Zum offenen Brief der Golf Development
Tawern-Fellerich vom 28.01.2011
(Hier geht´s zum offenen Brief)
Ein Kommentar von Christian Bock (SPD), Mitglied des Ortsgemeinderates Tawern
und des Verbandsgemeinderates Konz
Die Geister die ich rief ...
Als die Investoren letzten Herbst dem Tawerner Gemeinderat eröffneten, dass man
über die Kreisverwaltung Baurecht für den 18-Loch-Golfplatz auf Temmelser Gewann
erwirken will – ohne die Zustimmung von Temmels(!) - schlug dies ein wie eine
Bombe. Während bei der SPD-Fraktion Fassungslosigkeit ob der Dreistigkeit
herrschte, löste dies bei Teilen der CDU-Fraktion wohlwollende Zustimmung aus.
Manch einem CDUler sah man aber schon das Unbehagen an. Sie ahnten wohl schon,
was SPD-Ratsmitglieder später in der Sitzung aussprachen: Jetzt ist es noch
Temmels, gegen das mit unfairen Bandagen gekämpft wird. Aber irgendwann kann es
Tawern genau so ergehen, wenn man nicht mehr „auf Linie“ mit den Freunden aus
Luxemburg ist.
Nachdem jetzt selbst die von Golfpark-Befürworter Landrat Schartz angeführte
Kreisverwaltung durch ihren Rechtsausschuss den Bauantrag für den Golfplatz
ablehnen musste, ist nun Tawern an der Reihe. Die Investoren düpieren ihre
christdemokratischen Unterstützer und fordern den Gemeinderat in einem offenem
Brief zum Rechtsbruch auf. Denn ohne den Golfplatz in Temmels gibt es keine
Grundlage, auf dem Fellericher Plateau Ferienhäuser zu bauen; ganz zu
schweigen von den nun beabsichtigten Wohnhäusern.
Wenigstens kommt jetzt einmal mehr zu Tage, was man doch schon lange geahnt
hatte. Hier ging es nie um das „Gesamtprojekt“, sondern immer nur um
Gewinnmaximierung durch Baulandverkauf. Der CDU Fraktion bleibt jetzt nur noch,
entweder einen Rechtsbruch und einen Wortbruch zu begehen (man denke nur an "man
wolle nur das Gesamtprojekt"), oder bange auf die dann wohl kommenden
Schadenersatzklagen zu warten. Dem Bürgermeister und seinen Getreuen ergeht es
wie einst Goethes Zauberlehrling: „Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die
Geister werd ich nun nicht los.“
Tragisch für Ortsbürgermeister Weirich ist dabei, dass der, der die Geister
einst rief (gemeint ist Ex-Verbandsgemeindebürgermeister Manns), nicht mehr in
Erscheinung tritt und Weirich nun vor einer einsamen Entscheidung steht. Er
sollte sich hier aber - wie unser SPD-Verbandsgemeinderatskollege Helmut
Ayl - auf die deutsche Justiz verlassen. (Siehe:
Baugebiet „Plateau 27“
– Täuschung und Rechtsbeugung auf Teufel komm raus?)
Es gibt keine
Ansprüche auf Schadenersatz. Und deshalb sollte die Tawerner CDU endlich
aufhören und einsehen, dass es nie eine Rechtsgrundlage für diese Bebauung gab.
Man hat schon zu viele Zeitpunkte zum Absprung verpasst. Der hier sollte genutzt
werden.