23.02.2011   Fund- und herrenlose Katzen; bessere Zeiten für Tiere und Tierschützer?
Ministerielle Verfahrenshinweise für die Fundbehörden
Bis ins Grundgesetz haben es die Tiere bereits geschafft. Diese Tatsache ist auch im Bewusstsein vieler Menschen angekommen. Zum Nachteil der Tiere bleibt dies aber immer noch bei vielen Verwaltungsbehörden weitgehend außer Acht, obwohl deren Zuständigkeit für hilflose und verletzt aufgefundene Katzen dort eigentlich bekannt sein müsste oder auch verdrängt wird. 
Wer heutzutage z.B. eine Katze, oder auch, wie hier geschehen, vier junge ausgesetzte Kätzchen in hilfloser Situation auffindet, sollte, falls er oder sie selbst nicht in der Lage ist, sich um die Tiere zu kümmern, nicht erst fragen, sondern konkret handeln. Das bedeutet, aufgefundene oder zugelaufene Tiere, deren Besitzer nicht bekannt sind, umgehend beim Fundbüro der Gemeindeverwaltung melden und abzuliefern; es sei denn, man möchte sich selbst der Tiere oder des Tieres annehmen. Telefonische Rückfragen dort, was man mit dem Fundtier machen solle, werden meist mit bekannten Mustern beschieden. So lauten die Empfehlungen regelmäßig, "das Tier ist gerade auf dem Heimweg, lassen Sie es laufen" oder  auch, sie haben das Tier gefunden/aufgenommen, also gehört es Ihnen.
Ein Beitrag im Trierischen Volksfreund vom 15.01.2011, unter http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/konz/aktuell/Heute-in-der-Konzer-Zeitung-Diskussion-um-Kosten-fuer-die-Katz;art8100,2655391 "Diskussion um Kosten für die Katz" nachzulesen,  handelt von diesem Thema und hat sehr großes und nachhaltiges Interesse bei Bürgerinnen und Bürgern geweckt. Kaum ein Tag vergeht seither, an dem nicht nachgefragt wird, was denn nun aus den Fundkätzchen (Bericht vom 6.11.2010; diese Seite nach unten scrollen) und den im TV-Beitrag beschriebenen kommunalpolitischen Bemühungen geworden ist.
Diesen Kätzchen geht es gut; sie genießen sichtlich das am 8. Oktober 2010 gerettete Leben. Nach dem Willen der Familie Sommer soll es auch so bleiben.

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