23.02.2011
Fund- und herrenlose Katzen; bessere
Zeiten für Tiere und Tierschützer?
Ministerielle Verfahrenshinweise für die Fundbehörden

Bis
ins Grundgesetz haben es die Tiere bereits geschafft. Diese Tatsache ist auch
im Bewusstsein vieler Menschen angekommen. Zum Nachteil der Tiere bleibt dies
aber immer noch bei vielen Verwaltungsbehörden weitgehend außer Acht, obwohl
deren Zuständigkeit für hilflose und
verletzt aufgefundene Katzen dort eigentlich bekannt sein müsste oder auch
verdrängt wird.
Wer heutzutage z.B. eine Katze, oder auch, wie hier geschehen, vier junge
ausgesetzte Kätzchen in hilfloser Situation auffindet, sollte, falls er oder sie selbst nicht in der
Lage ist, sich um die Tiere zu kümmern, nicht erst fragen, sondern
konkret handeln. Das bedeutet, aufgefundene oder zugelaufene Tiere, deren
Besitzer nicht bekannt sind, umgehend beim Fundbüro der Gemeindeverwaltung
melden und abzuliefern; es sei denn, man möchte sich selbst der Tiere oder des Tieres
annehmen. Telefonische Rückfragen dort, was man mit dem Fundtier machen solle,
werden meist mit bekannten Mustern beschieden. So lauten die Empfehlungen
regelmäßig, "das Tier ist gerade auf dem Heimweg, lassen Sie es laufen"
oder auch, sie haben das Tier gefunden/aufgenommen, also gehört es
Ihnen.
Ein Beitrag im Trierischen Volksfreund vom 15.01.2011, unter
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/konz/aktuell/Heute-in-der-Konzer-Zeitung-Diskussion-um-Kosten-fuer-die-Katz;art8100,2655391
"Diskussion um Kosten für die Katz" nachzulesen, handelt
von diesem Thema und hat sehr großes und nachhaltiges Interesse bei Bürgerinnen
und Bürgern geweckt.
Kaum ein Tag vergeht seither, an dem nicht nachgefragt wird, was denn nun aus
den Fundkätzchen (Bericht vom 6.11.2010; diese Seite nach unten scrollen) und den im TV-Beitrag beschriebenen kommunalpolitischen
Bemühungen geworden ist.
Diesen Kätzchen geht es gut; sie genießen sichtlich das am 8. Oktober 2010 gerettete Leben. Nach
dem Willen der Familie Sommer soll es auch so bleiben.