Ein neuer Ortsteil auf dem Fellericher Plateau?
Wertvoller Landstrich soll Wohnungsbauspekulation geopfert werden

Fangen wir damit an, welchen Eindruck der Redakteur des Trierischen Volksfreundes (TV) über die Sitzung des Ortsgemeinderates Tawern am 20.10.2011 gewonnen hatte. Aus einem in der Sitzung bekannt gegebenen Schreiben der oberen Landesplanungsbehörde, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord), entnahm er, dass ein neues Millionenprojekt auf dem Fellericher Plateau wahrscheinlich nicht zulässig ist.  

Anlass für seinen mit "Behördenbrief zu Golfpark sorgt für Ärger" überschriebenen Bericht zum ersten Tagesordnungspunkt der Sitzung war in der Tat ein Behördenbrief, der so gar nicht in die abendlichen Pläne der Wohnungsbau-Schwärmer passte. Dieser Brief, der lediglich die Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktionsvorsitzenden Karla Kroon enthielt, schien die Wohnungsbauverfechter doch empfindlich zu stören. Grund für deren Ärger war die Tatsache, Ausreden für ein Versäumnis zu suchen; denn es wäre ihre Angelegenheit gewesen, vor der Beschlussfassung Rechtssicherheit festzustellen. Die SPD-Fraktion hatte frühzeitig in einer vorausgegangenen Sitzung angemahnt, diese Prüfung zu veranlassen, ob überhaupt eine rechtliche Grundlage für den neuen Plan vorhanden sei. Der raumordnerische Entscheid (ROE) der SGD Nord vom 3. Dezember 2003 und der darauf basierende Flächennutzungsplan für das ursprünglich geplante gemeinsame Golfparkprojekt der Gemeinden Tawern und Temmels könne es nicht sein, so die SPD. Die gekünstelte Empörung des Pro-Wohnungsbauanwaltes Dr. Laubenstein (er soll die Interessen der Gemeinde Tawern vertreten) und des Tawerner Ortsbürgermeisters zu den rein informellen Ausführungen der SGD Nord darf daher nicht verwundern. Die SGD Nord hatte u.a. folgendes mitgeteilt: 

Nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) stellen die Gemeinden Bauleitpläne auf, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens entscheidet die Gemeinde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in eigener Verantwortung. Die SGD Nord ist regelmäßig im späteren Aufstellungsverfahren als Behörde und ggf. Trägerin öffentlicher Belange zu beteiligen.
Auch wenn dem nicht vorgegriffen werden kann, so lassen die vorliegenden Erkenntnisse unter dem Blickwinkel der Landesplanung darauf schließen, dass es sich um eine mehr als unwesentliche Änderung der bisherigen Planungskonzeption handelt. Nach einer ersten Einschätzung der Oberen Landesplanungsbehörde der SGD Nord wird eine Neubeurteilung der Vereinbarkeit des geänderten Planungskonzepts mit den Erfordernissen der Raumordnung notwendig sein.
In dem dafür vorgesehenen Verfahren dürften die nach Kapitel 2.4.2 „Nachhaltige Siedlungsentwicklung" (insbesondere Z 31 und Z 34) zu beachtenden Ziele des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) sowie die Rohstoffziele des Regionalplans Trier 1985 besonders bedeutsam sein. Auch wenn ich einer derartigen Prüfung nicht vorgreifen kann, bleibt bereits jetzt festzustellen, dass der Zielabweichungsbescheid der Obersten Landesplanungsbehörde vom 15.10.2003 nicht auf die aktuelle Planungsabsicht übertragen werden kann.
Das Schreiben ist von der Präsidentin der SGD Nord unterzeichnet.

Hieraus zog nicht nur TV-Redakteur Kremer den Rückschluss, dass das neue Projekt wahrscheinlich nicht zulässig sei.
Ziemlich unklug klang dann auch die ärgerlich wirkende Fragestellung von RA Laubenstein, wie jemand (gemeint war die SGD Nord) eine Neubewertung ankündigen und gleichzeitig eine Neubewertung machen könne. Die Zeit reichte wohl nicht aus, um das Schreiben der SGD Nord richtig zu lesen.
 
Realisierung des Wohnungsbauprojektes nur auf Tawerner Gebiet möglich?
Die Tatsache, dass die Auslassung eines grundlegenden Teils einer angeblichen behördlichen Aussage den tatsächlichen Inhalt bis zur Unwahrheit verbiegt, war sowohl Tawerns Ortsbürgermeister Weirich, Anwalt Dr. Laubenstein und auch dem Investorenanwalt Dr. Jeromin gleichgültig. So soll die gleiche Behörde, also die SGD Nord, früher deutlich gemacht haben, dass das Projekt auch nur auf Tawerner Gebiet möglich sein soll. Das sei bei einer Sitzung der SGD in Koblenz im Jahre 2008(!) so gesagt worden. Die Beweisnot der drei Ober-Wohnungsbauprotagonisten wird groß werden, wenn sie denn den Nachweis hierfür erbringen müssten. Bekanntlich finden bei Behörden keine Besprechungen statt, von denen kein Protokoll für die Beteiligten angefertigt wird; dies gilt auch für so genannte "Geheimbesprechungen", derer es im Laufe der Golfparkgeschichte etliche gegeben haben soll. Es wäre also für Weirich, Laubenstein und Jeromin ein Leichtes gewesen, diese Sitzungsniederschrift einzubringen. Anwälte sollten das wissen: Das Recht ist immer öffentlich. Deshalb konnte auch die Sprecherin der SGD Nord gegenüber dem TV sicher feststellen, dass keine Aussage getroffen worden sei, dass dieses Projekt lediglich auf Tawerner Gemarkung verwirklicht werden könne. Wahrscheinlich ist es mittlerweile dem  Gedächtnisschwund der Akteure anzulasten, dass sie bisher nur das Gesamtprojekt zum Ziel erklärt hatten. 

Interessant wird es jetzt noch einmal nach der Amtlichen Bekanntmachung der Ortsgemeinde Tawern, Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Fellericher Plateau" Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Bürgerbeteiligung im TV vom 25. Oktober 2011. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung  und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind nach § 3 des BauGB grundlegende Bedingungen für die Durchsetzung eines Bebauungsplanes. Wir dürfen gespannt sein, wie die zuständigen Behörden die Sache anpacken.

Zur veröffentlichten Meinung im TV
Wo der Trierische Volksfreund Recht hat, hat er Recht. Als bisherige "Profiteure" bezeichnete TV-Redakteur Christian Kremer die für das Tawerner Projekt beauftragten Anwälte. Sie kamen in der Sitzung gleich mehrfach und umfangreich zu Wort. Rechtsanwalt Dr. Laubenstein versuchte, unterstützt vom sitzungsleitenden Ortsbürgermeister, in Form von polemischen Anwürfen die SPD-Anfrage bei der SGD-Nord als Politisierung des Themas "vorhabenbezogener Bebauungsplan" anzuprangern. Die Attacken wirkten aber eher hilflos denn überzeugend. Vollkommen daneben geriet aber Kremers Meinung in der zweiten seiner drei Erkenntnisse zu der Sitzung des Ortsgemeinderates Tawern: "Behörden sind politische Akteure und keine neutralen Instanzen." Hierzu nur soviel: Wenn das so wäre, dann dürfte man Rheinland-Pfalz als eine so genannte "Bananenrepublik" bezeichnen. Richtig ist jedoch: Behördenhandeln ist ausschließlich dem geltenden Recht unterworfen, ganz gleich welcher Partei die Behördenleitung und die handelnden Beamten und Angestellten angehören.
Bestes Beispiel gegen die TV-Meinung dürfte der Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses Trier-Saarburg zum Bauantrag der Golfparkinvestoren sein, die mit präziser Beschreibung der Rechtslage den luxemburgischen Investoren diese deutlich machten und den Widerspruch zurückwiesen. Der allgemein bekannte wohlwollende persönliche Standpunkt des Behördenleiters, Landrat Günter Schartz (CDU), zum Golfparkprojekt, konnte keine andere Wertung als die rechtlich korrekte beeinflussen. Dass die Investoren die Klage beim Verwaltungsgericht infolge des vorgenannten Widerspruchsbescheides mittlerweile zurückgezogen haben, zeugt von deren Lernfähigkeit in Sachen "funktionierendes Recht". Die dritte Meinungsäußerung von Christian Kremer trifft ins Ungefähre. Denn auch die rechtliche Bewertung durch Behördenjuristen unterliegt uneingeschränkt dem geltenden Recht, wie das Beispiel zeigt. Bei drei Juristen und vier Meinungen muss nötigenfalls die Richtergewalt einschreiten.

Hintergrundinformationen auf dieser Homepage (die Links wurden am 15.11.2011 aktualisiert)
Neu hinzugekommenen Besuchern unserer Homepage können, sofern Interesse an den Hintergründen zu dem umstrittenen Projekt besteht, hier aus dem Vollen schöpfen. Die folgenden Links bieten einige der bis heute unwidersprochenen Fakten zu dem von Anfang an mit gezinkten Karten eröffneten Spiel:

Jüngere und ältere Beiträge sind durch Scollen auf der Eingangsseite der Homepage aufzurufen. Selbstredend, sie finden hier die Standpunkte der SPD in Tawern und im Verbandsgemeinderat Konz und grundsätzlich auch Temmels; es ergeben sich hieraus auch die Positionen der Gegenseite, die, um es auf einen Nenner zu bringen, über ein groß angelegtes touristisches Projekt unter dem Deckmantel "Golfpark", Baurecht für Wohnungsbau im Außenbereich durchsetzen wollten.