Baugebiet „Plateau 27“ – Täuschung und Rechtsbeugung auf Teufel komm raus?

Eine unendliche Geschichte, gekennzeichnet durch Tarnen, Täuschen, Geheimhalten der wahren Pläne über 4 Jahre. Geködert wurden die Gemeinderäte im Jahr 2000 mit Golfplatz und Ferienhäusern; seit Frühjahr 2004 wurde im Geheimen nur über Wohnhäuser (Dauerwohnbebauung) geredet. Hier haben Investoren, Verwaltung und auch die SGD Nord in Koblenz gemeinsam „dichtgehalten“.

Immerhin wurde nach Bekanntwerden der neuen Umstände gleichwohl versucht, die Sache als gemeinsames Projekt der Gemeinden Tawern und Temmels zu verwirklichen. Nach der Nichtverlängerung des Projektentwicklungsvertrages durch die Gemeinde Temmels über den 31.3.2008 hinaus und der Auflösung des eigens für das Projekt gegründeten Planungsverbandes der beiden Gemeinden Ende 2009, war das gemeinsame Projekt eigentlich erledigt. Die Landesregierung lehnte auf Grund der Tatsache, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht erkennbar sei, die Einsetzung eines Bebauungsplanes gemäß § 205 Baugesetzbuch (BauGB) ab. Der beantragende Tawerner Ortsbürgermeister beabsichtigte damit bereits in 2008, die Zustimmung der Gemeinde Temmels zu umgehen.

Aktuell ließen die luxemburgisch-belgischen Investoren nunmehr mittels Trierischem Volksfreund im September und Oktober 2010 verbreiten: „Mitreden beim Golfpark möglich“ und „Investoren planen Golfpark ohne Temmels“.
Gesagt, getan. Mit Zustimmungsmehrheit der CDU im Gemeinderat Tawern stellte man einen neuen Bebauungsplan im Außenbereich mit 9-Loch-Rumpfgolfplätzchen auf. Der Haken: Diese Planung hat kaum eine Erfolgschance, sowohl im Planungs- oder auch in einem eventuell späteren gerichtlichen Verfahren.

Also will die Investorenseite mit Hilfe der hiesigen Protagonisten einen Trick anwenden, der auch in der „Bürgerinfo plateau27“ Oktober 2010 unverhohlen dargestellt wird.
„Getrennt marschieren, vereint zuschlagen“. Durch Beantragung der Genehmigung eines Golfplatzes mit 18 Löchern auf 103 Hektar Temmelser Gemeindegebiet nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) Abs. 2, soll der zur Aufstellung eines Bebauungsplanes unwilligen Gemeinde Temmels faktisch die Planungshoheit entzogen werden. Der Bauantrag wurde bei der Verbandsgemeinde gestellt; er ist auch von dort zu entscheiden. Das Einvernehmen der Gemeinde Temmels ist jedoch unverzichtbar. Die Überlegung: Käme die VG-Verwaltung zum Ergebnis, das Projekt sei genehmigungsfähig, könnte man das Einvernehmen der Gemeinde übergehen und deren Zustimmung ersetzen. Es würden also vollendete Tatsachen ohne Bebauungsplan der Gemeinde  geschaffen.

Ein hinterlistiger Plan:
Um ein „nicht privilegiertes Vorhaben“ verwirklichen zu können, soll die Planungshoheit der Gemeinde auf kaltem und rechtswidrigem Wege ausgehebelt werden.
Der Gemeinde Temmels mit einer Gesamtfläche von 662 Hektar würde eine Fläche von 103 Hektar künftigen Vorhaben dauerhaft entzogen werden; das sind rund 16 % der Gemeindefläche. Die verfassungsmäßig garantierte Planungshoheit der Gemeinde bliebe auf der Strecke. Es würde durch die Verlockung des Investorenkapitals korrumpiert, d.h. bestochen und moralisch zersetzt, es würde prostituiert, also für rechtswidrige Zwecke benutzt und seiner Würde beraubt. Nach dem Motto, “Für Geld kann man alles haben“, würde es durch eine falsche Rechtsentscheidung gebeugt.

Halt mein Freund! Wer wird denn glauben, Deutschland sei eine Bananenrepublik?
Hier endet mein Alptraum, denn Deutschland ist ein Rechtsstaat.
Es gibt bestens ausgebildete Beamte in allen Verwaltungen und Ebenen und es gibt noch Richter in Deutschland.

Die Investoren sollten zur Kenntnis nehmen, dass gegen Recht und Gesetz in Deutschland (nachdem ihr Projekt in Luxemburg an den Bürgern selbst gescheitert ist) ein an maximalem Gewinn orientiertes Baugebiet im Außenbereich nie und nimmer genehmigt werden kann und wird.

Ich schlafe wieder ruhig.

Helmut Ayl
Deutscher Beamter
und Mitglied des Verbandsgemeinderates Konz