Obligatorischer Besuch im
Tierheim Trier-Zewen
MdL Alfons Maximini, Mitglied im Landtagsausschuss
für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz informierte sich
Um den gesellschaftlichen Wert eines Tierheimes richtig einschätzen
zu können, kommt man an einem Besuch dort nicht vorbei. Es drängt sich die Frage
auf, was mit all den Tieren geschehen wäre, wenn es das Tierasyl nicht gäbe.
Ohne diese Auffangstation und vor allem auch ohne die Menschen, die sich
größtenteils ehrenamtlich um die ausgestoßenen Heimtiere wie Hunde, Katzen,
Hamster, Kaninchen bis zu gefiederten Lebensbegleitern der Menschen kümmern,
wäre das Unglück der leider nicht immer als „Freunde“ angesehenen Mitgeschöpfe
noch größer.
Der Tierschutz ist in Rheinland-Pfalz direkt im Ministerium für Umwelt, Forsten
und Verbraucherschutz angesiedelt. Als Mitglied des Landtagsausschusses für
Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz ist Maximini direkt auch mit der
Tierschutzproblematik befasst, so dass der Besuch allein schon deshalb als
verpflichtend anzusehen war. Die Visite des Abgeordneten im Tierheim passt auch
zu der neu aufgeflammten Diskussion um die Aufnahme von Fundtieren durch die
Ordnungsbehörden. Deren Verpflichtung zur Kostenübernahme für Unterbringung,
Versorgung einschließlich tierärztlicher Maßnahmen sind durchzusetzen, sofern
sich kein Eigentümer oder Besitzer eines Fundtieres meldet oder ermitteln lässt.
Die nachhaltigen Eindrücke über die wertvolle tierschützerische Arbeit des
Tierheimes, das in der Trägerschaft des Tierschutzvereines Trier und Umgebung
e.V. steht, wird das Engagement des Abgeordneten, der selbst Hundebesitzer ist,
weiter beflügeln.
Verbandsklagerecht für anerkannte
Tierschutzvereine
Die Verankerung des Tierschutzes sowohl in der rheinland-pfälzischen Verfassung
als auch im Grundgesetz allein genüge nicht, um das Staatsziel Tierschutz, auch
für Heimtiere, durchzusetzen. Wenn sich Tierhalter, Tiernutzer oder auch
Behörden nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten, müssen seriöse
Tierschutzorganisationen das Recht haben, diesen Schutz und die staatliche
Unterstützung einzuklagen. Eine deutliche Verbesserung der Situation der
Tierschutzvereine erwarte er, so der Abgeordnete Alfons Maximini, aus der
programmatischen Zielsetzung der rheinland-pfälzischen SPD, das
Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine durchzusetzen.
Die Politik sei auch bei der Umsetzung bestehender tierschutzrechtlicher Gesetze
und Bestimmungen gefragt; für ihn selbst sei durch seine
Einwirkungsmöglichkeiten im zuständigen Landtagsausschuss die „menschenwürdige“
Ausgestaltung des Umganges mit „unseren Tieren“ ein vornehmliches Anliegen. So
seien Tierheime eine gesellschaftliche Institution, derer sich die Kommunen zur
Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe "Fundtierversorgung" bedienen, ohne selbst eine
derartige Stätte unterhalten zu müssen.
Es sei fatal, dass den zahlreichen ehrenamtlichen Tierschützern, die sich
organisiert oder auch privat um hilflose und in Not befindliche Tiere kümmern,
nicht die Unterstützung seitens der kommunalen Ordnungsbehörden zuteil wird. Die
gesetzlich gebotenen und notwendigen Vorgaben lägen den Ordnungsbehörden vor und
müssen beachtet werden. Man dürfe aber auch nicht außer Acht lassen, dass leider
und auch häufig Gleichgültigkeit bis hin zur Verantwortungslosigkeit gegenüber
den Tieren herrsche, wodurch deren Notlage erst hervorgerufen wird.
Die Gesetze für den Tierschutz sind vorhanden; ihre Umsetzung ist Sache der Behörden, ihre Beachtung Angelegenheit der Menschen und fängt beim Einzelnen an.