Zum offenen Brief der Golf Development Tawern-Fellerich vom 28.01.2011 (Hier geht´s zum offenen Brief)
Ein Kommentar von Christian Bock (SPD), Mitglied des Ortsgemeinderates Tawern und des Verbandsgemeinderates Konz

Die Geister die ich rief ...
Als die Investoren letzten Herbst dem Tawerner Gemeinderat eröffneten, dass man über die Kreisverwaltung Baurecht für den 18-Loch-Golfplatz auf Temmelser Gewann erwirken will – ohne die Zustimmung von Temmels(!) - schlug dies ein wie eine Bombe. Während bei der SPD-Fraktion Fassungslosigkeit ob der Dreistigkeit herrschte, löste dies bei Teilen der CDU-Fraktion wohlwollende Zustimmung aus. Manch einem CDUler sah man aber schon das Unbehagen an. Sie ahnten wohl schon, was SPD-Ratsmitglieder später in der Sitzung aussprachen: Jetzt ist es noch Temmels, gegen das mit unfairen Bandagen gekämpft wird. Aber irgendwann kann es Tawern genau so ergehen, wenn man nicht mehr „auf Linie“ mit den Freunden aus Luxemburg ist.

Nachdem jetzt selbst die von Golfpark-Befürworter Landrat Schartz angeführte Kreisverwaltung durch ihren Rechtsausschuss den Bauantrag für den Golfplatz ablehnen musste, ist nun Tawern an der Reihe. Die Investoren düpieren ihre christdemokratischen Unterstützer und fordern den Gemeinderat in einem offenem Brief zum Rechtsbruch auf. Denn ohne den Golfplatz in Temmels gibt es keine Grundlage, auf dem Fellericher Plateau Ferienhäuser zu bauen; ganz zu schweigen von den nun beabsichtigten Wohnhäusern.
Wenigstens kommt jetzt einmal mehr zu Tage, was man doch schon lange geahnt hatte. Hier ging es nie um das „Gesamtprojekt“, sondern immer nur um Gewinnmaximierung durch Baulandverkauf. Der CDU Fraktion bleibt jetzt nur noch, entweder einen Rechtsbruch und einen Wortbruch zu begehen (man denke nur an "man wolle nur das Gesamtprojekt"), oder bange auf die dann wohl kommenden Schadenersatzklagen zu warten. Dem Bürgermeister und seinen Getreuen ergeht es wie einst Goethes Zauberlehrling: „Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister werd ich nun nicht los.“
Tragisch für Ortsbürgermeister Weirich ist dabei, dass der, der die Geister einst rief (gemeint ist Ex-Verbandsgemeindebürgermeister Manns), nicht mehr in Erscheinung tritt und Weirich nun vor einer einsamen Entscheidung steht. Er sollte sich hier aber -  wie unser SPD-Verbandsgemeinderatskollege Helmut Ayl - auf die deutsche Justiz verlassen. (Siehe: Baugebiet „Plateau 27“ – Täuschung und Rechtsbeugung auf Teufel komm raus?)
Es gibt keine Ansprüche auf Schadenersatz. Und deshalb sollte die Tawerner CDU endlich aufhören und einsehen, dass es nie eine Rechtsgrundlage für diese Bebauung gab. Man hat schon zu viele Zeitpunkte zum Absprung verpasst. Der hier sollte genutzt werden.