Johann Wolfgang von Goethe: Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister werd ich nun nicht los.

Mit diesem Auszug aus Goethes "Der Zauberlehrling" hatte Tawerns SPD-Ratsmitglied Christian Bock (Kommentar vom 01.02.2011) auf dieser Homepage auf einen offenen Brief der luxemburgischen Investoren reagiert. Im Brustton der Überzeugung hatten diese den Bürgerinnen und Bürgern in Tawern ihre Vorstellungen von Wohnungsbau auf dem Fellericher Plateau in blumiger Sprache angepriesen. Unter neuer Firmenbezeichnung "Golf Resort Tawern" sollen sie nun den Tawerner Rat verkündet haben, was sie im Januar 2011 bejubelt hatten: "[...] Damit stünde der Erteilung des Baurechtes für das Wohngebiet, Hotel, Clubhaus und den Golfplatz auf Tawerner Seite aus rechtlicher Sicht nichts mehr im Weg".
Ist es Skrupellosigkeit, Verantwortungslosigkeit oder Ahnungslosigkeit, um nicht noch schärfere Substantive zu verwenden, dass bei der CDU-Fraktion im Tawerner Rat und auch im Verbandsgemeinderat das Streben der Investoren immer noch auf fruchtbaren Boden fällt?

So geheim, dass es die berühmten Spatzen von den Dächern pfeifen, ist jetzt  ein Wohngebiet nur noch auf dem Tawerner Teil (!) des Fellericher Plateaus im Gespräch, jedenfalls bei den Investoren. Ein neuer Ortsteil soll jetzt den Tawerner Gemeinderäten schmackhaft gemacht werden; für luxemburgische Bürger und wohlhabende Deutsche, wie es früher mal umschrieben worden war. Auf der Basis eines bereits bekannten Bebauungsplanentwurfes soll eine Gesellschaft mit neuem Namen Golf Resort Tawern unter alter Flagge nun ihren Häusertraum auf schönstem und billigstem Bauland verwirklichen wollen. Der bisher als Herzstück eines touristischen Projektes und immer als wichtigstes Element herausgestellte 27-Loch-Golfplatz zählt nun nicht mehr. Ein 9-Loch-Spielplatz könnte dabei höchsten noch als feierabendliches Freizeitvergnügen für die Bewohner des erträumten neuen Tawerner Ortsteils herhalten; nicht jedoch für das touristische Großprojekt, für das explizit ein raumordnerischer Entscheid im Jahre 2003 ergangen ist. Wir warten mit größter Spannung auf die Entscheidung der Tawerner und Konzer CDU-Protagonisten. Dass FDP und FWG im VG-Rat Konz ahnungslos und geschlossen hinter der CDU stehen, sei nur am Rande erwähnt.

18-Loch-Golfplatz auf Temmelser Gemeindegebiet als unverzichtbarer Bestandteil eines touristischen Projektes auf dem Fellericher Plateau
Wer die Berichterstattung der letzten Monate im Trierischen Volksfreund verfolgt hat, erfuhr zumindest, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Konz einen Antrag der luxemburgischen Investoren für den Bau eines Golfplatzes und der dazugehörigen Gebäudeausstattung ablehnen musste, weil sie das unabdingbare Einvernehmen der Ortsgemeinde Temmels nicht ersetzen konnte. Der Wortlaut des Ablehnungsbescheides der VG-Verwaltung ist uns aus rechtlichen Gründen nicht zugänglich; der auf Grund eines Widerspruches der luxemburgischen Investoren ergangene Widerspruchsbescheid der Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Kreisrechtsausschuss - ist im Hauptinhalt hier nachzulesen. http://www.trier-saarburg.de/news/Kreisrechtsausschuss-Kein-Baurecht-fuer-Golfpark-auf-Temmelser-Gebiet .
Den kompletten Wortlaut des Widerspruchbescheides finden Sie hier.

Eins ergibt das Andere!
Die Investoren haben nach unseren Informationen die Klage gegen die Ablehnung des Bauantrages fristgerecht eingereicht. Golf Development Tawern-Fellerich GmbH oder Golf Resort Tawern? Worum geht also der Streit noch, wenn die Gesellschaft für das 27-Loch-Golfparkprojekt nicht mehr existiert und sich die neue mit einem 9-Loch-Spielplatz begnügen will? Die Undurchsichtigkeiten dieses Pseudoprojektes werfen jetzt wieder neue Fragen auf. Mit wem wird sich das Verwaltungsgericht Trier nun auseinanderzusetzen? Bekannt geworden ist zunächst nur, dass eine für den 22. Juni 2011vom Gericht angesetzte "Erörterung" auf den 17. August 2011 vertagt worden ist.

Fehlt der Mut zum Ausstieg?
Mittlerweile ist wieder viel Wasser die beiden Bäche Tawerns, Mausbach und Mannebach, runter geflossen. Einzige Sinn gebende Äußerung kam kürzlich von Tawerns Ortsbürgermeister Josef Weirich, der in Richtung SPD-Fraktion im Tawerner Rat äußerte: "So verständlich der Wunsch der Investoren ist, zu einem zügigen Satzungsbeschluss zu kommen, darf ich versichern, dass es den Rat der Ortsgemeinde Tawern nicht veranlassen wird, rechtwidrige oder anfechtbare Beschlüsse zu fassen". Sollte das als Signal für den Ausstieg gewertet werden dürfen? Den notwendigen Satzungsbeschluss nach erster verkürzter Offenlage hat sich die CDU-Mehrheitsfraktion im Tawerner Rat bis jetzt wohlweislich verkniffen. Warten wir ab was noch kommt.  

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger fragen sich, was den Tawerner Ortsbürgermeister und seine Anhängerschaft umtreibt, die Sache so unverdrossen weiter voran zu treiben, wo sie doch klar erkennbar als ungesetzmäßig anzusehen ist. Der Standardtext, "wir haben einen Vertrag, den es einzuhalten gilt", greift schon lange nicht mehr. Dieser besagte und so genannte 2. Projektentwicklungsvertrag hätte einer ernsthaften juristischen Überprüfung, wenn sie denn offiziell stattgefunden hätte, voraussichtlich nicht standgehalten. Er war von Beginn an anfechtbar und ist längstens, seit dem Ausscheiden der Gemeinde Temmels aus dem Projekt, am 31.03.2008, abgelaufen.
Die wichtigste aller Fragen, die sich eine Kommune, oder deutlicher gesagt, die CDU-Mehrheit im Ortsgemeinderat Tawern, überhaupt stellen muss, blieb bisher unbeantwortet: Wo läge überhaupt der messbare und spürbare Vorteil für die Gemeinde? Ein Wohngebiet für luxemburgische Bürger und wohlhabende Deutsche vorantreiben, die quasi in einer Exklave, abseits der Gemeinde lebend, kaum etwas zum gemeindlichen Wesen beitragen könnten. Der raumordnerische Entscheid für das Ursprungsprojekt lässt dieses Wohnungsbauprojekt nicht zu. 
Es drängen sich immer stärker und mehr Fragen auf: Wird die Angst der hiesigen Verfechter, die sich schon weitgehend dem Argumentationsstil der Investoren angepasst haben, durch die von ihnen immer wieder an die Wand gemalten Schadensersatzforderungen beflügelt? Befürchtet man, sich für unnütz rausgeworfenes Geld verantworten zu müssen, das für fehlgeleitete Planungen und Rechtsstreitigkeiten aufgewendet werden musste?
Zu recht hat Karla Kroon, SPD-Fraktionsvorsitzende im Tawerner Rat, im Rahmen ihrer Haushaltsrede in der jüngsten Ratssitzung gefordert, dass es höchste Zeit sei, das Projekt endgültig zu beerdigen.
Apropos: Wie ordentlich und sauber ist ein Projekt, dass solchen Aufwand allein für Rechtsfindung erfordert? Der Betrag geht in die hunderttausende Euro. Die gewählten CDU-Ratsmitglieder im Tawerner Rat können nur hoffen, dass ihr die christliche Mehrheit im Dorf den leichtfertigen Umgang mit öffentlichen Mitteln verzeiht. 

Sind die Grundstücksverkäufer die Gelackmeierten?
Das müssen diese selbst abwägen. Sie können an wen auch immer und zu jeder Zeit ihr Eigentum veräußern. Aus Sicht der Tawerner SPD sind sie jedoch schlecht beraten, vorschnell ihren wertvollen Grund und Boden für den so genannten Appel und 'n Ei als Bauland für spekulativen Wohnungsbau preis zu geben. Der 31. März 2011 war der zwischen den Grundstückseigentümern und den Investoren vereinbarte Termin, bis zu dem man Baurecht auf dem Fellericher Plateau erwartete. Seit dem 1. April 2011 können unseres Wissens die verkaufswilligen Eigentümer nun von den Verträgen zurücktreten, sofern sie dies ausdrücklich beim zuständigen Notar in die Wege leiten. Drängende Überlegungen bezüglich künftiger anderer möglicher Nutzungen im Rahmen der eingeleiteten Energiewende müssten zum Nachdenken anregen. Lukrative Verpachtungen für Solar- und/oder Windkraftnutzungen könnten künftig dauerhafte Erträge bringen, ohne das Eigentum aufzugeben. Wie schon so oft erklärt, ist die Veräußerung von Grund und Boden ausschließlich Sache der Eigentümer. Mal darüber nachzudenken muss aber erlaubt sein.