Obligatorischer Besuch im Tierheim Trier-Zewen
MdL Alfons Maximini, Mitglied im Landtagsausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz informierte sich
Um den gesellschaftlichen Wert eines Tierheimes richtig einschätzen zu können, kommt man an einem Besuch dort nicht vorbei. Es drängt sich die Frage auf, was mit all den Tieren geschehen wäre, wenn es das Tierasyl nicht gäbe. Ohne diese Auffangstation und vor allem auch ohne die Menschen, die sich größtenteils ehrenamtlich um die ausgestoßenen Heimtiere wie Hunde, Katzen, Hamster, Kaninchen bis zu gefiederten Lebensbegleitern der Menschen kümmern, wäre das Unglück der leider nicht immer als „Freunde“ angesehenen Mitgeschöpfe noch größer.

Der Tierschutz ist in Rheinland-Pfalz direkt im Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz angesiedelt. Als Mitglied des Landtagsausschusses für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz ist Maximini direkt auch mit der Tierschutzproblematik  befasst, so dass der Besuch allein schon deshalb als verpflichtend anzusehen war. Die Visite des Abgeordneten im Tierheim passt auch zu der neu aufgeflammten Diskussion um die Aufnahme von Fundtieren durch die Ordnungsbehörden. Deren Verpflichtung zur Kostenübernahme für Unterbringung, Versorgung einschließlich tierärztlicher Maßnahmen sind durchzusetzen, sofern sich kein Eigentümer oder Besitzer eines Fundtieres meldet oder ermitteln lässt. Die nachhaltigen Eindrücke über die wertvolle tierschützerische Arbeit des Tierheimes, das in der Trägerschaft des Tierschutzvereines Trier und Umgebung e.V. steht, wird das Engagement des Abgeordneten, der selbst Hundebesitzer ist, weiter beflügeln.

Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine
Die Verankerung des Tierschutzes sowohl in der rheinland-pfälzischen Verfassung als auch im Grundgesetz allein genüge nicht, um das Staatsziel Tierschutz, auch für Heimtiere, durchzusetzen. Wenn sich Tierhalter, Tiernutzer oder auch Behörden nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten, müssen seriöse Tierschutzorganisationen das Recht haben, diesen Schutz und die staatliche Unterstützung einzuklagen. Eine deutliche Verbesserung der Situation der Tierschutzvereine erwarte er, so der Abgeordnete Alfons Maximini, aus der programmatischen Zielsetzung der rheinland-pfälzischen SPD, das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine durchzusetzen.

Die Politik sei auch bei der Umsetzung bestehender tierschutzrechtlicher Gesetze und Bestimmungen gefragt; für ihn selbst sei durch seine Einwirkungsmöglichkeiten im zuständigen Landtagsausschuss die „menschenwürdige“ Ausgestaltung des Umganges mit „unseren Tieren“ ein vornehmliches Anliegen. So seien Tierheime eine gesellschaftliche Institution, derer sich die Kommunen zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe "Fundtierversorgung" bedienen, ohne selbst eine derartige Stätte unterhalten zu müssen.
Es sei fatal, dass den zahlreichen ehrenamtlichen Tierschützern, die sich organisiert oder auch privat um hilflose und in Not befindliche Tiere kümmern, nicht die Unterstützung seitens der kommunalen Ordnungsbehörden zuteil wird. Die gesetzlich gebotenen und notwendigen Vorgaben lägen den Ordnungsbehörden vor und müssen beachtet werden. Man dürfe aber auch nicht außer Acht lassen, dass leider und auch häufig Gleichgültigkeit bis hin zur Verantwortungslosigkeit gegenüber den Tieren herrsche, wodurch deren Notlage erst hervorgerufen wird.

Die Gesetze für den Tierschutz sind vorhanden; ihre Umsetzung ist Sache der Behörden, ihre Beachtung Angelegenheit der Menschen und fängt beim Einzelnen an.