.

Alles in Allem ist das Projekt seit der Zwangsauflösung des Planungsverbandes Golfpark beendet.