Johann Wolfgang von Goethe: Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister werd ich nun nicht los.
Mit diesem Auszug aus Goethes "Der Zauberlehrling" hatte Tawerns
SPD-Ratsmitglied Christian Bock (Kommentar
vom 01.02.2011) auf dieser Homepage auf einen
offenen Brief der luxemburgischen
Investoren reagiert. Im Brustton der Überzeugung hatten diese den Bürgerinnen
und Bürgern in Tawern ihre Vorstellungen von Wohnungsbau auf dem Fellericher Plateau
in blumiger Sprache angepriesen. Unter neuer Firmenbezeichnung "Golf Resort Tawern"
sollen sie nun den Tawerner Rat verkündet haben, was sie im Januar 2011
bejubelt hatten: "[...]
Damit stünde der Erteilung des Baurechtes für das Wohngebiet, Hotel, Clubhaus
und den Golfplatz auf Tawerner Seite aus rechtlicher Sicht nichts mehr im
Weg".
Ist es Skrupellosigkeit, Verantwortungslosigkeit oder Ahnungslosigkeit, um
nicht noch schärfere Substantive zu verwenden, dass bei der CDU-Fraktion im
Tawerner Rat und auch im Verbandsgemeinderat das Streben der Investoren immer
noch auf fruchtbaren Boden fällt?
So geheim, dass es die berühmten Spatzen von den Dächern pfeifen, ist jetzt ein Wohngebiet nur noch auf dem Tawerner Teil (!) des Fellericher Plateaus im Gespräch, jedenfalls bei den Investoren. Ein neuer Ortsteil soll jetzt den Tawerner Gemeinderäten schmackhaft gemacht werden; für luxemburgische Bürger und wohlhabende Deutsche, wie es früher mal umschrieben worden war. Auf der Basis eines bereits bekannten Bebauungsplanentwurfes soll eine Gesellschaft mit neuem Namen Golf Resort Tawern unter alter Flagge nun ihren Häusertraum auf schönstem und billigstem Bauland verwirklichen wollen. Der bisher als Herzstück eines touristischen Projektes und immer als wichtigstes Element herausgestellte 27-Loch-Golfplatz zählt nun nicht mehr. Ein 9-Loch-Spielplatz könnte dabei höchsten noch als feierabendliches Freizeitvergnügen für die Bewohner des erträumten neuen Tawerner Ortsteils herhalten; nicht jedoch für das touristische Großprojekt, für das explizit ein raumordnerischer Entscheid im Jahre 2003 ergangen ist. Wir warten mit größter Spannung auf die Entscheidung der Tawerner und Konzer CDU-Protagonisten. Dass FDP und FWG im VG-Rat Konz ahnungslos und geschlossen hinter der CDU stehen, sei nur am Rande erwähnt.
18-Loch-Golfplatz auf
Temmelser Gemeindegebiet als unverzichtbarer Bestandteil eines touristischen
Projektes auf dem Fellericher Plateau
Wer die Berichterstattung der letzten Monate im Trierischen
Volksfreund verfolgt hat, erfuhr zumindest, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Konz einen
Antrag der luxemburgischen Investoren für den Bau eines Golfplatzes und der
dazugehörigen Gebäudeausstattung ablehnen musste, weil sie das
unabdingbare Einvernehmen der Ortsgemeinde Temmels nicht ersetzen konnte. Der
Wortlaut des Ablehnungsbescheides der VG-Verwaltung ist uns aus rechtlichen
Gründen nicht zugänglich; der auf Grund eines Widerspruches der luxemburgischen
Investoren ergangene Widerspruchsbescheid der Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Kreisrechtsausschuss
- ist im Hauptinhalt hier nachzulesen.
http://www.trier-saarburg.de/news/Kreisrechtsausschuss-Kein-Baurecht-fuer-Golfpark-auf-Temmelser-Gebiet
.
Den kompletten Wortlaut des Widerspruchbescheides finden Sie
hier.
Eins ergibt das Andere!
Die Investoren haben nach unseren Informationen die Klage gegen die Ablehnung
des Bauantrages fristgerecht eingereicht. Golf Development Tawern-Fellerich GmbH
oder Golf Resort Tawern? Worum geht also der Streit noch, wenn die
Gesellschaft für das 27-Loch-Golfparkprojekt nicht mehr existiert und sich die
neue mit einem 9-Loch-Spielplatz begnügen will? Die Undurchsichtigkeiten dieses
Pseudoprojektes werfen jetzt wieder neue Fragen auf. Mit wem wird sich das Verwaltungsgericht Trier nun
auseinanderzusetzen? Bekannt geworden ist zunächst nur, dass eine für den 22.
Juni 2011vom Gericht angesetzte "Erörterung" auf den 17. August 2011 vertagt
worden ist.
Fehlt der Mut zum Ausstieg?
Mittlerweile ist wieder viel Wasser die beiden Bäche Tawerns, Mausbach und
Mannebach, runter geflossen. Einzige Sinn gebende Äußerung kam kürzlich von Tawerns Ortsbürgermeister
Josef Weirich, der in Richtung SPD-Fraktion im Tawerner Rat äußerte: "So verständlich der
Wunsch der Investoren ist, zu einem zügigen Satzungsbeschluss zu kommen, darf
ich versichern, dass es den Rat der Ortsgemeinde Tawern nicht veranlassen wird,
rechtwidrige oder anfechtbare Beschlüsse zu fassen". Sollte das als
Signal für den Ausstieg gewertet werden dürfen? Den
notwendigen Satzungsbeschluss nach erster verkürzter
Offenlage hat sich die CDU-Mehrheitsfraktion im Tawerner Rat bis jetzt wohlweislich verkniffen. Warten
wir ab was noch kommt.
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger fragen sich, was den Tawerner
Ortsbürgermeister und seine Anhängerschaft umtreibt, die Sache so unverdrossen
weiter voran zu treiben, wo sie doch klar erkennbar als ungesetzmäßig anzusehen
ist. Der Standardtext, "wir haben einen
Vertrag, den es einzuhalten gilt", greift schon lange nicht mehr. Dieser
besagte und so genannte 2. Projektentwicklungsvertrag hätte einer ernsthaften
juristischen Überprüfung, wenn sie denn offiziell stattgefunden hätte,
voraussichtlich nicht standgehalten. Er
war von Beginn an anfechtbar und ist längstens, seit dem Ausscheiden der Gemeinde
Temmels aus dem Projekt, am 31.03.2008, abgelaufen.
Die wichtigste aller Fragen, die sich eine Kommune, oder deutlicher gesagt, die
CDU-Mehrheit im Ortsgemeinderat Tawern, überhaupt stellen muss,
blieb bisher unbeantwortet: Wo läge überhaupt der messbare und spürbare Vorteil für die
Gemeinde? Ein Wohngebiet für luxemburgische Bürger und
wohlhabende Deutsche vorantreiben, die quasi in einer Exklave, abseits der
Gemeinde lebend, kaum etwas zum gemeindlichen Wesen beitragen könnten. Der raumordnerische Entscheid für
das Ursprungsprojekt lässt dieses Wohnungsbauprojekt nicht zu.
Es drängen sich immer stärker und mehr Fragen auf: Wird die Angst der hiesigen
Verfechter,
die sich schon weitgehend dem Argumentationsstil der Investoren angepasst haben, durch die von ihnen immer
wieder an die Wand gemalten Schadensersatzforderungen beflügelt? Befürchtet man,
sich für unnütz rausgeworfenes Geld verantworten zu müssen, das für
fehlgeleitete Planungen und Rechtsstreitigkeiten aufgewendet werden musste?
Zu recht hat Karla Kroon, SPD-Fraktionsvorsitzende im Tawerner Rat, im Rahmen ihrer Haushaltsrede in der
jüngsten Ratssitzung gefordert, dass es höchste Zeit sei, das Projekt endgültig
zu beerdigen.
Apropos: Wie ordentlich und
sauber ist ein Projekt, dass solchen Aufwand allein für Rechtsfindung erfordert? Der
Betrag geht in die hunderttausende Euro. Die gewählten CDU-Ratsmitglieder im
Tawerner Rat können nur hoffen, dass ihr die christliche Mehrheit im Dorf den
leichtfertigen Umgang mit öffentlichen Mitteln verzeiht.
Sind die Grundstücksverkäufer die Gelackmeierten?
Das müssen diese selbst abwägen. Sie können an wen auch immer und zu jeder Zeit
ihr Eigentum veräußern.
Aus Sicht der Tawerner SPD sind sie jedoch schlecht beraten, vorschnell ihren wertvollen Grund und Boden für
den so genannten Appel und 'n Ei als Bauland für spekulativen Wohnungsbau preis
zu geben.
Der 31. März 2011 war der zwischen den
Grundstückseigentümern und den Investoren vereinbarte Termin, bis zu dem man Baurecht auf dem
Fellericher Plateau erwartete. Seit dem 1. April 2011 können unseres Wissens die
verkaufswilligen Eigentümer nun von den Verträgen zurücktreten, sofern sie dies
ausdrücklich beim zuständigen Notar in die Wege leiten. Drängende Überlegungen
bezüglich künftiger anderer möglicher Nutzungen im Rahmen der eingeleiteten
Energiewende müssten zum Nachdenken anregen. Lukrative Verpachtungen für Solar-
und/oder Windkraftnutzungen könnten künftig dauerhafte Erträge bringen, ohne das
Eigentum aufzugeben. Wie schon so
oft erklärt, ist die Veräußerung von Grund und Boden ausschließlich Sache der
Eigentümer. Mal darüber nachzudenken muss aber erlaubt sein.