Fundtiere oder herrenlose Tiere
(k)ein Fluchtweg aus der behördlichen Verantwortung?
Von Egon Sommer
Eigenes Erleben ist der beste Erfahrungsweg.
Wie der Zufall
spielte, kam es an einem Ort, wo es niemand vermuten konnte, zu einem
Zusammentreffen von vier höchstwahrscheinlich ausgesetzten Katzenkindern und
mir.
Was aus diesem „Treffen“ geworden ist, ist auf dieser Homepage, die Sie gerade
besuchen, nachzulesen. Deshalb werden hier in Kurzform nur die geschehenen
Folgen dieses Zusammentreffens beleuchtet.
Jemand der vier Kätzchen findet, denkt zunächst an den einfachsten Weg; er erinnert sich an Tierheime, die ja Tiere in Not aufnehmen. Als nächstes gilt die Vorschrift, dass ein Fund beim Fundbüro zu melden ist. Gesagt, getan. Die Folge dieser Fundmeldung bei der zuständigen Gemeindeverwaltung, hier VG Konz, war ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Tiere, die ich gefunden habe, keine Fundsache seien, sondern „Herrenloses“.
Die Spitze der Mitteilung bildete jedoch ein langer Satz, in dem man mich zum Finder erklärte(!),der sich auch um den Rest zu kümmern hat; also darum, „die Tiere sowohl mit Futter als auch ggf. erforderlich werdender tierärztlicher Betreuung zu versorgen.“ Man begrüßte dann auch noch ausdrücklich, dass ich mich der Katzen annehme. Das war dann in ungefährer Kenntnis der Rechtslage doch mehr, als ein logisch denkender Mensch verarbeiten kann.
Auf meine schriftliche Entgegnung an den „pflichtbewussten“ Verwaltungsmenschen, „Was hätten Sie wohl getan, wenn ich als Finder bei Ihnen aufgetaucht wäre und die Box mit den Fundtieren abgeliefert hätte? Annahme verweigert?“, blieb die Antwort aus. Schon fast tröstlich und beinahe entschuldigend klangen da die Worte des Behördenleiters, der im Nachhinein meinte, die Antwort seines Fundbürovorstehers sei etwas „unglücklich“ ausgefallen.
Dies in aller Kürze zur Reaktion der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung auf die Meldung eines Tierfundes. Wie der Geschichte auf dieser Homepage zu entnehmen ist, sind die Tiere in meiner Obhut und Sorge; sie werden es auch bleiben.
Als Kommunalpolitiker dringenden Handlungsbedarf in Sachen Umsetzung des Tierschutzes in der Verbandsgemeinde Konz zu erkennen ist die eine Seite; die andere wird sein, wie eine Mehrheit im Verbandsgemeinderat und auf der höheren Ebene des Kreises Trier-Saarburg damit umgeht. Oberste Priorität bei allen Entscheidungen muss hierbei die Unterstützung des regional zuständigen Tierheimes in Trier-Zewen durch die Kommunen haben. Tierheime erfüllen eine öffentliche Aufgabe; ihnen muss somit auch öffentlich und zuverlässig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben geholfen werden.
Dringender Handlungsbedarf besteht, wenn Tierschutz nur auf dem Papier beschrieben ist. Kaum jemand ist spontan in der Lage, Tiere, hier insbesondere Haustiere, aufzunehmen, die Andere unter Missachtung jeglicher ethischer Verantwortung „entsorgen“. Deshalb sind die zuständigen Behörden gefordert.
Eine Strafbewehrung, die das Aussetzen von Tieren mit hohen Geldbußen bis zu 50.000 € ahndet, scheint offensichtlich auch kein Weg aus der Misere zu sein.
Zum Themenkomplex „Aufgefundene Tiere - Fundtiere oder herrenlose Tiere“ hat Herr Dr. Gerd Möbius, Institut für Tierhygiene und Öffentliches Veterinärwesen der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig, An den Tierkliniken 19, 04103 Leipzig, mir freundlicherweise eine umfassende Abhandlung über rechtliche Probleme zu dieser Materie zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Definitionen kann die Verantwortlichkeit der zuständigen Fundbehörde für Unterbringung und medizinische Versorgung geklärt werden.